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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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801
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England ' 801

zen Sitzung gehörten, und selbst der Lordkanzler, als er bei dem Schlüsse derselben,am 7. Oct., mit den schärfsten Waffen seiner Ironie und mit demosthenischemFeuer für die Grundsatze der Bill kämpfte, einzelne Bestimmungen des Entwurfseiner neuen sorgfältigen Erwägung empfahl. An demselben Tage wurde die Billmit einer Mehrheit von 41 Stimmen verworfen, zu welcher die Bank der Bischöfe21 Stimmen beigetragen hatte. Wenige Tage nachher erklärte daS HauS derGemeinen auf den Antrag des Lords Ebrington mit einer Mehrheit von 131Stimmen seine feste Anhänglichkeit an die Grundsätze und Hauptbestimmungender Bill und sein Vertrauen auf die Beharrlichkeit der Minister, welche durch dieEinführung und Leitung dieses Gesetzvorschlags das wahre Wohl des Landes be-dacht hatten. Lord Althorp äußerte zugleich die Hoffnung, daß sich eine andere,ebenso wirksame Reformmaßregel werde' ausführen lassen, und noch entschiedenererklarte Brougham am 12. Ort. im Oberhause, daß die Reform nur auf kurzeZeit verschoben sei, daß sie durchgehen werde, durchgehen müsse, und eine aufgleiche Grundsätze gebaute, umfassende Bill bald Landesgesetz werden solle. Abernun erhob sich die große Frage: Was wird das Volk thun? In jener bewegtenZeit zeigten sich die achtbarsten Sprecher in den öffentlichen Blättern ihres Be-rufs würdig, und Manner von' allen Parteien waren eifrig bemüht, das Volkzu erinnern, daß es ebenso unklug als unnütz sei, zu Gewaltschritten überzugehen.Schwebte doch die Frage nicht zwischen dem Volke und der Regierung, sondernzwischen den beiden Zweigen der gesetzgebenden Gewalt. Daß trotz allem Wider-stande eine Reform gewahrt werden mußte, war offenbar, und fast alle Mitgliederdes Oberhauses, welche den Gesetzvorschlag zurückwiesen, hatten sich verpflichtet,eine gemäßigte Reform, wie sie es nannten, zu unterstützen. Die Mehrzahl desVolkes vertraute auf den Patriotismus und die Festigkeit des Königs, auf dieEntschlossenheit und Kraft des Hauses der Gemeinen, auf die guten Absichten derMinister, auf die Gerechtigkeit der Sache, und gewiß wirkte auch Brougham'sernstes Wort, daß der Sieg der großen Maßregel nicht erlangt werden könnte,wenn die Freunde der Reform sich nicht auch als Freunde der öffentlichen Ordnungbewährten. Die Regierung hatte nur zwischen zwei Wegen zu wählen. Der Kö-nig konnte, das Vorrecht der Krone gebrauchend, durch die Ernennung neuer Mit-glieder die Mehrheit im Oberhause sichern, aber er war diesem äußersten Mittel umso mehr abhold, da wenigstens 70 Ernennungen nöthig waren, und auch Greywar nicht geneigt, darauf zu dringen. Es läßt sich nicht leugnen, daß eine solcheMaßregel, zwar nicht dem Buchstaben, doch dem Geiste der bestehenden Verfas-sung widerstritt, so lange noch nicht von einer Reform des Oberhauses die Rede war,die der nächsten Zukunft vorbehalten bleiben dürfte. Es war daher, um den Zwie-spalt der beiden Zweige der gesetzgebenden Gewalt zu heben, nur der Weg übrig,Unterhandlungen anzuknüpfen, einen veränderten Entwurf vorzulegen, und aufdiese Weise die Unterstützung derjenigen Mitglieder des Oberhauses zu gewinnen,die sich für eine gemäßigte Reform erklärt hatten. Der König vertagte am 20. Oct.das Parlament, indem er seinen unwandelbaren Wunsch aussprach, diejenigenVerbesserungen des Wahlsystems eingeführt zu sehen, durch welche dem Volke dervolle Genuß seiner Rechte gesichert werden könnte. Die Minister benutzten dieZwischenzeit, sich mit den gemäßigten TorieS zu verständigen, wozu besonders^ord Wharncliffe und Graf Harrowby gehörten. Die Aufregung im Lande warindeß noch so lebhaft, daß die Ungewißheit des Erfolgs der großen Maßregel nachder Vertagung des Parlaments neue Zuckungen hervorrief, welche den krankhaftengesellschaftlichen Austand verriethen. In mehren Gegenden wurde die Reform-angelegenheit von Aufreizern benutzt, die nieder» Volksclassen aufzuwiegeln;Plünderungen, Gewaltthätigkeiten und Brandstiftungen wurden wieder häufig,und am 20. Oct. gab die Ankunft des Parlamentsmitglieds Werh erell (s. d.),Evnv.-Ser. der neuesten Zeit emd Literatur. I. 51