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Wenn dieses wahr ist, so hat er unstreitig seine Gründehiezu gehabt, denn Graf von Gneisenau sagte Nichtswelches nicht w a h r w a r.
Ich habe ihn im Jahr 1816 in Carlsbad und Töplitzbegleitet, und diess waren seelige Tage.
Alle Verfassungen Deutschlands sind auf diese Grund-lage unternommen, nemlich dass sie die Kammern derReichsherrn und die Kammer der Abgeordnetender Gemeinden ein Gesetz machen könnten,woran die Regierung einen sehr schwachenoder gar keinen Antheil hätte.
Aber Gneisenau ist vom Gegentheil überzeugt wor-den.
Ich bin auch dieser Meinung, denn das Gesetz,das gibt nur der König.
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Wenn wir Krieg haben, wer ist dannFeldherr?
Wenn nun der Krieg wieder da ist, wer ist dannFeldherr des Königs?
Hardenberg ist tod. Stein ist tod. Scharnhorstist tod. Blücher ist tod. Gneisenau ist tod. Tau-en z i e n ist tod. B ü 1 o w ist tod. York ist tod. T i 1 e-m a n n ist tod u. s. w.
Wen haben wir dann ?
Denn in einem 20 jährigen Frieden sind die Heldenabgetreten.
Dann werden wieder neue Helden.