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Erster Band (1832) A bis E
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670
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670 Deutschland

in die neuesten Zeiten adelige Studenten der Rechte einzeln und bei verschlossenen />ilThurm geprüft wurden, während bürgerliche, wenn sie die Prüfung nicht bestan- ^den, sich ihrer Unwissenheit vor ihren Genossen zu schämen hatten; aber so langeder Fürst der erste Edelmann in seinem Staate heißen soll, so lange der Adel seinenächste Umgebung bildet und eben dadurch, trotz allen constitutionnellen Beschrän-kungsformeln, einen überwiegenden Einfluß erhält, wird der Kastengeist überallNahrung empfangen und stolz auf die Würde des Staatsbürgerthums herabsehen.

Wie das Böse fortzeugend Böses muß gebären, so mußte der Kastengeist einer Art,der einmal den Staatsorganismus krankhaft gestimmt hatte, es jedem andernleicht machen, das Gleichgewicht im staatsbürgerlichen Leben zu stören. Es hatsich daher auch bei den neuesten Ereignissen in Deutschland erwiesen, daß in denmeisten Fällen die Ausbrüche der Unzufriedenheit nicht unmittelbar gegen die Re-gierungen, sondern gegen die Folgen jenes Misverhältnisses der Stände, in wel-chem häufig die nächsten Ursachen des empfundenen Drucks lagen, gerichtet waren,und daß die Erbitterung der untern Stände gegen Bevorrechtungen, Begünstigun-gen und Anmaßungen, durch welche sie sich von dem Genüsse gleicher Rechte aus-geschlossen sahen, tiefe Wurzeln geschlagen hatte.

Zu diesen verstimmenden Einwirkungen kam nun in dem letzten Jahrzehenddie Hemmung und Lähmung des gewerblichen Verkehrs; und nicht immer ward esunterschieden, was dabei die Folge verhängnisvoller Umstände, was die Schuldverkehrter Maßregeln wäre. Hatte das fleißige Volk seit dem Frieden sich rüstiggeregt auf seinen Feldern und in seinen Werkstätten, und der Hoffnung sich gefreut,in dem großen, durch einen feierlichen Bund geeinigten Baterlande offene Strömeund offene Straßen für die Werke seiner Hände zu finden, so sah es sich durch Zoll-schiffe angehalten und durch Schlagbäume abgesperrt, welche die großen und kleinendeutschen Staaten eigennützig für das Interesse ihrer siscalischen Cassen anlegten. IH rNach den allgemeinen Bestimmungen des wiener Congresses sollten Schifffahrt Zl, uvund Handelsverkehr auf allen Flüssen, welche verschiedene Staaten scheiden oderdurchströmen, in Hinsicht auf den Handel frei, die Vorschriften über die Schiff- in, Ifahrtspolizei und die damit verbundenen Abgaben gleichförmig für Alle sein und denHandel der Völker begünstigen. In der Bundesacte wurde verfügt, daß die Bun- iWt'desVersammlung alsbald wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiede- dii iiziinen Bundesstaaten und wegen der Schifffahrt in Berathung treten sollte. Seit-dem wurde nur die Schissfahrt auf der Elbe und Weser durch Unterhandlungenzwischen den Uferstaaten von 1821 — 24 vollständig geordnet (s. Elbschiff-fahrt Bd. 3 und Weserschifffahrt Bd. 12); die Schifffahrt auf dem Rheinaber, die für den Handelsverkehr so vieler Völker im Norden und Westen Europaswichtig ist, war der Gegenstand schwieriger Unterhandlungen, die seit 1816 in endloserVerwickelung sich verzögerten, weil das Interesse der dabei betheiligten auswärtigenStaaten in die, auf Beförderung des Welthandels gerichtete Absicht des wienerKongresses nicht eingehen wollte. Die niederländische Regierung, um ihrem Landealle Vortheile des Rheinhandels zu verschaffen, wehrte sich beharrlich und mit allendiplomatischen Künsten gegen die Anerkennung einer völlig freien Fahrt bis zumMeere la mer), und indem sie durch eine gezwungene Wortdeutung, die

ebenso sehr den Sprachgebrauch als die allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzeund die Analogie der über die Schifffahrt auf der Elbe und Weser geschlossenenVerträge gegen sich hatte, die Fahrt bis an die Grenze des Meeres beschränkenwollte, behauptete sie die Berechtigung zur Erhebung eines beträchtlichen Seezolles.

Dieser Anspruch ist bis auf diesen Augenblick eine vielbesprochene und auch in der1829 durch Preußens thätige Vermittelung getroffenen Übereinkunft nicht erledigteStreitfrage geblieben. (S. Rheinschifffahrt Bd. 9.) Für die Beschützungder Rechte des Handels und der Schifffahrt wurde durch besondere Unterhandlungen