Brougham and Vaux
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Wenn er nach der Verfassung des Oberhauses auch nicht die eigentliche Lei-tung der Verhandlungen hat, so zeigte er doch bei mehren Gelegenheiten, be-sonders aber in der denkwürdigen Sitzung am 7. Oct. 1831, in seiner treffli-chen Rede über die Parlamentsreform, daß er seinen Bogen noch mit der ge-wohnten Kraft zu spannen weiß. — Bei dem Uberblick seines öffentlichen Lebenstreten zwei Bestrebungen hervor, die B.'s Ruhm sichern, seine Bemühungen fürdie Verbesserung des Volksunterrichts und der Rechtspflege. Er wollte Bildungunter der arbeitenden Volksclasse verbreiten, wie er seit 1816 mit aller ihm eignenTätigkeit und Kraft bewiesen hat, er wollte, wie er am 7. Februar 1828 sagte,das Gesetz aus einem verschlossenen Buche zu einem lebendigen Buchstaben, auseinem Eigenthum der Reichen zu einem Erbe der Armen, aus einem zweischneidi-gen Schwerte in der Hand der Arglist und der Bedrückung zu einem Stabe für denRedlichen und einem Schilde für den Bedrängten machen. Zwei große Gebrechendes gesellschaftlichen Auslandes seines Vaterlandes hatte sein scharfer Blick erkannt,aber aus die Volkserziehung, als die einzige feste Grundlage einer guten Staats-verwaltung, war zuerst seine Aufmerksamkeit gerichtet. Im Mai 1816 machte erim Parlament den Antrag zur Ernennung eines Ausschusses für die Untersuchungdes Austandes der Erziehung der Niedern Elassen in London. Die Nachforschun-gen wohlwollender Manner hatten das Ergebniß geliefert, daß 120,600 Kinderin der Hauptstadt ohne allen Unterricht waren; und es sollten nach B.'s Planzuerst in London versuchsweise unter dem Beistande des Parlaments Anstalten zurBeförderung der Armenerziehung gemacht werden. Der Ausschuß, der unter B.'sVorsitz bis 1818 seine Arbeiten fortsetzte, erweiterte nach und nach seine Untersu-chungen über den Zustand des gesammten öffentlichen Unterrichts in England, des-sen Mangel in seinen fünf Berichten aufgedeckt wurden, welche die faule Wurzeldes Übels entblößten. Die unglückliche Lage der Niedern Volksclasse in derHauptstadt kam zur Sprache; es wurde gefragt, ob es angemessen sei oder nicht,die Staatsreligion mit der Volkserziehung in Verbindung zu bringen; die Naturund der Austand aller milden Stiftungen, als Mittel zur Beförderung der Volks-bildung, wurden einer sorgfaltigen Untersuchung bedürftig erklart; und endlichglaubte man, auch die Verhaltnisse und die Verwaltung der großen öffentlichenSchulen und der beiden Landesuniversitaten einer strengen Beaufsichtigung un-terwerfen zu müssen. Je mehr diese, von B. ohne Rücksicht geleiteten Untersu-chungen die bei der Verwaltung der höhern Lehranstalten und Stiftungen bethei-ligten Privatinteressen bedrohten, desto lebhafter war der Widerstand, der sich ge-gen ihn erhob. Zwar wurde nach dem Antrage des Ausschusses eine Commissionzur Untersuchung der wichtigen Angelegenheit ernannt, aber ihre Vollmacht wurdedurch das Oberhaus auf die Stiftungen für Armenerziehung beschrankt, und B.,der Urheber des Planes, nicht den Mitgliedern derselben zugesellt, deren Ernen-nung die Regierung als ein Vorrecht der Krone in Anspruch nahm. Mochteauch B.'s Plan in einigen Punkten, z. B. in der Zulassung namenloser Ankla-gen, bedenklich erscheinen, mochte er auch bei der Leitung der Untersuchung zuwei-len die Klugheit vergessen haben, sein Antrag auf strenge Untersuchung der öffent-lichen Lehranstalten war doch im Ganzen so wohlthatig, daß, wie er in seinemSchreiben an Romilly („Detter to 8ir 8ninnel upon tüe nünse c>1 clln-
nties", zehnte Aufl., London 1810) sagt der Widerstand gegen denselben nuraus dem Entschlüsse hervorgehen konnte, Vergehungen zu beschützen, Vernachlässi-gungen zu verewigen und Unterschleife zu ehren. Bei der entschiedenen Überlegen-heit, welche die bisherige Verfassung gerade der Partei gibt, deren Interesse derVerbesserungsentwurf berührte, ließ sich ein günstiger Erfolg kaum erwarten.Nicht abgeschreckt, brachte B. 1820 seinen umfassenden Erziehungsplan ins Par-lament, dessen Hauptgrundlage eine durchgangige Einführung von Kirchspielschu-
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