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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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Dänemark

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beruhende Provinzialstande in dem Königreiche, sowie in den HerzogtümernSchleswig und Holstein, zu errichten (in Lauenburg besteht aus alter Zeit her einestandische Verfassung), jetzt so weit gediehen sei, daß die allgemeinen Besinn-mungen zur öffentlichen Kunde gebracht werden könnten. Alle Grundbesitzer inden Städten und auf dem Lande, sowie diejenigen Erbpachter, welche, den danischenGesetzen zufolge, gleiche Rechte mit Grundbesitzern haben, sind demnach wahlbe-!i>j 5 rechtigt und wahlfähig; nur können Grundbesitzer, die zugleich königliche BeamteA sind, die Wahl zu Repräsentanten nicht ohne vorhergehende Erlaubniß des Kö-

nigs annehmen. Jeder Gesetzentwurf, der eine Veränderung der persönlichen oderEigenthumsrechte der Unterthanen bezweckt, oder auf die Steuern und alle andernöffentlichen Abgaben und Gefälle Beziehung hat, muß den Ständen, die sich in derRegel alle zwei Jahre, und sonst außerordentlich, wenn die Umstände solches erfo-dern, versammeln, zur nähern Erwägung und zum Gutachten vorgelegt werden,ehe derselbe gesetzliche Wirkung erhalten darf. Außerdem können die versammeltenStände aus eignem Antriebe Vorstellungen und Vorschläge thun wegen Verän-derung der bestehenden Gesetze und der übrigen Staatseinrichtungcn, wegen einge-schlichener Misbräuche und fehlerhafter Administration; endlich sind sie auch er-mächtigt, in die Verwaltung der Communalangelegenhcitcn auf eine näher zu er-wägende und festzusetzende Weise thätig einzugreifen. Einsichtsvolle Männer wer-den aus den verschiedenen Theilen des Reichs zufammenberufen, um die Gegen-stande dieses Verfassungswesens, bevor die vollendete Gesetzgebung über dasselbezur endlichen Ausführung kommt, zu untersuchen und zu prüfen. Diese vorläufigeBekanntmachung von der Grundlage für die Errichtung beruhender Stände in dendänischen Staaten wurde, wie es in Hinsicht allgemeiner Anordnungen für die ge-sammten Theile des Reichs gewöhnlich der Fall ist, in dänischer, deutscher und is-landischer Sprache gedruckt und vertheilt. Mehre Schriften, und darunter einigesehr gründliche, haben diese Sache bereits öffentlich besprochen.

Der öffentliche sowie der Privatcredit ist in den letzten Jahren in stetemSteigen gewesen, und die Staatspapiere sowie die Bankzettel gehen jetzt mei-stens ick pari mit Silber. Nach den für das Geldwesen so störenden unab-wendbaren Folgen der letzten Kriege (1807 14) fand man es angemesse-ner, anstatt die öffentlichen Auflagen zum Behuf des augenblicklichen Bedürf-nisses der Finanzen zu vermehren, sich lieber, während man jene Abgaben sogarin gewisser Rücksicht verminderte, mittels Staatsanleihen bis auf bessere Zei-ten zu helfen. Erst die Zukunft wird darüber völlig belehren können, inwieferndiese Maßregel in jeder Hinsicht die heilsamste war. Eine Thatsache aber ist,daß die Staatsschuld Dänemarks mittels glücklicher Operationen seit 1825 zumaßigen Zinsen (4 Proc.) und sehr erträglichen Abtragsterminen festgestellt ist.(S. Möftings.) Unter mehren, die Förderung des in-und ausländischen Ver-kehrs beabsichtigenden Verfügungen sind vorzüglich zu erwähnen: die Anlage einerneuen Landstraße zwischen Kiel und Hamburg, angefangen 1830; die 1829 voll-endete Hafenanlage bei Helsingör, eine Unternehmung von der größten Wichtigkeitfür die Ostseefahrt aller Nationen; der neue Hafen der kleinen Seestadt Frederiks-havn auf der gefahrvollen Nordoftküste Jütlands (angefangen 1830 und bereitsbedeutend vorgeschritten), und die jährliche Unterhaltung eines Leuchtfeuerfchisssseit 1827, zur Warnung vor dem Trindelen, dem gefährlichsten Grunde desKattegats, welche letztere für die Schissfahrt so wohlthätige Verfügung, die vielenMenschen Leben und Eigenthum gerettet hat, und von einer bedeutenden An-zahl englischer Schissscapitaine unterschriebene Dankadresse an den König vonDänemark veranlaßt hat. Bei der Marine ist vorzüglich der Bau einer neuenFlotte mit Eifer betrieben worden; sie zählt jetzt 0 Linienschiffe (von 84 00Kanonen), 16 Fregatten (von 46 20 Kanonen) und mehre Briggs. In Flug-