Deutschland
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auch >'m Frieden bereit zu halten, führte zu einer Erhöhung des Staatsbedarfs, dieüberall einen unverhältnißmäßigen Theil der Einnahme den Bedürfnissen derVolkscultur entzog. Der Maßstab, den selbst die Bundesgefetze hinsichtlich derBeurlaubung angaben, wurde nicht immer beachtet, und fürstliche Vorliebe oderder Einfluß des Adels, der fast überall die Ofsi'zierstellen als eine Versorgungs-anstalt seiner Genossenschaft ansah, vereitelte die Wünsche der Stande, wenn sieauf Verminderung der Kriegsmacht in Friedenszeiten drangen. Solche Begünsti-Ni» gungen führten dann zu den auffallenden Ergebnissen, daß 1830 im Großherzog-thum Hessen an der Spitze einer Kriegsmacht von 8000 Mann 14 Generalestanden, und im Königreiche Sachsen für die Lehranstalten zur Bildung junger,meist adeliger Offiziere um dieselbe Zeit 44,000 Thaler aufgewendet wurden, wah-rend der Staat für sämmtliche übrige Lehr- und Bildungsanstalten des Landes un-gefähr 115,000 Thaler beitrug. Blicken wir auf andere Zweige der Verwaltung,so gab in mehren deutschen Staaten die theure und zögernde Rechtspflege ebensoviel Anlaß zu Klagen, als jene Erweiterung der Polizeigewalt, an welche wahrendder Fremdherrschaft, wo die heilige Scheu vor dem Rechte gewichen war, die deut-schen Völker sich hatten gewöhnen müssen. Nicht minder nachtheilig war das im-mer sichtbarer hervortretende Streben, alle Zweige der Staatsgewalt in einen Mit-telpunkt zu vereinigen, wodurch die Verwaltung ebenso kostbar wurde, als sie diefceie Bewegung der Kräfte des Volks störte. Überhaupt verminderte sich das altedeutsche Übel der administrativen Vielthatigkeit und des bevormundenden Eingrei-fens in die Volkswirksamkeit um so weniger, als fast in allen deutschen Staatendos Gemeindewesen entweder gar nicht geordnet war, oder wo man das tressliche,seit 1808 im preußischen Staate aufgestellte Muster endlich befolgt hatte, wie inBoiern, Würtemberg und im Großherzogthum Hessen, die Gemeindeverwaltungnoch so ungeübt war, daß sie die wiedererlangte Autonomie nicht immer ersvrießlichonwendete und für manchen Misgriff der Lehrjahre zu büßen hatte. Die Aus-dehnung der vorsorgenden Thätigkeit der Regierung mußte, zumal in einer Zeit desNothstandes, doppelt nachtheilig werden, da die Staatsverwaltung, wenn sie An-gelegenheiten selbst besorgen will, welche eigentlich der Volksthatigkeit überlassenwerden sollen, die Ansprüche auf ihr Hülfreiches Eingreifen vermehrt, und eben da-durch, je seltener sie Befriedigung gewahren kann, Unzufriedenheit erregt. Wah-rend der Staatsbürger, wenn er gewöhnt wird, von der öffentlichen VerwaltungAlles zu erwarten, ihr auch leicht die Schuld unabwendbarer Unfälle zuschreibt,entwöhnt solche Bevormundung ihn dir Selbstthätigkeit und läßt ihn vergessen,doß, wenn die Regierung auf Wegräumung der Hindernisse der Volksthätigkeitdenkt, diese in ihrem weiten Kreise an den jetzt jenseit des Rheins so oft in einemandern Sinne gebrauchten Spruch sich halten soll. rlckle-wi, le ciel t'sickeru.
Betrachten wir die verwickelten öffentlichen Verhältnisse Deutschlands, soerkennen wir noch eine Ursache der neuesten Zustände, die mehr als der flüchtigenAndeutung bedarf, womit wir sie bereits berührt haben: das Misverhältniß derStände, jenen den ganzen Sraatsorganismus durchdringenden Aristokratismus imweitesten Sinne des Wortes, in welchem er jede Überhebung über das gleiche Rechtdes Staatsbürgerthums bezeichnet. Wir hatten schon lange Verfassungsurkunden,worin der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß jeder Staatsbürger ohne Unter-schied des Standes und der Geburt zu allen Stellen im öffentlichen Dienste gelan-gen könne; aber die Verkündigung dieser Anspruchsgleichheit konnte dem tief-gewurzelten Übel nicht abhelfen, und die Klagen über Begünstigung des Adel-chums oder den Einfluß des Vetterthums, in der Hofburg und in den Kriegszelten,wie in den Gerichtspalästen und in den Rathsstuben, waren nirgend verstummt.Zwar ging die Adelsbegünstigung nicht überall so weit als in einem deutschenB Staate, der mit Recht als ein Sitz hoher Geistesbildung gerühmt wird, wo bis
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