Landn,anne nicht befehlen, daß er ss oder so feine Fel-der bebaue, um auf diese oder jene Art mehr Gewinndaraus zu ziehen, weil dann auch im Allgemeinen verStaatswirthschaft, dem Nationalreichtbume mehr Krn-t-zuwuchsen: da aber jeder Landwtrth von selbst oas rhut.was ihm mehr Nutzen bringt, so darf sie ihm nur Ge-legenheit dazu geben; sie hat nur zu sorgen, daß erdavon Kenntniß erlange. Die Regierung läßt ihre jun-gen Staatsbürger, nach eines jeden Bedürfnis, mSchulen initerrichten: giebt eö aber wohl außer derSittlichkeit ein dringenderes Bedürfniß für den Land-mann, als daß er von der Landw'nhschaft echte Be-griffe erhalte? Hängt nicht sein ganzer künftige» Le-beusunterhalt, sein mehr- oder minderer Wohlstand —hängt nicht das Wohl ganzer Familien davon ab?Ist es uicht eine der ersten Pflichten der Regierung,zu sorgen, daß der Ackerbau, daß die Landwitthfcyuftgut betriebe» werde»,, da mit dem Besten der Einzelneneben sowohl auch die ganze Unterhaltung, der mehr odermindere Wohlstand des SraatS darauf berühr und dar-auf berechnet werden muß? Die Landwirthschaft macht_ da-
bcrreste der Bsrbarey, die gemeinschaftlichen Viehtrif-ten, Plaggenhieb und andere erschlichene Gerechtigkeitengehören, wegschast, so hat sie das Ihrige gethan. Mitbefehlender Authsrität darf sie nicht werter gehen, sonstlegt sie dem Unternehmungsgeistc, dessen Gränzen sichnicht bestimmen lassen, neue Hindernisse in den Weg.Sorgt sie aber ferner für eine zweckmäßige Belehrungdes Laudwirths, so macht sie sich um so verdienter."