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dem schon in der Carolina aufgestellten Grundsatze hielt, daß eine Verurteilungnicht aus bloße Verdachtsgründe ohne Geständnisse oder vollen directen Beweisausgesprochen werden dürfe, so half sich die preußische Criminalordnung mit demSystem der außerordentlichen Strafen, d. h. der Verurtheilung bloß Verdachtigerzu gelindern Strafen, obgleich dies außerordentliche Bedenklichkeiten gegen sich hat.Andere Staaten haben einen sogenannten Indicicnbeweis zugelassen, welcher sichnur darin von den außerordentlichen Strafen unterscheidet, daß er genauere Regelnüber das Gewicht der Verdachtsgründe aufstellt, dann aber die ordentliche gesetzlicheStrafe (doch mit Ausschluß der Todesstrafe) zulaßt, und wenn auch eine Verur-theilung nicht erfolgt, den Verdächtigen mancherlei Polizeimaßregeln unterwirft.Es herrscht aber darüber eine solche Verschiedenheit, daß es hier nicht möglich ist,weiter in das Einzelne zu gehen. Die Richter werden dadurch fast in die Stellungder Geschworenen versetzt. Diese auch in Deutschland einzuführen, scheint jetztnicht mehr mit solcher Warme von der öffentlichen Meinung gewünscht zu werdenals vor einiger Zeit; es sind auch aus England und Frankreich viele Stimmen, wonicht gegen die Anstalt überhaupt, doch gegen ihre gegenwartige Einrichtung undeinzelne Gebrechen derselben laut geworden. (3)
Cru scll (Henrik Bernhard), schwedischer Tonsetzer, geboren zu Nystad inFinnland am 15. Oct. 1775. Die früh in ihm erwachte Neigung zur Musikmußte wegen der beschrankten Vermögensumstande seiner Altern und in Ermange-lung aller musikalischen Bildungsmittel, die ihm in seiner kleinen Geburtsstadt na-türlich nicht zu Gebote stehen konnten, lange ohne die nöthige Nahrung und Un-terstützung bleiben. Jndeß folgte er für sich selbst dem in ihn gelegten Triebe, in-dem er durch eignen Unterricht auf einem alten elenden Clarinet, das er zufalligerhalten, finnische Volkslieder nach dem Gehör blasen lernte. Die Fertigkeit,die er darin bewies, erregte bald Aufsehen, und einige Offiziere in Sveaborg ver-langten den damals dreizehnjährigen Knaben zu hören. Er trat auf, und sein Spielmachte einen solchen Eindruck, daß ein Mann von hohem Militairrange den jun-gen Virtuosen in sein Haus aufnahm und ihm bei feinem Regiment eine Anstel-lung verschaffte. 1791 begleitete C. seinen Beschützer nach Stockholm, wo sich zu-erst Gelegenheit fand, etwas für feine musikalische Ausbildung zu thun. Ersthier lernte er nach No^en spielen, und begann sich allmälig die Meisterschaft aufseinem Instrument zu erwerben, in der er von Wenigen übertroffen wird. Schonzwei Jahre daraus wurde er als erster Clarinettist bei der königlichen Hofcapclle an-gestellt, in welcher Eigenschaft er sich noch gegenwärtig daselbst befindet. Er fühlteledoch selbst, daß ihm noch Vieles mangele, weil es ihm bisher immer versagt gewe-sen, einen kunstgerechten Lehrcursus durchzumachen, und deshalb sehnte er sich leb-haft nach einer Reise ins Ausland, um seine Bildung unter den Augen eines derdamals berühmten Clarinettisten vollenden zu können. Im Jahre 1793 erhielt erzu einer solchen Reise, wenn auch nicht die nöthige Unterstützung, doch wenigstensdie Erlaubnis. Er begab sich nach Berlin, nahm Unterricht bei Tausch dem Ältern,und kehrte, nachdem er in Berlin und Hamburg mit großem Beifall Concerte ge-geben, im Herbste desselben Jahres wieder in sein Vaterland zurück. 1891 wurdeer darauf Mitglied der königlichen musikalischen Akademie zu Stockholm. Eineneue Aussicht, sein Talent durch Reisen weiter auszubilden, eröffnete sich ihm1393 durch das großmüthige Anerbieten des damals in Stockholm lebendenfranzösischen Gesandten Bourgoing, welcher ihn einlud, ihn nach Paris zu beglei-ten. Auf diese Weise verlebte C. fünf erfolgreiche Monate in der französischenHauptstadt, wo er fleißig die Tonkunst und besonders die Composition studirte,anfangs von Verton, später von Gossec darin unterrichtet. Auf der Rückreise be-suchte er Karlsruhe und erhielt hier die Einladung, sich vor den dort versammeltenschwedischen, bairischen und badischen Höfen hören zu lassen. Auch in den spätem
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