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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
308
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308 Braunschwcig

Ja, unter den spater an das Licht gekommenen geheimen Papieren des Herzogsfand sich unter den Ehikanen, die man gegen misfallige Personen anwenden könne,auch die Rubrik:Fodern lassen, durch einen Dritten, bis sie erschossen", wasfreilich nie zur Ausführung gekommen zu sein scheint. Aber auch der Gedankesollte sich der Machtvollkommenheit des souverainen Fürsten, wie er sich fortan beijeder Veranlassung nannte, nicht entziehen können, und darum wurde eine geheimePolizei, die vielleicht schon früher eingerichtet war, weiter ausgebildet, ja dasBriefgeheimnis; angetastet, um Jeden, der ihn nur mit einer Äußerung verletzthatte, mit Zerstörung oder Verkümmerung seines ganzen Lcbensglückes zu be-strafen. Auch die Unabhängigkeit der richterlichen Aussprüche ward spater ver-letzt, und das Urtheil des Landesgerichts aufgehoben, als diese Behörde, ihrer Pflichtgemäß, den Herrn von Sierstorpss freisprach, der wegen der Protestation ge-gen eine, ihm von dem Herzoge widerfahrene Rechtsverletzung mit Landesverwei-sung bestraft war.

Diese Handlungen erzeugten in der bessern Elaste eine sittliche Entrüstung,zu welcher sich die Besorgniß vor der Kränkung der eignen heiligsten Rechte gesellte;doch regten sich Freisinnigkeit und Muth, je mehr die Freiheit und das Recht be-droht waren, und wenn auch die Presse in den schmählichsten Fesseln lag, so nährtedoch in hundert kleinern Kreisen und im täglichen Gespräch das Wort den Geist,der einst auch zu Thaten heranreifen mußte. Die Landstände, welchen es alleinmöglich gewesen wäre, der Willkür des Fürsten auf gesetzlichem Wege entgegen-zutreten, waren noch immer nicht anerkannt. Nachdem sie endlich, wie es ihnenverfassungsmäßig zustand, im Mai 1829 sich selbst berufen hatten, suchten sie beidem Bundestage um Aufrechthaltung der bestehenden Verfassung nach. DasVolk nahm indeß hieran nur noch geringen Antheil. Auch blieb man lange inUngewißheit, welchen Schutz die braunschweigische Verfassung von Seiten desBundestags erwarten dürfe. Eifriger nahm sich der Fürstenbund der von deinKönige von England erhobenen Klage wegen der, ihm von dem Herzoge wider-fahrenen persönlichen Beleidigungen an. Obgleich aber, statt der bereits ver-fügten Exemtion, bei einer scheinbaren Nachgiebigkeit des Herzogs, neue diplo-matische Unterhandlungen eintraten, so scheint doch die Besorgniß des Letztem, daßer sich endlich den Aussprüchen des Rechts werde fügen müssen, den größten Ein-fluß aufsein ferneres Benehmen gehabt zu haben. Gewiß erfüllte ihn aber auchein dunkles Gefühl, daß die begonnene Negierungsweise nicht von langer Dauersein könne, und daß er darauf bedacht sein müsse, sein persönliches Schicksal ander-weit zu sichern. Nur so erklärt sich die fast plötzlich bis zum Unsinn gesteigerteSucht, seine baaren Geldschätze, selbst auf Kosten des künftigen Ertrages seinesLandes, immer mehr anzuhäufen. Die Forstculturen wurden eingestellt, Domai-uen ausgeboten und die Ablösung von Diensten, Zehnten und Gefällen durch ver-hältnißmäßig billige Abkaufsgelder zum Besten der fürstlichen Privatcasse in dergrößten Eile verfügt. Diese Maßregeln wurden zwar nur von Denjenigen, welchedie Staatsverhältnisse im Zusammenhange übersahen, in ihrer ganzen Bedeutungerkannt; doch theilte sich natürlich ihr Urtheil den übrigen Elasten mit, und dieÜberzeugung von der Umvürdigkeit des Regenten ward immer allgemeiner, beson-ders in der Hauptstadt. Hier fanden sich noch viele andere Keime der Unzufrieden-heit. Aus verschiedenen Ursachen, besonders durch die Prohibitivsysteme in denNachbarstaaten, die Entfernung vieler angesehenen Familien aus der e^tadt,hatte die Nahrlosigkeit furchtbar zugenommen, und dennoch wurden gerade jetztdie früher bedeutenden öffentlichen Arbeiten fast ganz eingestellt; dazu trat 1829ein sehr strenger Winter ein. Bei dieser Lage der Dinge verließ der Herzog zu An-fange des Jahres 1839 die Residenz, um in Sicherheit vor den etwaigen Maß-regeln des Bundes einen Theil seiner Schatze im Auslande zu verschwelgen. Bei