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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
772
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772 Emancipation der Juden

Position der Kammer, welche die Regierung unterstützte, im Laufe der öffentlichen FB ^ ^

Verhandlungen und durch diese selbst allmälig die Oberhand erhalten habe; ein W de,

neuer Beweis, daß in unfern Zeiten diese Angelegenheit nur mit Ernst und Nach- ^ hal ^ -)hdruck öffentlich erörtert zu werden brauäst, um ihres Siegs gewiß zu sein. In

Preußen widmete man zwar fortwahrend dem jüdischen Schulwesen wohlwollende Mig, ^ '

Aufmerksamkeit, doch schlummerte die verfassungsmäßige Ausbildung ihrer Rechte s, insktbeng^''mit der Krankheit und dem Tode des Fürsten Hardenberg ein. Man schloß sie

innerhalb der Grenzen des tilstter Friedens ein, indem man das preußische Bür- A ^

gerrecht nicht auf die Juden der neuerworbenen Provinzen ausdehnte, und außer- DderiiM ^

halb der Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1812 noch mehre anomale, vor- '^den belhW l

gefundene Judenrechte bestehen ließ. Man deutelte an den Versprechungen, die ^ gesclßcM

man in einem Rausche mitfühlender Freiheitsliebe gegeben hatte, dessen der Nüch- Frage wcn

terngewordene sich schämte, und weil in einer Angelegenheit, welche, der Natur der ^ eines Act

Sache nach, ihrer endlichen Entscheidung zueilt, jeder Stillstand Rückschritt ist, so ein Actum

sah man sich bald, weil man nicht vorschritt, zum Rückschritte gezwungen. Nicht ^ ^ Am

allein, daß die nähere gesetzliche Bestimmung des Art. 9 der Verordnung vom ^7,.^-ucM

11. März 1812 nicht erfolgte, tvurde auch derjenige Theil des Art. 8, der die s

Befugniß zu akademischen Lehr- und Schulämtern ausdrücklich zusichert, durch ^" 7eine königliche Cabinetsordre vom 18. Aug. 1822 zurückgenommen. Durch den

tz. 89 der neuen Städteordnung vom 1.1831 wird den Juden gleichfalls die Be- kliM^rch ung

fähigung zu Bürgermeisterstetten entzogen. Dies war für sie um so betrübender, -»Den gem.M

als die Städteverfassung bisher der einzige politische Wirkungskreis war, inner- «chdiehmtnümg

halb dessen sie ihre vollen Staatsbürgecrechte ausübten, und die Rücknahme einer Mziehm und geg

Befugniß, die der Gipfel der bürgerlichen Functionen ist, alles Andere illusorisch ,^er, das eine En

machte. In diesen Misverhältnissen hat die Angelegenheit der Juden in Deutsch- '»ülmehr wesentlich

land bis auf die Juliusrevolution fortgekränkelt, die mit dem wiedererwachten Ver- V emancipiren bm

fassungswerke auch jene überall zur Sprache brachte. Am meisten Ernst ist es der " Emanchatwn de

patriotischen Kammer in Baden gewesen, und wahrscheinlich wird diese Angelegen- A ausgeführt werde

heit auf dem nächsten Landtag erledigt werden. In der bairischen Kammer ist in wenn die Zudidem Maße wenig geschehen, als tönende und großmüthige Reden gehalten wordensind; auch in Hanover (Rath Schlegel's Rede) und in Braunschweig (Gürtel's Ge-

such an Herzog Wilhelm) sind mindestens einige Schritte gethan worden. In de. WrglMM^

Sachsen sprachen die Stände bei den Verhandlungen über die Gründung der neuen ÄZso feindselig^«.

Verfassung 1831 einstimmig den Wunsch aus, daß die Verhältnisse der jüdischen somüssm^.-

Glaubensgenossen in der nächsten Ständeversammlung festgestellt werden möchten, ÄMg ^ ^'

und der ß. 33 der Versassungsurkunde wurde nach ihrem Vorschlage geändert, um ^Merdesj^,^fernere gesetzliche Bestimmungen nicht auszuschließen, obgleich die Juden nicht aus-

drücklich genannt werden. *) In der allgemeinen Städteordnung vom 2. Febr. ^ ^

*) Der Abgeordnete der Universität Leipzig hatte in seiner besondern Abstimmung ^(s. Landtagsactcn von 1831, 4. Bd., S. 1935 und 1936) den Antrag gemacht, der der x

Judenals einer achtbaren Classe der sächsischen Staatsbürger" zu erwähnen, auf Äßr^ähnliche Weise, wie es in der Bundesacte geschehen, und in die Verfassungsurl unde ^

die Bestimmung aufzunehmen, daß in einem organischen Gesetze auch diejenigen Maß-regeln festgestellt werden sollen, welche zu einerallmäligen" Erweiterung und end- '

lichen Gleichstellung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden am geeignetsten erscher- ^llc^ w ^nen In der Begründung dieses Antrags wird bemerkt, daß es bei dem unter derMehrzahl der Juden bis jetzt sich zeigenden Nationalkastengeist und bei der dadurch H-

factisch gezogenen Scheidewand und fortwährenden Entfremdung zwischen beiden Glau- i^^ichh^» ^benspar'teien unausführbar sei, den Judensofort ganz gleiche" bürgerliche und po- ^ -ü, M'3tlitische Rechte mit den Christen zu gewähren, und daß die Gleichheit der bürgerlichen ^ ^und politischen Rechte, ganz verschieden von der Gleichheit aller Menschen im Sinne ^lNcin,

der Moral und des Christenthums, bis zu einem gewissen Grade Gleichheit der Gc- l ^

sinnungen und Interessen, und daher, bei der Rückwirkung des Glaubens aus die > ^

Moral, sowie auf das Leben und Handeln, eine nicht zu große, die Gemuther tren- ^ ^nende Ungleichheit des Glaubens nothwendig erfodere. D. Ned.