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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
781
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Emancipation der Katholiken in England 78?

wurde der Tumult unterdrückt, nachdem Linientruppen und die Miliz in die Stadtgezogen worden waren. Dabei wurden 210 Menschen getödtet, und 75 starben inden Spitälern. Viele andere kamen aber sonst noch um, theils unter den brennen-den und einstürzenden Gebäuden, theils durch den unmäßigen Genuß geistiger Ge-tränke in einigen geplünderten Branntweinbrennereien. Mehr als 2000 wurdenverhaftet, darunter auch Lord Gordon; der förmliche Proceß wurde 134 gemacht,davon 76 freigesprochen, 58 verurtheilt und 26 wirklich hingerichtet. Gegen LordGordon lagen sehr starke Verdachtsgründe vor, daß er die Massen aufgewiegelt habe,indessen wurde er doch freigesprochen.

Die Sache der Katholiken ruhte nun bis 1790, wo abermals ein bedeuten-der Schritt geschah. Der Supremateid und die Erklärung gegen das Papftthumsollte von Niemand gefodert werden (außer daß der erste doch noch bei den Parla-mentswahlen geleistet werden mußte, und daher in England kein Katholik in dasParlament kommen oder an den WahlenTheil n-ehmen konnte); und nur verschon1780 vorgeschriebene, etwas schärfer abgefaßte Eid sollte geleistet werden. Unterdieser Bedingung wurde die stille Religionsübung (ohne Glocken) und die Erzie-hung der Jugend freigegeben, doch sollte kein Katholik Mitglied oder Lehrer an einerenglischen Universität sein. Die Katholiken, welche sich als solche angäben, wurdenvon der Strafe der Kirchenversäumniß entbunden; sie bekamen die Erlaubnis,Grundstücke zu erwerben; die doppelte Landtaxe ward aufgehoben; die Katholikensollten Advokaten, Notare und Procuratoren werden können. Allein nicht bloßvom Parlament und den Wahlen (in England) blieben sie ausgeschlossen, sondernauch von allen vom König besoldeten Ämtern und Stellen am Hofe, in der Staats-verwaltung, der Armee und der Marine. Die Katholiken mußten den Zehnten unddie Stolgebühren an die protestantische Geistlichkeit entrichten. Vermächtnisse zuGunsten katholischer Stiftungen und Schulen blieben nach wie vor verooren. InIrland mußte man, wegen der dortigen Verhältnisse, nach welchen fast die ganzeVolkszahl der katholischen Religion angehörte, allerdings noch weiter gehen, zumalals man den Plan aufgenommen hatte, die besondere Verfassung Irlands aufzu-heben und es ganz mit England zu vereinigen, was bekanntlich durch die Unions-acte vom 2. Jul. 1800 (39. und 40. Georg III. E. 67) geschehen ist. Früher schonwurde ihnen der Besitz von Grundstücken unter mancherlei Formen erleichtert;durch Gesetze vom 1.1781 wurde ihnen eine völlige Besitzfähigkeit nur mit Aus-nahme von Patronatrechten und solchen Burgflecken zugestanden, von welchenMitglieder in das Parlament zu senden waren; 1792 wurden die Strafen gegendie Religionsübung und die Erziehung der Kinder aufgehoben, und den Katholi-ken wurde die Fähigkeit zu allen Anstellungen in der Verwaltung und der Armeezugestanden, jedoch mit Ausnahme der höhern Ämter. Ein Katholik sollte nichtLordstatthalter, Lordschatzmeister, Kanzler, Siegelbewahrer, Geheimrath, Ge-neralprocurator, Generalpostmeister, Generalfeldzeugmeister und Feldzeugmeister-lieutenant, General cn Chef der Armee, Chef vom Generalstabe u. s. w., auchnicht Sheriff einer Grafschaft werden. Dagegen wurde aber auch das Recht ein-geräumt, bei den Parlamentswahlen mitzuftimmen; nur selbst konnten sie nichtin das Parlament kommen. Bei Durchsetzung der Unionsacte von 1800 sollPitt das Versprechen gegeben haben, allen bürgerlichen Unterschied zwischen denKatholiken und den Anhängern der englischen Kirche ganz aufzuheben; alleinder König Georg III. fand, daß dieser Reform sein Krönungseid entgegenstehe,und bei seinem Leben war sie also nicht zu erreichen. Indessen ist sie dochvon der Zeit an nie ganz aufgegeben worden, und die Regierung war eigent-lich der bürgerlichen Gleichstellung der Katholiken nicht entgegen, sondern im-mer nur einzelne Minister, wie Graf Liverpool. In der That läßt sich auchgar nicht leugnen, daß die Maßregel als eine der wichtigsten und eingreifendsten