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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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Braunschweig

es vorzüglich erst die Vorgange in Kurhessen und die Bekanntwerdung des dorti-

gen Staatsgrundgesetzes, im Anfange des Jahres 1831., welche wie ein elektri-

scher Schlag auf die Menge wirkten, und sie crmuthigten, auch ihre Wünsche über^ ^uernder Staatseinrichtungen zu erklären. Man war indes;

bei Abfassung der Adresse noch sehr behutsam zu Werke gegangen und hatte selbstnoch nicht gewagt, auf eine Veränderung der höchst mangelhaften Repräsentation

anzutragen; vielmehr wurde das Verlangen, die Stände in ihrer bisherigenForm baldigst versammelt zu sehen, immer lebhafter. Man empfand es da-her auch bald mit ungeduldigem Misbehagen, daß sich die definitive Anerkennungdes Herzogs Wilhelm so lange verzögerte, um so mehr, da man von dem Fortschrei-ten der Verhandlungen, wenigstens aus amtlichem Wege, nichts erfuhr. Der An-stoß zu der endlichen Erledigung mußte wieder von dem Volke ausgehen. Schon

längst sah dieses den herannahenden Geburtstag des Herzogs Wilhelm als das

äußerste Ziel an, bis zu welchem die Erfüllung seiner heißesten Wünsche hinaus-gesetzt werden dürfe; wie aber die Braunschweiger von dem Augenblicke an, da dererste Sturm vorüber war, stets nur auf dem gesetzlichen Wege fortschreiten woll-ten, so wählte die öffentliche Meinung wieder die Form einer Petition, worinder Wunsch ausgesprochen wurde, daß der 25. April, der dem Herzog einst dasLeben geschenkt habe, jetzt die Braunschwciger unauflöslich mit ihm verbin-den möge. Dies beschleunigte die Unterhandlungen, und obgleich die Aner-kennung des Bundes nicht erfolgt war, erklärte doch der Herzog Wilhelmdurch ein Patent vom 20. April 1831, die berechtigten Agnaten hätten bis-her alle Mühe angewendet, um der Nothwendigkeit überhoben zu werden, diedurch notorische Thatsachen gewonnene Uberzeugung einer absoluten Negierungs-unfähigkeit des Herzogs Karl öffentlich auszusprechen; da aber ihre Bemühungenohne Erfolg geblieben seien, so hätten sie sich nun nachgedrungen dahin vereinigt, daßdie Regierung im Herzogthum als erledigt anzunehmen, und daher, nach den beste-henden Verträgen, auf den Herzog Wilhelm übergegangen sei. Der deutsche Blindhielt es dieses Mal, wie es scheint, für überflüssig, seine Zustimmung zu Dem, wasdoch geschah, zuerklaren, oder er zog es vor, durch sein Stillschweigen die verfänglicheFrage über die Absetzbarkeit eines legitimen Herrschers zu umgehen. So erfolgtedenn am 25. April 1831, nachdem der Herzog Wilhelm zuvor die ReVersalien zurAufrechthaltung der Verfassung unterzeichnet hatte, die feierliche Huldigung,welche von den Bürgergarden des Landes im Corps und unter den Waffen gelei-stet ward. Kurz vorher hatte in Braunschwcig die Weihe der Fahnen der Bür-gergarde in Gegenwart des Herzogs stattgesunden, und sie gaben als ein Geschenkder Frauen und Töchter einen Beweis, wie sehr das ncucrwachte Volksleben alleGemüther durchdrungen hatte. Auch fortan fand dieses in den Bürgergardenseinen sichersten Stützpunkt. Sie selbst wurden wieder die Veranlassung zur Bil-dung von Vereinen unter den Bürgern. In diesen suchte man sich zuvörderst überdie wichtigsten Gegenstände des Staatslebens aufzuklären, da über diese bisherbei dem Mangel aller unmittelbaren Theilnahme des Volks an denselben eine be-dauernswerthe Unkunde, selbst unter den gebildeten Classen, geherrscht hatte. DieGeselligkeit gewann dadurch einen edlern Zweck; die müßigen, zeittödtenden Unter-haltungen verschwanden mehr und mehr vor den Besprechungen der wichtigsten An-gelegenheiten des Menschen und Bürgers, und die Sorge für das Gemeinwohl wurdenicht mehr als die besondere Pflicht Derer betrachtet, die der Staat dafür besoldete,oder als eine Last, der man sich Ehrenhalber nicht wohl entziehen könne, sondernsie ward der Gegenstand der gemeinsamen Begeisterung; indem sich Alle in dem-selben Streben begegneten, lernten sich Alle auf gleiche Weise schätzen, und die grelleVerschiedenheit der Stände verschwand mehr und mehr im geselligen Leben. Auch

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hielt man sich bei den ungewohnten Bestrebungen stets in den Schranken der hoch-