334 Brougham and Vaux
holte sich die in' England oft gemachte Erfahrung, daß ein glänzender Beifallbei dem ersten Auftreten eines Redners nicht immer eine vollgültige Bürg-schaft künftiger Größe ist; B. machte wenig Eindruck, vielleicht weil ernoch nicht wußte, wie er auf seine Zuhörer mit allen ihm zu Gebote stehen-den geistigen Waffen zu wirken hatte. Er nahm indeß bald einen lebhaften An-theil an allen wichtigen Verhandlungen und hielt 1812 eine seines spätem Ruh-mes würdige Rede, worin er die Nachtheile der thörigen, den Handel der Neutra-len vernichtenden sogenannten Geheimrathsverordnungen von 1807 mit siegrei-chen Gründen darlegte. Immer glänzender entfaltete sich die Kraft seines Geistes;besonders wußte er 1818 in seiner Rede über den Gesetzentwurf zur Verbesse-rung der Armenerziehung seine Zuhörer hinzureißen und selbst Castlereagh, seinenpolitischen Gegner, zu aufrichtigen Belobungen zu bewegen. Sein Einfluß imParlamente, nach welchem er so lange gerungen hatte, war nun entschieden, undseine geistige Überlegenheit ward anerkannt und empfunden. War B., wie mansagt, gegen die Wünsche Georgs IV. ins Parlament gekommen, so wurde die Ab-neigung des Königs 1820 bis zur leidenschaftlichen Erbitterung gegen den be-redten Sachwalter der Königin Karoline gesteigert. Auch bei seinem thatigen An-theil an den Arbeiten des Parlaments blieb B. ein vielbeschäftigter Sachwalter,und unter vielen ausgezeichneten Leistungen auf diesem Gebiete wird in denJahrbüchern der britischen Rechtspflege seine Vertheidigung eines Schriftstellers,der mehre Geistliche des bischöflichen Sprengels Durham bei Gelegenheit des, vondiesen unterlassenen Trauergeläutes für die Königin Karoline heftig angegriffenhatte, als ein Meisterstück gerichtlicher Beredtsamkeit gepriesen, worin der Redner,siegreich in kräftiger Darstellung und schneidender Ironie, sich auch im Allgemei-nen über die Verhältnisse der englischen Kirche verbreitete. Die Preßfreiheit fandin ihm stets einen treuen Wortführer vor dem Parlament. An den Verhandlun-gen über die Emancipation der Katholiken (1828 und 1829) nahm er den leb-haften Antheil, mit welchem die Whigpartei, zu deren kräftigsten Stützen er ge-hörte, stets für diese große Maßregel gesprochen hatte. Der letzte Triumph seinesTalents im Haufe der Gemeinen war seine siebenstündige Rede über den Antragzur Verbesserung der englischen Gesetzgebung und des Gerichtsverfahrens am 7.Februar 1828, worin er seine Anklage der empörenden Gebrechen der englischenRechtspflege durch Urkunden und Thatsachen bewies. Schon unter WellingtonsVerwaltung hatte man einige Versuche gemacht, den vielgeltenden Mann fürdie Regierung zu gewinnen, doch mochten sowol seine Grundsätze als die Ge-sinnungen Georgs IV. unüberwindliche Schwierigkeiten entgegensetzen; was aberdie geistreiche Tory-Zeitschrift, Blackwood's „LclmdurAÜ muAu^me", 1828, ineiner ironischen Vision als das Entsetzlichste aufstellte: „Harry Brougham auf demWollsack", trat in die Wirklichkeit, als Wilhelm IV. den Grafen Grey an dieSpitze der Verwaltung berief, der, wenn er eine feste Stellung gewinnen wollte,mit diesem Manne sich innig verbinden mußte. B. wurde zum Baron Broughamand Vaux erhoben, und am 23. Nov. 1830 saß er auf dem Wollfack. An dem-selben Tage erhoben sich einige Widersacher im Hause der Gemeinen und grün-deten auf B.'s frühere Äußerungen, die einen Entschluß, an der neuen Verwaltungnicht Theil zu nehmen, verrathen haben sollten, bittere Vorwürfe; aber kräftigvertheidigten seine Freunde den Abwesenden, und mit spottender Anspielung ausWellington sagte Einer von ihnen, B. habe wenigstens nie gesagt, er sei nichttoll genug, die Kanzlerwürde anzunehmen. In seinem neuen Verhältnisse zeigteB. bei den wichtigen, mit seinem Amte verbundenen richterlichen Geschäften denscharfen Geistesblick und die unermüdliche Thätigkeit, die ihm eigen sind, und hobmanche verjährte Misbräuche im Kanzleigerichte (<^ourt ot' cüancer)) auf, dieseine nächsten Vorgänger, aller Klagen ungeachtet, nicht angetastet hatten.