Braunschweig
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wickelt waren, hatten in seiner Seele langst das ungeduldige Verlangen nachdem Augenblicke erweckt, wo er, fremder Leitung entnommen, ungestört jenen Be-gierden stöhnen könnte. Da aber der Zeitpunkt seiner Mündigkeit nach den be-stehenden Hausgesetzen in Vergleich mit den Vorschriften des vaterlichen Testa-ments zweifelhaft erschien, so hatte er sich gern überreden lassen, daß er befugtsei, nach vollendetem achtzehnten Jahre die Regierung anzutreten, was der könig-liche Vormund um so weniger gewahren zu dürfen glaubte, als er mit der Sinnes-art des Herzogs nicht unbekannt war. Durch Vermittelung des Fürsten Metter-nich war es jedoch 1823 zum Vergleiche gekommen, und da dieser versicherte, indem Herzoge Karl „Spuren einer schönen Seele" entdeckt zu haben, so übergabGeorg IV. demselben die Regierung nach dem Schlüsse des ersten Landtages, aufwelchem noch mehre Verfügungen zum Wohl des Landes zu Stande gebrachtwurden. Drei Jahre verhielt sich seitdem der Herzog ruhig, um, wie er nachhererklärte, der Welt zu zeigen, daß er nicht zu früh für mündig erklart worden fei.Dann aber offenbarte sich, welcher verhaltene Groll sein Herz erfüllte, weil manseiner Herrschsucht Schranken zu setzen gesucht hatte. Als die ihm misfalligsteBestimmung in der erneuerten Landschaftsordnung bezeichnete er ohne Scheu dieFestsetzung der Contrasignatur der herzoglichen Verordnungen durch einen Mini-ster. Er verfolgte nun mit der kleinlichsten und zugleich boshaftesten Rache den Ge-heimrath Schmidt, dem er, als sich derselbe drohenden Gewaltthätigkeiten durch dieFlucht entzogen hatte (April 1827), Steckbriefe nachsandte, und er vergaß sichso weit, durch ein Patent vom 10. Mai 1827 den wahrend der vormundschaftli-chen Negierung erlassenen Verordnungen nur eine bedingte Gültigkeit zuzugeste-hen, indem er von der Beeinträchtigung wohlerworbener Regenten- und Eigcn-thumsrechte sprach, und die Verlängerung der Vormundschaft über sein achtzehntesLebensjahr hinaus für widerrechtlich erklärte, obgleich er seine Zustimmung dazugegeben hatte. Ja er griff den Vormund selbst durch Schmähschriften an, und ließden Grafen Münster, welcher dieselben im Auftrage seines Monarchen erwiderte,durch einen braunschweigischen Staatsdiener zum Zweikampfe fodern. Der Starr-sinn des Herzogs machte ihn bei diesem Streite für alle Vorstellungen feinerDiener, der fremden Höfe und selbst der wohlwollendsten Freundschaft unempfäng-lich, und er trat nicht nur mit Abenteurern, sondern selbst mit den verworfenstenMenschen in Verbindung, sobald er dieselben für fähig hielt, sein vermeintes Rechtdurch Sophismen zu vertheidigen und seinen Gegnern auf die gemeinste Weiseempfindlich wehe zu thun. Der Unglückliche quälte sich selbst Tag und Nacht, umMittel zur Befriedigung seiner Rache zu ersinnen. Seine Erheiterung suchte erin Niedern Lüsten, die ihn schon früh entnervt hatten, und unter denen feine ganzeMannskraft zu Grunde ging. Der Despotismus griff indeß immer weiter umsich. Schon seit dem Austritte des Geheimraths Schmidt wurden nur solcheMänner in die Nähe des Herzogs gezogen und an die Spitze der Regierung ge-stellt, von welchen er unbedingte Fügsamkeit erwarten durfte, ebensowol weilseine Herrschsucht schon keinen Widerspruch mehr ertrug, als weil jetzt ohne Rück-sicht jede Sorge für das Wohl des Staates der selbstsüchtigsten Privatbereicherungnachgesetzt werden sollte. Beamtenstellen blieben unbesetzt, um die Besoldungenzu ersparen; der Sold der auf Wartegeld stehenden Offiziere wurde, wennman sie zum Dienst berief, nicht erhöht; Witwen und Waisen sahen ihre Pen-sionen geschmälert. Zugleich ward Jeder, welcher dem höchsten Willen zu wider-streben wagte, auch wo es Ehre und Selbstachtung federten, mit einem nie ver-gessenden Grolle verfolgt, der endlich selbst die Ausübung der Pflichten der Mensch-lichkeit gegen die Verhaßten, ja gegen Alle, die mit ihnen in Verbindung standen,zu verbieten wagte. So ward den Ärzten untersagt, der Gemahlin des freisinni-gen Herrn von Eramm bei ilwer bevorstehenden Niederkunft Beistand zu leisten!
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