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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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389
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Charte, französische, von 1830

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zahl von ZuHörem. Als eine Anerkennung seiner Talente erhielt er die ProfessurderMoralphilosophie inSt.-Andrews. Gedankentiefe und kraftige Beweisführung,Fülle der Beredtsamkeit, eindringende Sprache und ein reicher Fluß der Rede sinddie Eigenschaften, welche ihn als Prediger auszeichnen. Wie sehr auch der innereGehalt seiner Reden den Beisall erklaren mag, den seine Predigten in London fan-den, so hat doch nicht weniger der Umstand dazu beigetragen, daß der in der presby-terianischen Kirche herrschende Gebrauch freier Vortrage, der seine glanzende Red-nergabe so glücklich unterstützte, gegen die Vorschrift der bischöflichen Kirche, diePredigten abzulesen, vortheilhaft abstach und das in neuerer Zeit lebhafter er-wachte religiöse Bedürfniß mehr befriedigte als der eintönige Vortrag der anglika-nischen Geistlichen. Er folgt jedoch nicht dem Gebrauche der methodistischen Predi-ger, die, nach Whitesield's Beispiel, ihre Reden gar nicht aufschreiben, sondern pre-digt gewöhnlich nach einem Manuscripte. Unter seinen theologischen Schriften hatihm besonders seine Schrift: ,,4tre evickence und nutlrorit^ ok tlre clrristinn reve-Ut !ou "(Edinburg 1817), einen Namen gemacht. Einige seiner Predigten erschienenunter dem TiteltLermons preaciieck nt tlre IVon clrurclr". Er ist ein strengerVersechter der presbyterianischen Lehre und der Verfassung feiner Kirchengemeinde.Ergab auch verschiedene politische Schriften, z. B. ,/Lir in^uir^ into tlre extentuull swbilit^ vi national revenne", heraus, und vertheidigte die in Schottland üb-liche, von den Kirchspielältestcn geleitete Armenpflege gegen die vorgeschlagene Ein-führung der Armensteuer, deren Nachtheile er aufzuzeigen suchte.

Charte, französische, von 1830. Die sogenannte consiitutionnelle Charte,die Ludwig XVIII. nach seinerRückkehc dem französischen Reiche am4.Jun. 1814gab, hatte ein Grundgebrechen, das die Freunde der Volksfreiheit nie mit ihr ver-söhnen konnte; sie war nicht durch Übereinkunft entstanden, nicht auf den Grund-satz der ursprünglich vom Volke ausgegangenen Obergewalt gebaut, sondern dieVolksrechte wurden nur als eine von der Fürstengnadein freier Ausübung derköniglichen Gewalt" gewahrte Bewilligung ertheilt, nach dem Sinne der Anhän-ger des Alten abhangig von dem Willen des Herrschers. Nachdem Ludwig dasvon dem französischen Senate übergebene Grundgesetz H, nach welchem das fran-zösische Volk den Prinzen frei auf den Thron berief, am 2. Mai 1814 zurück-gewiesen, aber ausdrücklich eine repräsentative Verfassung verheißen hatte, erklarteer, der König von Frankreich und Navarra,im neunzehnten Jahre seiner Regie-rung", daß er,im vollen Besitze aller ihm auf das Königreich angestammten Rechte",derihm von Gott und seinen Vätern verliehenen Macht" selbst Grenzen setzenund auf dengeheiligten Grundlagen der alten Monarchie" ein dauerhaftes Staats-gebaude errichten wolle. So sollten sich alle Rechtsgvwährungen, die nach demGebote der Zeit nun einmal nicht zurückgehalten werden konnten, an den Grund-satz des göttlichen Herrscherrechts knüpfen, den la-nge vor der Revolution schon diegeläuterten Grundsätze des öffentlichen Rechts umgestürzt hatten, aber eben da-durch auch nur eine schwankende Grundlage erhalten. Lag in diesem Gebrechenallein schon der Grund, daß das französische Volk, wie bald genug offenbar wurde,Vicht zum vollen Genüsse einer repräsentativen Verfassung gelangen, daß die Chartenicht eine Wahrheit werden konnte, so knüpften sich an ihren Ursprung noch andereschmerzliche Erinnerungen: die Wiege der neuen Verfassung war von fremdenBayonnetten umgeben gewesen, Ludwig, hatte den Stolz der Franzosen durch dieErklärung verletzt, daß er nächst Gott EnglandchBeherrscher seine Krone verdanke,und das ruhmvolle Banner, das den Sieg in alle Länder Europas und in fremdeWelttheile getragen hatte, ward in demselben Jahre zertreten, wo die Lilien wie-der ausblühten. Die 15 Jahre der Restauration waren ein steter, heimlicher oder

') S.Europäische Constitutionen

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Leipzig 1817)

Bd.1, S.W fa.