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Preussen und Frankreich
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männern zu nehmen, diesen Partheien sagen liünnen, werRecht und Unrecht hat.

Unterm 13. Dez. 1826 erliess der König eine Kabinets-Ordre, wo er für Preussen das Institut der Schiedsmännerversuchsweise annahm.

Diese Schiedsmänner sollten hienach für die Städte auf2000 Seelen ein Schiedsmann sein. Wenn also eine Stadt10,000 Einwohner hat, so hat sie 5 Schiedsmänner. Aufdem Lande sollte für jedes Kirchspiel ein Schiedsmann an-gestellt werden, wenn es nicht über 2000 Seelen hat. Hates aber mehr, so werden 2 Schiedsmänner angestellt.

Diese Schiedsmänner bekommen kein Gehalt.

Unbescholtenheit des Rufs und ein erreichtesAlter von 24 Jahren sind die Bedingungen. DannSelbstständigkeit in den Verhältnissen und Be-kanntschaft mit den Geschäften des bürgerlichenLebens. Endlich die Fähigkeit einen zu Standegekommenen Vergleich deutlich zu Papier zubringen.

Die Landrätlie und die städtischen Polizeibehörden brin-gen die Personen auf die Wahl, die sich zu einem Schieds-mann eignen.

Auf dem Lande erfolgt die Wahl durch die Abgeord-neten, welche zum Landtag zu wählen berufen sind.

In den Städten erfolgt die Wahl durch die Versamm-lung der Stadtverordneten.

Im Jahr 1829 waren die ersten Schiedsmänner, derenungefähr in der ganzen Provinz 1000 sein werden.

Folgendes ist das Ergebniss:

1 8 2 9.

Im Jahr 1829 wurden 11439 Fälle angemeldet.