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Wissenschaften, der Künste und des Geschmacks" eine Rubrik. Ein polytech-nisches Institut ward vor einigen Jahren unter der Leitung des berühmten Phy-sikers Orsted gestiftet und erfreut sich eines guten Fortgangs. Für die höhere Bil-dung der Offiziere der Armee wurde durch Errichtung einer militairischen hohenSchule gesorgt, die auch Seeoffiziere besuchen dürfen; Vorsteher dieses Institutssind der Generallieutenant Bülow und der Oberstlieutenant Abrahamson. Dievorbereitende Bildung empfangen die Offiziere der beiden Etats auf den für jedenbestehenden Lehranstalten, nämlich der Seecadetten- und der Landcadettenakadenue,Wohlbekannt ist die Sorge, welche für den Unterricht und die Belehrung auch derNiedern Volksclassen in Dänemark von alter Zeit her getragen wurde.
Die dänische Literatur ist in den drei letzten Jahren mit bedeutenden Wer-ken bereichert worden. Unter diesen möchten wol als ausschließend nationalhier vorzüglich zu nennen sein: P. E. Müller, „Critisk Undersögelse af Saxosdanske Historie" (Kritische Untersuchung über die dänische Geschichte des SaxoGrammaticus); N. M. Petersen, „Det Dansk-norske og det svenske Sprogs Hi-storie under deres Udvikling af Stamsproget" (Geschichte der dänisch-norwegischenund der schwedischen Sprache in ihrer Entwicklung aus der Ursprache), 3 Theile;„(Zragas, Hin ?orua läögchok IsIenckinAa; (Pollex juris Isianclornm antie^uissi-MUS etc." *); Ohlenschläger, „Hrolf Krake, et Heltedigt" (Hrolf Krake, einvaterländisches Heldengedicht); Thiele, „Thorwaldscn's Levnet og Becker" **)(Thorwaldsen's Leben und Werke, mit vielen Kupfern). — Was die Preß-freiheit anbetrifft, so muß man, wenn auch die letzt bestehenden desfallsigen An-ordnungen in Dänemark (zum Theil wegen politischer Berücksichtigung aus-wärtiger Verhältnisse) noch Vieles zu wünschen übrig lassen, dennoch billiger-weise anerkennen, haß keine Willkür herrscht, und daß namentlich die Vor-schriften der Verordnung vom 27. Sept. 1799 zur genauern Bestimmung derGrenzen der Druckfreiheit nur auf sehr liberale Weise erklärt und befolgt werden.Die bekannte Rechtssache z. B., in welcher die Kanzlei (das Justizcollegium) denMagister Lindberg gerichtlich belangen ließ, nicht wegen des Inhalts, sondern we-gen der Gesetzmäßigkeit der Herausgabe seiner Flugschrift gegen Clausen, gewannder Verfasser. Dieser unterließ auch keineswegs, nicht nur die von der Regierungangefochtene Schrift sogleich öffentlich bekannt zu machen, sondern, um vollständigzu triumphiren, bald darauf eine andere Schrift herauszugeben unter dem Titel:„Trykkefriheden, eller Jndlaeg, Domme og Bilag i Sagen: HöiesieretsadvocatO. E. Guldberg, som Generalsiskal, contra Magister I. C. Lindberg, Adjunctved Metropolitanskolen, anlagt af det kongelige danske Cancellie, i Anledning afSkriftet: Er vr. Urof. lAeol. H. N. Clausen en aerlig Laerer i den christne Kirke l"(Die Druckfreiheit, oder Deduktionen, Urteilssprüche und Beilagen der Rechts-fache: Der Advokat des obersten Gerichts O. E. Guldberg, als Generalsiscal,contra den Magister I. C. Lindberg, Adjuncten der Metropolitanschule, eingeleitetvon der königlichen dänischen Kanzlei in Veranlassung der Schrift: Ist der Doctorund Professor der Theologie H. N. Clausen ein aufrichtiger Lehrer der christlichenKirche?)
Das jetzt geltende dänische Gesetzbuch, auf die altere Gesetzgebung der Walde-mare und ihrer Nachfolger gegründet, schreibt sich aus den Zeiten des Königs Chri-stian V. (1683) her. Von diesen Gesetzen sagt ein aus Wahrem und Unwahrem selt-
*) Die unter dem Titel „(Zenits" (Die graue Gans) bekannte Sammlung derältesten isländischen Gesetze und Rechtsnormen, mit lateinischer Übersetzung, Varian-ten, Wort- und Sachregister, nebst einem historisch-kritischen Commentar von v-W. Schlegel. ' . .
Davon erschien 1332 zu Leipzig bei Brockhaus der erste Band in deutiuprÜbersetzung mit den Kupfern des Originals (Preis 20 Thlr.).