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führen. Diese schrecklichen, blutigen Krisen sind, wie Mkrabeau sagt, die Eiterbeulen ^der Freiheit." Die Proclamation des Königs vom 5. Sept. erklarte daher, daß nur 5in dem regelmäßigen Gange, mit Hülfe der Generalstaaten, die allseitigen Rechte »und Wünsche erwogen und entschieden werden sollten. In Belgien rüstete sich jetzt 'jede Stadt wie zum Kriege; da sammelte sich viel unruhiges Gesindel in Brüssel,und bald ward ein Haufen wilder Lütticher, die am 7. Sept. mit Kanonen in Brüsseleinzogen, der Ruhe der Stadt gefahrlich. Als nun die Bürger mit Ungestüm die Tren-nung verlangten und in diesem Sinne eine Deputation an den Prinzen Friedrich in ^Vilvorde, wo dessen Hauptquartier war, schickten, der Prinz aber aus die gesetzlicheForm desvom Könige beschworenen Grundgesetzes hinwies, so stieg die Ungeduld desVolkes immer höher, und es ward, um die Ruhe zu erhalten, von Seiten desGeneralstabes der Bürgergarde und der anwesenden Mitglieder der Generalstaatenin einer Versammlung auf dem Stadthause für nöthig erachtet, sofort durchdie Sectionen die Mitglieder einer Sicherheitscommission vorschlagen zu lassen,welche über die Erhaltung der Dynastie wachen, den Grundsatz der Trennung desSüdens vom Norden unterstützen und für die Interessen des Handels und der In-dustrie sorgen sollte. Diese Commission ward am 11. Sept. von der Regenz ausdem Advokaten Gendebien, dem Exmaire von Brüssel, Rouppe, dem Grafen Felixvon Merode, dem Advokat Sylvain van de Weyer, dem Herzog von Ursel, demPrinzen de Ligne, Friedrich von Secus und Ferdinand Mecus ernannt. *) Danun auch die belgischen Deputirten sich zu den Generalstaaten im Haag begaben,so ermahnte die Sicherheitscommission die Einwohner von Brüssel, das Resultatder Eröffnung der Generalstaaten ruhig abzuwarten, und foderte die Fremden aus,nach Hause zurückzukehren; zugleich wurde den arbeitlosen Werkleuten von BrüsselBeschäftigung versprochen. Am 13. Sept. eröffnete der König die Generalstaatenim Haag. Nach den ß§. 229 — 232 des Grundgesetzes konnten Änderungenoder Zusätze in demselben nur durch die Generalstaaten beschlossen und zum Gesetzerhoben werden. Der König foderte daher die Versammlung auf, sich über die inFrage stehende Abänderung der zwischen den beiden großen Theilen des Gesammt-reiches errichteten Beziehungen zu berathen und auszusprechen. Die Nothwendig-keit einer Abänderung der Nationalinstitutionen ward von der zweiten Kammermit 50 Stimmen gegen 44"), und die Nothwendigkeit einer Abänderung inder bisherigen grundgesetzlichen Verbindung der beiden Theile mit 55 gegen 43,beide Fragen aber von der ersten Kammer mit 31 gegen 7 Stimmen bejahend ent-schieden. Am 29. Sept. erklärten die Generalstaaten mit 89 gegen 19 Stimmendie legislative und administrative Trennung Belgiens von Holland, unter gemein-schaftlicher Oberherrfchaft des Hauses Nassau. Hierauf verfügte der König am 1.Oct., eine Staatscommission solle den Gesetzentwurf, wie diese Abänderung zumWohle des Ganzen festzustellen sei, ausarbeiten, welcher sodann von den Generalstaa-ten geprüft und zum Gefetz erhoben werde. Allein die Belgier wollten den für dieTrennung gar nicht mehr zweifelhaften Erfolg dieses verfassungsmäßigen Verfahrensnicht erwarten. Der Pöbel gewann in Brüssel die Oberhand, und Belgien ward inden Schlund einer verderblichen Revolution gestürzt, die ganz Europa mit Kriegund Umwälzung bedrohte. Unter dem Vorwande, daß holländische Truppen die^ Stadt angreifen könnten, und die Bürger zu feige wären, entriß der von leiden-
schaftlichen Factionsmännern aufgereizte Pöbel, verstärkt durch die lütticher Bande,einem Theile der Bürgergarde die Waffen. An diesen bewaffneten rohen Haufenschlössen sich die Pikenträger an. Die Sicherheitscommission befahl zwar, daß dieLütticher Brüssel verlassen sollten; allein nun brach der Ausstand aus, das Land-
Der Prinz von Ligne lehnte seine Ernennung ab, so auch Frdr. v. Secus.
") Sechs Mitglieder hatten sich des Abstimmens enthalten, und zehn waren abwe-send; bei der zweiten Frage hatten zwei Mitglieder nicht mitgestimmt.