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des für die Anstalt bestimmt war, und im Verlaufe der Zeit fand D. dies auchdarum wünschenswerth, weil er es für nothwendig hielt, mit der Industrieschuleeine Bewahranftalt für kleine Kinder zu verbinden. Er kaufte 1828 ein passendesGebäude, und schritt alsbald zur Ausführung des Plans, eine Kleinkinderschule,die erste in Sachsen, zu gründen. Er entwickelte diesen Plan in einer kleinenSchrift: „Über Bewahr- und Beschäftigungsanstalten für noch nicht schulfähigeKinder armer Altern", die aus dem „Volksschulfreunde" besonders (Freiberg 1829)abgedruckt wurde, und deren Vertheilung unter seinen Mitbürgern so viel Theil-nahme erweckte, daß in wenigen Wochen mit 400 Thalern der Grund zu derneuen Anstalt gelegt war. Eine Verloosung von weiblichen Arbeiten, die Frei-bergs Frauen lieferten, gewährte einen noch ansehnlichem Ertrag, und als auchder König einen unzinsbaren Vorschuß von 600 Thalern und eine jahrliche Unter-stützung bewilligt hatte, wurde die Anstalt 1830 mit glücklichem Erfolg eröffnet.Das Bedürfniß eines Organs, das Geistlichen und Schullehrern zum wechselseiti-gen Austausch ihrer Ansichten über die Kirchen- und Schulangelegenheiten Sach-sens Gelegenheit geben könnte, veranlaßt? D., 1831 eine Monatsschrift: „DerLichtfceund für Kirche, Schule und Haus" (Freiberg, 4.), herauszugeben, die sichdurch mehre gehaltvolle Aufsatze auszeichnet, und die er seit 1832 nach einem er-weiterten, die Schulangelegenheiten sorgfaltig berücksichtigenden Plane in Ver-bindung mit vr. Goldhorn, Prof. Nobbe und Rüdiger in Leipzig unter demTitel: „Der Lichtfreund, eine Kirchen- und Schulzeitung für das KönigreichSachsen", gedeihlich fortsetzt. Der Ertrag ist für Witwen von Geistlichen undGymnasiallehrern bestimmt, und wird von D. bei dem Ministerium des Cultusberechnet. Außer einigen Gelegenheitsschriften gab D. in Verbindung mir Caspariein geschätztes Erbauungsbuch: „Christliches Hausbuch" (2 Bde., zweite Aufl.Zwickau 1830), heraus. Seine Predigt: „Der rechtschaffene Bergmann einwahrer Ehrenmann" (Freiberg 1830), wurde auf Kosten des Oberbergamts ge-druckt und an sammtliche Berg- und Hüttenleute in Sachsen vertheilt. D. erhielt,da das erledigte, mit der Superintendentur verbundene Pastorat zu Freiberg bei derbedrängten Lage des städtischen Kirchenvermögens auf mehre Jahre unbesetzt bleibt,1832 das Amt eines Ephoralverwesers, und bald nachher das Ritterkreuz des säch-sischen Civilverdienstordens.
Domainenfrage. In der neuesten Zeit haben die Stände mehrer deut-schen Lander, vorzüglich die nassauischen, darauf gedrungen, die Domainen alsStaatsgut, nicht als Privateigenthum des fürstlichen Hauses zu betrachten, daherihre Verwaltung mit der Staatssinanzverwaltung zu vereinigenmnd zur Unterhal-tung des Souverains, der fürstlichen Familie und des Hofes bestimmte Summenaus der Staatskasse, eine sogenannte Civilliste, auszusetzen. (S- Nassau.) Vonjeher haben über die staatsrechtliche Natur der sogenanntenKammergüter der deutschenLandesherren sehr abweichende Ansichten, sowol unter den Theoretikern als in derPraxis der verschiedenen Lander geherrscht, wozu die Verschiedenheiten, welche so-wol in der Regierungsform als in andern Verhältnissen eintraten, nicht wenigbeitrugen. Es war natürlich, daß ein geistlicher Fürst, welcher nur auf seineLebenszeit und für seine Person zum Regenten eines Landes erwählt war, auf dieSubstanz der Staatsgüter keine Eigenthumsansprüche machen konnte und sich nurals Verwalter derselben betrachten durfte. Aber auch in der Nutzung der Stifts-güter waren sie mit der Zeit dadurch beschränkt worden, daß zu ihren persönlichenBedürfnissen und der Unterhaltung ihres Hofstaats gewisse Güter, Tafelgüter(bona mensali») bestimmt wurden. In Ansehung der übrigen Güter und der nutz-baren landesherrlichen Rechte sind die Verhältnisse des Landes, des Stiftes und desDomcapitels immer ein Gegenstand abweichender Meinungen geblieben. Nichtweniger war dies der Fall in den weltlichen erblichen Fürstenthümern; denn ob-