Emancipation der Juden
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1832 wird aber (tz. 41) bestimmt, daß nur Bekenner des christlichen Glaubens dasStadtbürgerrecht erwerben können, und daß es wegen der Israeliten „noch zurZeit" bei den bisherigen hinsichtlich ihrer geltenden Anordnungen bleiben solle.Dagegen hat die Sache der jüdischen Emancipation durch den von den hessen-kasselschen Ständen am 26. Mai 1832 erörterten Gesetzentwurs, wonach die-selbe vollständig, ohne Clause! und Vorbehalt, als der in der Natur der Sache be-gründet ist, ins Leben getreten, den ersten entscheidenden Sieg in Deutschland da-vongetragen. Daß aber gerade Kassel den Reigen anführt, ist um so wichtiger, alsdort nicht Theorie, wie die Gegner meinen, sondern die Erfahrung von sechsJahren neben der innern Notwendigkeit auch den praktischen Nutzen einer Gleich-stellung der Juden bethätigt hat.
Aus dieser geschichtlichen Übersicht geht demnächst hervor, daß es sich beider vorliegenden Frage weniger um die Bewilligung einzelner Rechte, als umdie Anerkennung eines Factums handelt, sowie die Preßfreiheit ebenfalls keinRecht, sondern ein Factum ist. Wir überheben uns daher der unnützen Mühe,noch einmal alle die Gründe für die Emancipation der Juden zusammenzu-stellen. Um jedoch zu einer klaren Anschauung von dem Zustande der öffentlichenMeinung, wie er sich bei der jüngsten Anregung dieser Frage in den Debatten derKammern und in der Literatur aussprach, über diese Angelegenheit zu gelangen,fügen wir eine Darstellung der vorzüglichsten Einwürfe bei, die den Vertheidigernder Emancipation gemacht werden: 1) Die frommen Gemüther, die ehrenwerthe-sten, aber auch die hartnäckigsten Gegner, weil sie sich gern in die Enge ihres Gemüths-lebens zurückziehen und gegen jeden allgemeinen Gedanken mistrauisch sind, meinennoch immer, daß eine Emancipation der Juden dem Christenthume zuwider sei.Es ist vielmehr wesentlich das Christenthum, welches durch seine eigne Kraft dieJuden zu emancipiren berufen ist; denn sowie es die Seelen erlöst hat, so kanneuch die Emancipation der Menschheit nur in ihm gedacht, nur von christlichenStaaten ausgeführt werden. Es ist vollkommen wahr, was Einige eingewendethaben, daß, wenn die Juden noch im Besitz eines selbständigen Staats wären, siedie unter ihnen wohnenden Christen nicht emancipiren würden; aber ebenso un-wahr und kindisch ist die Folgerung, daß nun auch den Christen ein Gleiches frei-stehe. Wir glauben keineswegs, daß die Juden auf dem jetzigen Standpunkt ihrerBildung so feindselig handeln würden; sobald aber von einem jüdischen Staate dieRede ist, so müssen wir sogleich Ausschließung und Absonderung als die wesentlicheBedingung einer solchen politischen Existenz anerkennen. Aber eben weil diesder Charakter des jüdischen Staats war, darum ist er nicht mehr, darum hat dasverallgemeinernde Christenthum ihn überholt und mit Recht die Weltherrschaft er-worben, darum darf es aber auch seiner ursprünglichen Bestimmung nicht untrer«werden, ohne sich gegen sich selbst zu empören. Wahrhaftig, der denkt klein vomChristenthums, der es durch die große Aufgabe der Zeit, b-ürgerliche und religiöseFreiheit für Jedermann, gefährdet glaubt; denn er würde ja zugeben, daß die Er-stehung der Menschheit, die nach diesem Ziele nothwendig hinstrebt, nicht inner-halb des Chriftenthums und durch dasselbe vollbracht werden könne, daß es dazuktwa einer neuen Religion bedürfe, wie z. B. der abftracten Träumereien des^aint-Simonismus. Wie soll man aber hoffen, diese Gewissenhaftigkeit stommerEttlen zu beschwichtigen, wenn man sogar in England, wie uns dasreriew" (Nr. 104) berichtet, den merkwürdigen Skrupel angeregt hat, ob man"icht durch eine Emancipation der Juden die ausdrückliche Prophezeiung JesuChristi höchst gottlos zu Schanden mache, daß dies Volk ewig zu wandern be-stimmt sei ? — 2) Aus dieser frommen Ängstlichkeit geht zunächst die Bekchrungs-stcht hervor. Bereits seit 1809 besteht in London eine Gesellschaft zur Beförde-rung der Judenbekehrung. Dieses Streben hat sich in einer der ersten deutschen