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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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lizey weckt ihn rasch und fürchterlich aus dem Traumedieser schönen Hofnungen; sie verwehrt ihm auf derStelle den vorgehabte» Holzschlag, und mit all seinemSollizitiren, mit Kezahlung eines theuern Augenscheinsund dem Aufwande so vieler anderer Kosten bringter es höchstens so weit, daß er nur einen halben Mor-gen nach forstlichen Taxationen abräumen darf. Die-ser neue vergebliche Geldaufwand verschlimmert seineLage nur noch mehr. Hülfe- und Hofnungklos stürztdieser Druck ihn noch tiefer in Schulden; in kurzerZeit kömmt er auf die Gant, und in fein schlagbaresHolz der Wurm, der es von selbst zu Grunde richtet.Dieses geschieht aber alles mit einer Menge Forstfor-maliraten alles von Forstrechts wegen, und dieschreiendste Ungerechtigkeit wird nach den bestehend«!Gesetzen und Verfassung sogar noch zum Recht *).

Ein anderer Landmann besitzt zu wenig Feld undzu viele Holzgründc; er will den größten Theil vondiesen zu Feld und Wiesen umschaffen, wozu ihm be-sonders der Umstand günstig wäre, daß einen Theilfeines Holzes ein Bach durchschlängelt, der die glück-liche Anlage zur Wiesenwässerung darbietet. Kaumaber äußert er diesen landwirthschafrlichcn Wunsch,oder legt gar schon zur Ausführung desselben Handanö Werk, so kommen Gerichlsleute, Schergen, Jä-ger,

*) Ueber dieses Beyspiel könnte man noch Hunderte anfüh-ren, die tätlich auf ähnliche Art in der wirkliche» Lerst-welt vorkommen.