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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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neu ihn allein dazu bewegen: aller Zwang aber erregtin ihm nur M-ßrraucn, Furcht, Widerwille, und zu,letzt gar hartnäckige Abneigung und Entgegen stammengegen die gute Sache, weil er es fühlt, daß man hiernicht jli einem Zwange berechtigt ist.

§» 7 »

Die Erfahrung spricht mit aller Ueberzeugung^,kraft für diese Freyheit deS Eigenthums und der Kul-tur; sie /Mir stellt daö wahre Verhältniß über die Be-nützung oer Gründe auf. Die Akten z. B. in Baiemüber die Gemeindehvlzabthcilungen und den Verkauf derkleinen Staatöwaldungrn enthalten zwar einige Bey-spiele von liederlichen Hauswtrthen, welche ihre Wald,eintheile abgeschwendet und nicht weiter kultivirt haben;sie stellen aber ungleich mehrere von andern auf, welcheihre Waldautheile sehr klug zu Feld und Wiesen um-schuffen sie beweist», daß beynahe überall wenig,stens die Hälfte des Flächenraumeö von so einemabgetheilten oder verkauften Walde sehr gut auf Waldkultivirt wurde. Viele dieser Waldeigenthümer kauftensich mehrere Antheils zusammen, um sich «inen artigenForst zu arrondiern, bestellten hierüber eine eigene Auf-sicht, und ließen ihren Wald mit aller Anstrengung undGeschicklichkeir besorgen. Es ist also der Wahn sehrirrig, daß eine solche Freyheit sogleich alle Waldungenzu Boden strecken würde. Diese Freyheit bestand schoirin mehrern baltischen GerichlSbezirken, wurde da beyallen Gemeindewaldabtheilmigen und Purlsikaricnsab,M tcher-