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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
583
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Delbrück (Gottlieb)

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WM

Professor der Beredsamkeit angestellt. Von hier, wo sein ohnehin schwächlicherKörper sich an das rauhere Klima nicht gewöhnen konnte, wurde er 1816 an dieRegierung zu Düsseldorf versetzt. Da jedoch das Geschäftsleben seiner Eigenthüm-lichkeit weniger zusagte als das bloß wissenschaftliche Wirken, so wurde er seinereigentlichen Bestimmung naher geführt, als er 1818 dem akademischen Berufeausschließlich zugewiesen und als Professor bei der neuecrichteten Universität zuBonn angestellt wurde, wo seine Vorlesungen sich einer lebhasten Theilnahme derStudirenden zu erfreuen haben. Als Schriftsteller hat'si'ch D. einen sehr geachtetenNamen durch die ernste Richtung seines reichen Geistes, durch die Strenge undGründlichkeit seiner Forschungen und den aus die schöne Form verwendeten Fleißerworben. Alle seine Werke vercathen den klaren und tiefen Denker und beziehensich vorzüglich auf Ästhetik, aber auch aus andere Gebiete der Philosophie. Ohnesie einzeln alle herzählen zu wollen, erinnern wir hier bloß an folgende:LyrischeGedichte mit erklärenden Anmerkungen, nebst einer Untersuchung über das Schöne"(Berlin 1860);Ein Gastmahl" (ebendaselbst 1809);Sokrates" (Köln 1816);Platon" (Bonn 1819);Tenophon" (ebendaselbst 1829). Die Erscheinungder Schleiermacher'schen Dogmatik veranlaßte ihn auch zur theologischen Polemikund erzeugte seine, nicht ohne Widerspruch aufgenommene Schrift:Christen-thum; Betrachtungen und Untersuchungen" (3 Theile, Bonn 1822 27).Neuerdings sind seine sehr ausgezeichneten Reden gesammelt in zwei Bändenerschienen. (23)

Delbrück (Gottlieb), Bruder der Vorigen, geboren zu Magdeburg den 2-September 1777, begann nach vollendeten Studien der Rechtswissenschaften zuHalle dort auch seine juristische Laufbahn als Auscultator bei den damaligen Uni-versitätsgerichten. Seine Vorbildung wurde demnächst bei dem Obergerichte derProvinz zu Magdeburg vollendet, bei welchem er 1800 als Justizcommissarius, und1802 zugleich als Criminalrath angestellt wurde. Während der westfälischen Zwi-schenregierung fungirte er als Rechtsanwalt bei dem Civiltribunal erster Instanzin Magdeburg, war aber zugleich seit 1807 Syndicus des Domcapitels daselbstbis zu des letztern Aufhebung. Von da an wurde ihm die Verwaltung der Güterder sämmtlichen aufgehobenen Stifter zu Magdeburg übertragen, und er warRechtskonsulent der Domainendirection daselbst. Er wurde 1816 bei der damalsneuecrichteten magdeburgischen Regierung als Regierungsrath und als Justitiariusder Abtheilungen des Innern und für die Kirchenverwaltung und das Schulwesenangestellt; 1826 ward er daneben auch Mitglied und Justitiarius des Consisto-riums und Provinzialschulcollegiums der Provinz Sachsen, und seit dieser Zeit auchmehrfach bei dem Oberpräsidium der Provinz in dessen Rechtsangelegenheiten be-schäftigt. In eben diesem Jahre erhielt er die Würde eines Geheimen Regierungs-rathes. Während dieser Amtsverhältnisse empfing er oftmals auch unmittelbareAufträge der königlichen Ministerien. Zu diesen gehören unter andern die in denJahren 1820 und 1821 ihm unmittelbar von dem Staatskanzler Fürsten vonHardenberg übertragenen Verhandlungen mit dem damaligen Erbgrafen zu Stol-derg-Wernigerode, als Bevollmächtigten seines Herrn Vaters, wegen Regulirungder Verhältnisse der Grafschaft zum preußischen Staate, und die 1830 und 1831ihm von dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten ertheilten, die Uni-versität Halle betreffenden Commissorien. In letzterm Jahre wurde er endlich zumaußerordentlichen Regierungsbevollmächtigten und Curator eben dieser Universitäternannt und mit dem rothen Adlerorden dritter Classe geschmückt. Das ganzeLeben dieses ebenso fein gebildeten, gewandten als streng rechtlichen Geschäfts-mannes rechtfertigt das allgemeine Vertrauen, welches ihm von jeher zu Theilwurde. Die Milde seines freundlichen, durch die edelste Humanität bezeichnetenCharakters, welche verbunden mit unerschütterlichem Festhalten an dem Wahren

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