464 Cölibat
(Buchau 1831), und „Biblisch-vernünftkg-geschichtlicher Beweis von dem gegenChriftenthum und Natur streitenden Verbot der Priesterehe, von Joseph Ehrlich,Priester zu Wahrhausen" (Ulm 1831). Es ist das Schicksal jeder gutenSache, mit manchen Hindernissen kämpfen zu müssen. Und so erhob sichauch ein Kampf in Würtemberg für und gegen den, für kirchliche Aufhe-bung des Cölibatgesetzes gebildeten Verein. Wer an diesem Kampfe nahernAntheil nehmen und selbst urtheilen will, auf welcher Seite mit redlichem Waf-fen und reinerm Willen gestritten werde, den müssen wir auf den in Stutt-gart erscheinenden „Hochwächter" verweisen, welcher im Jahrgange 1831,Nr. 15?, 159, 135, 18?, 209 u. fg., mehre hieher gehörende Aufsatze liefert.Weil das Recht und die Wahrhei-t, Vernunft und Schrift für die vier katholischenPriester und Professoren zu Ehingen war, und also die frommen Eiferer für dieStabilität ihnen von dieser Seite nicht beikommen konnten, ohne eine Nieder-lage zu erleiden, so suchte man den Pöbel zu bearbeiten, gegen den Verein sichaufzulehnen, und nahm seine Zuflucht zur Gewalt. Einige Manner von alt-adeligem Geblüts und einige altreichsstädtische Bürgermeister wußten durch Bei-hülfe einiger vornehmen protestantischen Damen den Vorstand des würtembergi-schen Ministeriums des Kirchenwesens, von Kapf, gegen den ehinger Verein ein-zunehmen. Hohe Adelsconnexionen mußten den Verein als staatsgesahrlich verdach-tigen. Deputationen und Petitionen stellten dem Könige und den Ministern diedringende Nothwendigkeit vor, den Verein schleunigst zu unterdrücken. Sogelang es, ein königliches Decret auszuwirken, worin den Professoren befohlenwurde, sich von dem Vereine zu trennen. Wir geben das Decret vom 22. Jun.1831 wörtlich, damit Jeder sich aus demselben überzeugen könne, wie inconstitu-tionnell das Verfahren gegen die ehinger Professoren gewesen, und wie leider selbstprotestantische Regierungen Verfechter des katholischen Cölibatgesetzes sind. Es lau-tet : „Das königliche Ministerium des Innern hat wegen des von mehren katholischenPriestern in Ehingen gestifteten Vereins für die Aufhebung des Cölibatgesetzes Sr.Majestät dem Könige Vortrag erstattet. Allerhöchstdieselben haben hierauf vermögeallerhöchsten Decrets vom 16. d. M. Ihre Entschließung dahin ertheilt, daß demVorstande und den Lehrern des Convicts zu Ehingen die höchste Misbilligungwegen der von ihnen unternommenen Stiftung eines Vereins, welcher den vor-gesetzten Zweck doch nicht erreichen, sondern nur eine Beunruhigung der katholischenKirchengemeinden bewirken könne, ausgedrückt werde, mit dem Anhange, wie manvon ihnen erwarte, daß sie sogleich'von ihrem vorgeblichen (!) Vorhaben abstehen,sich aller fernem Theilnahme an dem Vereine enthalten und überhaupt in ihremVerhältniß als Lehrer und Erzieher künftiger Priester die dem kirchlichen Cölibar-gesetze schuldige Achtung nie außer Augen setzen werden. Der Vorstand wird vondieser allerhöchsten Verfügung mir dem besondern Auftrage in Kenntniß gesetzt, die-selbe den weitern Mitlehrern zu eröffnen, über diese Eröffnung ein Protokoll aufzu-nehmen, worin dieselbe durch ihre Unterschrift zu bescheinigen ist, und dieses sofortanher einzuschicken." Es fehlt nicht an kritischen Bemerkungen über dieses neuesteAktenstück zur Geschichte des Priestercölibats. Freimüthig hat sich darüber „Dercanonische Wächter" (1832, Nr. 8) erklärt. Die Vorstellung, in welcher bei derwürtembergischcn Regierung im Jun. 1831 auf Beibehaltung der Ehelosigkeit derkatholischen Geistlichen angetragen wurde, ist von 60 Mannern, meistens Bauernim Oberamte Riedlingen, eingereicht, und offenbar unter jesuitischer Mitwirkungverfaßt worden. Das erste Heft des zweiten Bandes der trefflichen „Annalen dergesammten theologischen Literatur und der christlichen Kirche überhaupt" (Koburg1832) liefert nicht nur eine beglaubigte Abschrift davon, sondern begleitet auch die-ses pfafsische Aktenstück mit erläuternden sachdienlichen Anmerkungen, denen überallGeschichte, Erfahrung und gesunde Vernunft zur Seite stehen.