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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
755
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Einsiedel (Detlev, Graf von) 755

der frühern Verfassung bildete diese Stelle, da das Cabinet zum Vortrage derzur landesherrlichen Entscheidung gelangenden Angelegenheiten und zur Ausferti-gung der vom König ausgehenden Befehle bestimmt war (f. Sachsen), dasOrgan der höchsten Staatsgewalt. Der Graf begleitete den König im Oct. 1813nach Leipzig, folgte ihm nach Berlin und spater nach Presburg und leitete dievon seinem Schwager, dem Grafen von der Schulenburg-Klosterrode, und spaterzugleich von dem Geheimrath von Globig geführten Unterhandlungen wahrend deswiener Eongresses, in welchen der König feine Rechte standhaft vertheidigte, biser endlich den Entscheidungen der Übermacht nachgeben und sich in das Unvermeid-liche fügen mußte. Der Minister befestigte sich unter diesen Umstanden, die ihmso viel Gelegenheit zur Bethatigung feiner Anhänglichkeit darboten, immer mehriu dem Vertrauen des Königs, der ihm am Tage nach feiner Rückkehr durch dieVerleihung des Ordens der Rautenkrone und 1816 durch die Ernennung zumOrdenskanzler Beweise davon gab. Als die früher mit der Oberkammerherrnstelleverbundene Oberaufsicht über Dresdens Sammlungen für Wissenschaft und Kunsterledigt wurde, übernahm der Minister dieselbe unmittelbar, und einige ieser An-stillten, z. B. das Naturaliencabinet, das Kupferstichcabinet und die ecntiken-sommlung, erhielten wahrend dieser Zeit theils ansehnliche Bereicherungen, theilseine verbesserte Einrichtung, und 1828 wurden die meisten, früher nur gegenVergütungen zuganglichen Sammlungen an bestimmten Tagen dem Publicumunentgeltlich geöffnet. Hatte sich auf diese Weife der Wirksamkeit des Ministersbei der Verwaltung des Staats ein weites Feld geöffnet, obgleich er in den auswär-tigen Angelegenheiten später seit der Anstellung eines Unterstaatsfecretairs nur dieobere Leitung behielt, so konnte er auch bei den Verhandlungen der Landstände aufdoppelte Weise einwirken, feit er als Stimmführer des Domstifts Meißen denVorsitz in der Curie der Prälaten, Grafen und Herren hatte, und als Ritterguts-besitzer in den engen ritterschaftlichen Ausschuß gewählt, schon auf dem ersten Land-tage nach dem wiener Frieden (181?18) an dem überwiegenden Einflüsse Theilnahm, welchen diese ständische Abtheilung, die sich 1818 den übrigen Ständen alsDirectorialcollegium aufdringen wollte, nach der ehemaligen Verfassung auf denGang der Berathungen ausübte, und der gerade durch die Theilnahme des Ca-binetsministers und einiger andern hohen Staatsbeamten noch mehr vorwaltendwerden mußte. E. erweiterte noch den Kreis seiner Wirksamkeit, als er nach demTode des Conferenzministers Grafen von Hohenthal den Vorsitz in der sächsischenBibelgesellschaft übernahm, und an die Spitze des sächsischen Missionsvereins trat,der mit dem basler Missi'onsinstitute und der Missi'onsdiakonie der Brüdergemeindein Verbindung stand, und dem ohne Zweifel der Einfluß des Vorstandes eine thä-tige Theilnahme im Lande verschaffte. Neben diesem umfassenden Geschäftskreisenahm auch die Aufsicht über die Verwaltung der Familiengüter, die zum Theilnoch im gemeinschaftlichen Besitze der drei Brüder waren, seine Thätigkeit in An-spruch, welche er besonders der Verbesserung des Eisenwerks Lauchhammer beiMückenberg widmete, das bei der Landestheilung unter preußische Hoheit kam.Dieses bereits von seinem Vater gegründete Werk wurde durch die rastloseSorgfalt des Ministers zu einer solchen technischen Vollkommenheit erhoben,^ daßos mit ähnlichen Anstalten wetteifern konnte, und der Vertrieb trefflicher Guß-ivaaren wurde noch mehr befördert, seit E. ein neues Eisenwerk zu Gröditz auf säch-sischem Gebiet anlegte, das mit dem Lauchhammer unt-er derselben Verwaltungstund.

Der Einfluß und die Wirksamkeit des Cabinetsministers mußte mit der Ne-Nrungsveränderung seit 1827 um so mehr steigen, da der neue einundstebzigjährige^gent während Friedrich Augusts Lebzeit allen Regierungsgeschästen fremd ge-blieben war, und daher den Rathgebern, welchen sein Bruder vertraut hatte, auch

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