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und die wirkliche Ausübung des ständischen Rechts, die höchsten Staatsbeamten ^zur Verantwortung zu ziehen, indem ein Minister nur durch seinen Rückzug derAnklage entging. In erfreulicher Eintracht zwischen der Regierung und den Stan-den begann dagegen der Landtag in Baden, wo sich der Sinn für das öffentliche Le-den und der conftitutionnelle Geist in einer Ausbildung zeigten, wie nirgend inDeutschland. Trat auch hier die Adelskammer oft in hemmenden Widerstreit mitder Volkskammer, zumal wo es die Verfechtung von Standesinteressen galt, sozeigte sie sich doch durch den Einfluß freisinniger Manner in ihrer Mitte volks-fceundlicher als die Reichsräthe in Baiern; wogegen in der Volkskammer patrioti-sche Sprecher nicht nur die wichtigsten Landesinteressen verfochten, sondern selbstdie Bundesverhältnisse und die Nothwendigkeit dem Fürstenbunde eine organische,die staatsbürgerliche Freiheit in den Bundesstaaten sichernde Entwicklung zu geben,mit kühner Freimüthigkeit besprachen. Ihren Bemühungen verdankte Baden einPreßgesetz, das am 28. December 1831 gegeben wurde, und die Censur aus-hob. — Wahrend dieser Verhandlungen gelangte Kurhessen am 5. Januar1831 zum Besitze der freiesten Verfassung, die noch auf deutschem Boden ge-diehen, und sich auch dadurch auszeichnete, daß sie die Volksvertretung in einerKammer vereinigte. Im Königreiche Sachsen wurden der, von der Regierung vor-gelegte Verfassungsentwurf und die neue Städteordnung von den zum letzten Mal'nach altem Herkommen versammelten Ständen verathen, und nach vielfachenKämpfen zwischen streitenden Interessen ging endlich bei dem Entgegenkommen unddem redlichen Willen der Regierung aus den langen Verhandlungen am 4. Sept.
1831 ein Staatsgrundgesetz hervor, das trotz allen Mängeln der Wahlform undtrotz der verfehlten Organisation der ersten Kammer, der Ausgangspunkt einer freienEntwicklung des constitutionnellen Lebens zu werden versprach.
Die allgemeinen politischen Verhältnisse Europas blieben nicht ohne Einflußauf die Bestrebungen der deutschen Staaten, dem Rechtszustande feste Grundlagenzugeben. Der Aufstand der Polen hatte, wie es viele Erscheinungen mehr alswahrscheinlich machten, den Plan zerstört, den stürmischen Bewegungen im west-lichen Europa kräftig entgegenzutreten. Hörte man doch von einer „Mission"sprechen, die Herrschaft des monarchischen Princips gegen das Anwogen des revo-lutionnairen Geistes zu sichern! Auf den heldenmüthigen Kampf der Polen warenalle Blicke in Deutschland gerichtet, und während die Feinde der freien Staats-einrichtungen, die sich in den Bundesstaaten bildeten oder befestigten, nur schüch-tern in ihren Gegenftrebungen waren, zeigten die Verfechter derselben einen destofrischem Much. Der unglückliche Ausgang des Kampfes ermunterte, wie überall,auch in Deutschland die Reactionspartei, und nicht mit Unrecht wurden mancheErscheinungen in den ständischen Verhandlungen verschiedener deutschen Staatenaus der neu erwachten Hoffnung erklärt, mächtige Verbündete gegen die Verthei-diger constitutionneller Freiheit zu erhalten. Jene Partei war es, welche, Mis-trauen aussäend, die Verhältnisse zwischen Fürsten und Völkern von Neuem zuverwirren trachtete. Die unfriedliche Stimmung, in welcher der bairische Landtagschloß, und die sich in dem empfindlichen und schroffen Tone des Landtagsabschiedsauffallend verrieth, wirkte nachtheilig auf einen großen Theil des südlichen Deutsch-lands zurück. In Rheinbaiern, wo manche unerledigte Beschwerden, wie frühereRückschritte, die öffentliche Meinung unter dem lebendigen, leicht erregbaren Volkeverstimmt hatten, reizte besonders die Vereitelung der Hoffnung, ein freisinniges , " ^Preßgesetz zu erhalten. Schon während des Landtags hatten Volksblätter, zuwei-len in Übertreibungen sich verirrend, diese Stimmung genährt, und die Maßregeln, Rd ^welche die Regierung nach der bestehenden Preßgesetzgebung dagegen ergriff, ver- ^mehrten die Aufregung. Es wurden Vereine zur Beschützung der Preßfreiheit ge-stiftet, die auch in die Nachbarlande sich ausbreiteten. Leicht konnten bei dieser