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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
575
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David

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sam gemischter Artikel über Dänemark in derRne^c1opae6mLritkmnicÄ", sie seienso concis in der Landessprache geschrieben, daß der ganze Codex in einem Quartbandeenthalten ist. Dies ist an und für sich wahr, und die Trefflichkeit dieser Gesetzewird von Kundigen anerkannt, allein die seit dem Anfange des vorigen Jahrhun-derts ergangenen Verordnungen, welche dem Ersoderniß der Zeiten gemäß jeneerganzen, machen ein betrachtliches Aggregat aus, sodaß es zwar jedem EinwohnerDanemarks, wie der angeführte englische Verfasser ferner bemerkt, frei steht, seineeigne Sache vor Gerichte zu führen, ohne Consulenten oder Advokaten, dieses aberjetzt, weil es den meisten Nichtjuristen an Kenntniß der Gesetze in ihrem ganzen Um-fange mangelt, nur sehr selten der Fall ist. Wenngleich nun der Proceß in seinenFormeln einfach und, wie jener Autor ganz richtig äußert, kurz, und doch dieRechte der streitenden Parteien in jeder Rücksicht schützend ist, so können wirdemselben jedoch darin nicht beipflichten, daß es in Dänemark überhaupt nur einigewenige Advokaten gäbe, um einzelner Individuen willen, die zu eigner Vertheidi-gung nicht reden wollen oder können. Die in der letzten Hälfte des vorigen Jahr-hunderts in Dänemark hergestellte Bauernfreiheit ist schon zur Genüge kundbar ge-worden. In Hinsicht der bürgerlichen Freiheit überhaupt können wir auf jene Ge-setze sowie auf die Rechtspflege verweisen. Die möglichste Beschleunigung desRechtsganges in allen Fällen (sodaß kein Individuum in VerHaft genommen wer-den darf, ohne sogleich oder innerhalb 24 Stunden verhört zu werden), die weiseOrdnung der Instanzen, die Öffentlichkeit der Zeugenverhöre sowie der ganzen Ge-richtshaltung, dieMittheilung derUrtheilsgründe unter steter Anführung der Beleg-stellen aus den Gesetzen, die sehr bedeutende Beschränkung der privilegirten Gerichts-stande, sind meistens schon lange bestehende Einrichtungen. Die zur Vorbauungunnöthiger Processi vor einigen zwanzig Jahren errichteten Vergleichscommissionenaber gehören einer neuern Zeit an. Die Freiheit und die Institutionen, andereZweige der bürgerlichen Verfassung betreffend, stehen im Allgemeinen mit jenen imEinklang. (4)

David (Pierre Jean), französischer Bildhauer, ward im Jahre 1789 zuAngers geboren. Er lernte in seiner Vaterstadt zeichnen, wozu er schon vonKindheit an große Anlagen zeigte, und begab sich dann zu seiner weitern Aus-bildung nach Paris, obwol es ihm fast ganz an Mitteln zum Unterhalte fehlte.Hier lebte er anfangs sehr kümmerlich, hatte jedoch bald das Glück, die Zuneigungdes berühmten Malers David zu gewinnen, der ihn unentgeltlich als Lehrling auf-nahm. Auch andere Künstler, sowie die Akademie derKünste selbst, verwendeten sichfür den jungen Mann, der ein so vielversprechendes Talent bewies, und dies hattezur Folge, daß ihm seine Vaterstadt Angers einen Jahrgehalt von 500 Francsbis zum Ende seiner Künstlerlehrjahre aussetzte. Erlegte sich nun mit großem Eiferauf die Bildhauerkunst und erwarb im Jahre 1811 den ersten Preis der Bild-hauerei in der Kunstschule, wodurch ihm die Vergünstigung gewährt wurde, sich aufKosten der Regierung einige Jahre in Italien aufzuhalten. Seine Anwesenheit inNom benutzte er besonders dazu, die alten Meisterwerke der Kunst zu studiren undfleißig Canova's Atelier zu besuchen. Erst im Jahre 1816 kehrte er wieder nachParis zurück, von wo er sich bald darauf nach London begab, um die berühmten,von Lord Elgin aus Griechenland mitgebrachten Bildwerke der alten griechischenMeister zu sehen. Wie man erzählt, wurde ihm in England der Antrag gemacht,die Errichtung einer Denksäule mit Basreliefs zu Ehren der Schlacht von Water-loo zu übernehmen, den er jedoch, obwol er sonst noch ganz ohne Aussichten war,mit Verachtung, als seinem Nationalgefühle zuwider, zurückgewiesen haben soll.'Aach seiner Rückkehr begann er endlich in Paris eine lange Reihe von Arbeiten, dieleinen Ruf begründeten und ibn in den Stand setzten, sich eine unabhängige LageZu sichern. Er erhielt! 825 den Orden der Ehrenlegion und wurde im folgenden Iah

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