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Erster Band (1832) A bis E
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Braunschweig

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sten Besonnenheit und Gesetzlichkeit, indem man in echtdeutschec Weise bemühtwar, sich stufenweise, aber unermüdlich in der Ausbildung des constitutionnellenLebens zu vervollkommnen.

Leider schien man indeß bald von Seiten der Regierung dieses schone Aufkei-men eines volkstümlichen Sinnes mit Mistrauen zu betrachten. Das Volk ver-kannte nach so schrecklichen Ersahrungen die Wohlthat einer rechtlichen Regierungnicht; doch glaubte es sich mit der Sicherheit des bestehenden Rechtszustandes nichtbegnügen zu dürfen. Auch erklarte Herzog Wilhelm öffentlich, ein geregeltes Fort-schreiten zun? Bessern werde die Richtschnur seines Strebens sei??, und die Negierungbewies durch ihre Handlungsweise, daß sie es mit der Ausführung dieses Verspre-chens aufrichtig meine. Nur zeigte sich bald, daß sie dasselbe in viel beschrankter???Sinne verstehe als die öffentliche Meinung; und indem manche wichtige Dingelange verzögert wurden, glaubten darin Viele die Absicht zu erkenne??, bei veränder-ten Zeitumstanden neue Concessionen zu verweigern. Vielleicht hatte es andereGründe, daß die Versammlung der Landsiande, welche bereits in der bei der Regie-rungsübcrnahme erlassenen Bekanntmachung ein dringendes Bedürfniß genanntwar, bis zu??? 30. Sept. 1831 aufgeschoben wurde. Wenn dagegen sehr eilig eineCommission niedergesetzt ward, um den Sold für das Offiziercorps neu zu bestimmen,so konnte dieses freilich in Einer Beziehung als eine Handlung der Gerechtigkeit undGroßmuth erscheinen, doch erregte es nicht ohne Grund die erste Verstimmung, alsa??fdiese Weise, noch ohne Zuziehung der Stände, der Militairetat für die nächsteFolgezeit auf die, für das kleine Land ungeheure Summe von mehr als 350,000Thalern festgestellt wurde. Die Rede des Herzogs bei Eröffnung des Landtagesmachte einen wohlthuenden Eindruck, da in derselben die Erfüllung mehcer lautausgesprochenen Volkswünsche verheißen wurde. Der den Landständen vorge-legte Entwurf einer revidirten Landschaftsordnung enthielt einen nicht zu verken-nenden Fortschritt in der Ausbildung der Verfassung, war aber keineswegs ent-schieden auf die Entwickelung eines echt constitutionnellen Volkslebens berechnet,und verdiente nur dann das ihm vielfältig gespendete Lob, wenn man hoffen durfte,durch die Einreden der Stände die offenliegendcn Lücken und Mängel desselbenausgefüllt und beseitigt zu sehen. Kam man auf der einen Seite dem Verlangender öffentlichen Meinung nach einer Veränderung der Repräsentation entgegen,das sich erst neuerlich bei allmälig gewonnener Einsicht in das Wesen der bishe-rigen Verfassung durch eine Adresse zu äußern gewagt hatte, so trat es damit inWiderspruch, daß man den Ständen in ihrer bisherige??, für völlig unangemessenerklärten Zusammensetzung noch die Berathung der ganzen Landschaftsordnungübertrug, sowie sich eine ängstliche Scheu vor dem Anschein jeder Neuerung darinzeigte, daß man kein vollständiges Staatsgrundgesetz ertheilt wissen wollte. Un-mittelbar daraus empfand es das Publicum schmerzlich, daß die Landstände selbstdas in der Thronrede anerkannte Bedürfniß, die ständischen Verhandlungen zuveröffentlichen, nicht auf die gewünschte Weise befriedigten. Sie verwandeltensich nach wenigen Sitzungen in einen Ausschuß, der mit der Regierung in Unter-handlungen trat, und dabei so viele Schwierigkeiten fand, daß man lange kein Endederselben absah. Dieses war auch bis Ostern 1832 noch nicht herbeigeführt, sodringend auch mehre Angelegenheiten, die erst mit den neuen Ständen verhandeltwerden konnten (z. B. Zehnt- und Dienstablösung), die baldige Zusammenberu-fung chcrselben foderten. Von den bereits zu Stande gekommenen, vorläufi-gen Übereinkünften war bis dahin noch nichts amtlich bekannt geworden; indeß nä-herten sich die Verhandlungen einem erwünschten Ausgange. Von dein Herzogerühmte man die persönliche Nachgiebigkeit in den ihn selbst näher berührenden An-gelegenheiten, und die Negierung ging innner mehr auf die freisinnigen Anträgeder ständischen Co???mission ein, sodaß man die Hoffnung hegen durste, die Regie-