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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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679
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Deutschland 679

breitet, desto mehr muß sie endlich auch zur Verminderung der stehenden Heereführen, (S. Volksbewaffnun g.)

Die Rückwirkung der unruhigen Bewegungen in' den Bundesstaaten, dieI noch die wichtigsten Bürgschaften der Volksftciheit entbehrten, zeigte sich besondersgefährlich in den Landern, wo die Repräsentativverfassung noch nicht eine Wahr-heit war. So im Großherzogthume Hessen (s.d.), dessen Bewohner durchhatten Steuerdruck, durch die Folgen eines, zum Theil aus verkehrten Verwal-tungsmaßregeln hervorgegangenen Nothstandes, durch das Beispiel der stamm-verwandten Nachbarn zu furchtbaren Ausständen gereizt wurden, die meist nur mitschonungsloser Waffengewalt unterdrückt werden konnten, als sie bereits der An-sing eines neuen Bauernkriegs geworden waren. In Würtemberg (s.d.)ivurde, trotz manchen ahnlichen Beschwerden, die Ruhe nicht gestört, weil derStaatshaushalt gut geordnet war und die Verwaltung im Ganzen eine bürger-sreundliche Richtung hatte. Mehr Anlaß zur Aufregung zeigte sich inBaierns.d.), wo neben manchen Verbesserungen in der Verwaltung, neben freigebigerBeförderung der Kunst und wissenschaftlicher Anstalten, Spuren des Einflusseseiner Cabinetsregierung, ungleiche Bestcurung, Verfall des Handels und der Ge-werbsamkeit, zum Theil durch übereilte administrative Leitung, geheime Wirksam-keithierarchischer Bestrebungen in auffallenden Rückschritten zu geistiger Unfreiheit,sichtbar waren. Die Ruhe des Landes ward indeß nicht gefahrlich gestört; auf daskräftige Wort der nahen Ständeversammlung hoffte das Volk. Baden (s. d.) gingin ruhiger und gesetzlicher Haltung aus einer Gewaltherrschaft, die seine freien Ver-sissungssormen schnöde verletzt hatte, zu den glücklichen Hoffnungen über, die seinnruec Beherrscher erweckte.— Die gefährlichen Bewegungen, mit welchen Deutsch-end für die Schuld der Völkecführer büßte, hatten indeß auch die Bundesversamm-lung zur Thätigkeit aufgerufen, und auf einen Antrag, den Ostreich schon im Sept.IM machte, wurde am 21. Oct. beschlossen, daß sämmtliche Bundesregierungen zui gegenseitiger Hülsleistung verpflichtet sein sollten, und wenn eine Regierung den Bei-stund eines benachbarten Bundesstaates anriefe, die Hülfe alsbald sollte geleistet wer-den. wobei zugleich die Censoren öffentlicher B lätter angewiesen wu-rden, alle Nachrich-> ten über aufrührische Bewegungen nur mit Vorsicht zuzulassen, auf die Bundcs-beschlüsse von 1819 zu achten, und auch die bloß mit innern Landesangelegenheiten^ sich befassenden Blätter zu bewachen. Sie erwartete dagegen, daß die „WeisheitI der Regierungen" gerechten, auf gesetzlichem Wege angebrachten Beschwerden ab-! helfen, die bundesgesetzlichen Verpflichtungen gegen ihre Unterthanen erfüllen, aberl eine unzeitige mit ihren Bundespflichten unvereinbare Nachgiebigkeit sich nicht ge-statten werde.

Es hatte einen bedeutenden Einfluß auf Deutschlands Angelegenheiten,daß bald nach jenen Bewegungen die Stände der beiden Staaten, wo das con-sticutionnelle Leben in seiner Ausbildung am weitesten gekommen war, inNaicrn und Baden, sich versammelten und die wichtigsten Fragen behandelten,während sie für die, ihren Verfassungen noch mangelnden Bürgschaften kämpf-ten. War in Baiern durch das, von der Regierung behauptete und in einigen Fäl-t mit auffallend mistrauischer Besorgniß ausgeübte Recht, gewählten Staats-beamten den Zutritt in die Kammern zu versagen, schon vor der Eröffnung derStändeversammlung eine ungünstige Stimmung erweckt worden, welche durchgleichzeitige Beschränkung der Preßfreiheit noch mehr gereizt werden mußte,wurden durch den siegreichen Widerstand der Kammer der Reichsräthe gegen mehrewohlthätige Anträge der Abgeordnetenkammer die Gebrechen der Verfassung und'Machtheile einer Spaltung der Volksvertretung noch sichtbarer, so verdanktewan doch der Beharrlichkeit freimüthiger Wortführer, außer einigen Verbesserun-gen in verschiedenen Verwaltungszweigen, die Aufhebung der Preßbeschränkung