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russischen Fuß einrichtete. B. konnte sich mit den russischen Jnstructionsossizierennie vertragen, bis man ihm endlich Verdrießlichkeiten machte und ihn unter dieeinstweilen mit vermindertem Gehalt entlassenen Ossiziere stellte. Er foderte sei-nen Abschied, und war im Begriff, in das Ausland zu gehen, um die Kriegslauf-bahn fortzusetzen, an welche eine entschiedene Neigung ihn band; aber er ließ sichdurch schöne Versprechungen bewegen, nach einigen Monaten wieder in den Dienstzu treten. Er wurde als Adjutant bei dem Artilleriegeneral Bontemps angestellt,1819 zum Capitain zweiter Classe befördert und erhielt den Auftrag, in der neu-gebildeten Artillerieschule Vorlesungen über Artilleriewissenschaft zu halten. AmEnde des Lehrjahres ward er zur Belohnung erster Capitain. Wahrend dieserAeit beschäftigte er sich besonders auch mit der ihm anvertrauten Einführungder Congreve'schen Raketen, und gab 1819 eine in französischer Sprache ge-schriebene Abhandlung über dieselben mit Abbildungen heraus, die jetzt sehr sel-ten ist, weil nur 190 Exemplare davon abgedruckt wurden, die aber späterverdeutscht ward. *) Er fand indeß das Lehramt seiner Neigung nicht ange-messen und wollte in dieser Laufbahn nicht langer dienen. Diese Weigerung gabdem Großfürsten Konstantin einen Vorwand, B., dessen offenes und freimüthigesWesen, dessen Vaterlandsliebe und Abneigung gegen alles Russische ihm nicht ge-fallen konnten, in Verdrießlichkeiten zu verwickeln. Vergebens suchte GeneralBontemps seinen Einfluß bei dem Großfürsten zu Gunsten seines Adjutanten zubenutzen. B. wurde von 1820—26 unter verschiedenen Vorwänden zwei Maleinstweilen entlassen, drei Mal vor das Kriegsgericht gestellt und drei Mal injene berüchtigten Staatsgefängnisse gesteckt, wo der Verhaftete nur seinen Ker-kermeister sah und nur von oben über eine Terrasse durch ein vergittertes, von Au-ßen geweißtes Fenster Licht erhielt, nichts als sein schlechtes Lager und die vierWände vor Augen hatte, und ohne Bücher, ohne andere Beschäftigung, nur ansein und das allgemeine Unglück denken konnte. So mußte er, ohne die Gesetze desLandes oder seine Dienstpflicht verletzt zu haben, unter steten Leiden zubringen, aberer ertrug Alles mit Ergebung und in der Hoffnung, einst seinem Vaterlande nütz-lich werden zu können, da er ahnete, daß die Dinge bald eine andere Wendungnehmen müßten. Endlich sah er, daß sein Heben bedroht war. Ein Kriegsgerichtunter dem Vorsitze des General Kurnatowski, vor welchem er verschiedener Ver-brechen angeklagt wurde, sprach ihn einstimmig frei. Der Großfürst löste jenesKriegsgericht auf und ernannte ein anderes unter dem GeneralBlummer, den man,weil er sicher zielte und schoß, in der Armee Kuchenreiter, nach dem berühmten Ge-wehrfabrikanten nannte, dessen Pistolen nie fehlten. Auch von diesem Gerichte aberkonnte B. nur zu zweimonatlicher Haft, unter dem Vorwande einer Unregelmäßig-keit im Dienste, verurtheilt werden, da jede Beschuldigung zu offenbar falsch war.Als der Großfürst, der die Formen der Rechtspflege nicht ganz verletzen wollte, sah,daß selbst Blummer nicht weiter gehen konnte, hob er den Urteilsspruch zwar nichtauf, that aber Alles, um die Gefangenschaft empfindlich zu machen. Es war ein Be-hältniß für Verbrecher, wo zwei Reihen von Pritschen den Verhasteten zum Lagerdienten und in der Mitte nur einen zwei Fuß breiten Gang ließen, einer kleinen Öff-nung in der Thüre der Wachstube gegenüber, durch welche die Schildwache die Ge-fangenen beobachtete. Es war im Januar, im kältesten Winter. Das Gefangnißhatte keinen Ofen, und unter dem Fußboden war eine Schleuse, aus welcher wi-drige Dünste aufstiegen. Die Schlüssel des Gefängnisses wurden stets beimStadtcommandanten aufbewahrt, und der Adjutant desselben holte sie täglich zweiMal ab, um den Gefangenen zu sehen, und ihm die Nahrung zu bringen, die dieser
*) Erfahrungen über die Congreve'schen Brandraketen bis zum Jahre 1319 inder polnischen Artillerie gesammelt; nebst dem französischen Originaltext, und mitAnmerk. von M. Schuh (Weimar 1820, 4.).