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Emancipation der Katholiken in England
communicirte betrachtet werden; jedes Amtes unfähig sein; als Advokaren, Nota-rien und Ärzte nicht prakticiren; keine Waffen in ihren Hausern haben, auch keinPferd von mehr als 5 Pfund Werth besitzen; bei Strafe von 100 Pfund auf 10Meilen von London entfernt bleiben; keine gerichtliche Klage erheben können;bei Verlust ihres Vermögens ohne besondere Erlaubniß sich nicht über 5 Meilenvom Haufe entfernen, und bei Strafe von 100 Pf. nicht an den Hof kommen; siewaren von den Wahlen ausgeschlossen; Trauungen, Begrabnisse, Taufen solltensie bei schweren Strafen nur durch Geistliche der englischen Kirche vollziehen lassen.Eine verheirathete Frau verlor als Widerspenstige zwei Drittheile ihres Witthumsoder Leibgedinges und konnte wahrend der Ehe eingesperrt werden, wenn ihr Mannnicht monatlich 10 Pfund für sie bezahlte, oder den dritten Theil seines Grundbe-sitzes abtrat. Wer nach der ersten Verurtheilung nicht binnen drei Monaten sei-nem Glauben entsagte, sollte das Königreich meiden; und auf Rückkehr oderDableiben stand Todesstrafe. Diese Gefetze wurden 1679 insofern etwas gemil-dert, als eine mildere Art von Widerspenstigkeit aufgestellt wurde. 3) Die katho-lischen Priester, welche geborene englische Unterthanen waren, sollten, wenn sie sichüber drei Tage in England aufhielten ohne sich zu unterwerfen und die Eide abzu-legen, als Hochverräther, und Diejenigen, welche ihnen Zuflucht gäben, mit demStrange bestraft werden. Nach einem Gesetz von 1679 (11. Wilhelm und MariaC.4) sollte jeder katholische Geistliche, welcher eine kirchliche Handlung vornahm,mit lebenslänglichem Gefangniß bestraft werden.
Freilich wurden alle diese Verordnungen nicht in ihrer ganzen Strenge vollzo-gen. Unter der Königin Elisabeth wurden zwar wirklich 191 (nach dem KatholikenMilner 204) Menschen hingerichtet; 15 weil sie die Souverainetät der Königinnicht anerkennen wollten, 126 weil sie ihr geistliches Amt in England ausgeübthatten, die übrigen weil sie sich mit der römischen Kirche aussöhnen (Reconciliationertheilen) ließen. Viele andere starben in den Gefängnissen; die Tortur wurdesehr häusig angewendet; noch Mehre verloren ihr Vermögen. In der Folge aberwurden die Gesetze mit Nachsicht vollzogen, und zumal in Irland blieb fast die ganzeBevölkerung katholisch. Es kamen jedoch unter Karl II. gleich nach der Restauration(1661 und 1673) noch zwei Verordnungen hinzu, welche auch die Katholiken trafen,obgleich sie gegen alle von der englischen Kirche abweichenden Glaubensparteien gerich-tet waren; nämlich 1661 die Corperationsacte, vermöge deren Niemand zu einemAmte bei der Verwaltung einer Stadt oder Corporation erwählt werden sollte, wenner nicht im Laufe des letzten Jahres das Abendmahl nach dem Ritus der englischenKirche genossen hatte und zugleich bei seinem Amtseide auch den Unterthanen- undSupremateid ablegen würde; und 1673 die Testacte (25. Karl II. C- 2),nach welcher alle königliche. Civil- und Militairbeamte (OMcers) in England,Wales, Berwick, Jersey und Guernsey und in der Ma-rine binnen sechs Monatennach ihrer Anstellung den Eid und die Erklärung gegen die Transsubstantiation ab-legen, und das Abendmahl nach dem Ritus der englischen Kirche empfangen sollten,bei Strafe der Unfähigkeit zum Dienst und einer Geldbuße von 500 Pfund. Da-durch waren die Katholiken auch von allen Ämtern und Stellen ausgeschlossen.Eine solche Gesetzgebung konnte nicht einmal damit entschuldigt werden, daß dieKatholiken zugleich eine der Verfassung Englands und der regierenden Dynastiefeindselige Partei bildeten, und eine katholische Familie auf den Thron EnglandsAnsprüche machte. Sie war, wo möglich, noch ungerechter in Irland, wo das Volkfast durchaus katholisch war, und wo, nachdem Jakob II. dort im Wege der Dispen-sation eine Zeitlang fast alle Gesetze beseitigt und die meisten Ämter mit Katholikenbesetzt hatte, eine desto härtere Reaction unter Wilhelm III. eintrat. Auch dort
Gehorsam weigerten (Protestant recussnts) wurden durch die Toleranzacte von 16^9(unter Wilhelm III.) aufgehoben.
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