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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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194
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194 Baumgartner

gen des großen Raths im Waadtland ein Seitenstück fand, erregte das größte Auf-sehen. Alle Versuche, den Verleger zur Nennung des Herausgebers zu vermögen,blieben fruchtlos, und es konnten gegen B., obgleich der Ruf ihm die Herausgabezuschrieb, keine obrigkeitlichen Schritte gethan werden. Wahrend dieser Zeit undnoch vor der Aufregung, welche die Iuliustage hervorriefen, mag B. durch seinenEinfluß mitgewirkt haben, das Gefühl des Bedürfnisses der bald nachher eingetre-tenen Reformen in der Schweiz zu erwecken. Gegen Ende des Jahres 1830, als iman in andern Cantonen bereits auf Verbesserung der Verfassung angetragen hatte,that auch er einen entscheidenden Schritt in St.-Gallen, indem er in einer Flug-schrift die Grundzüge einer verbesserten Verfassung darlegte. Die unmittelbareFolge war die Berufung des großen Rathes, der im November die Revision derVerfassung verfügte und zu diesem Zwecke eine Commission von 19 Mitgliedernernannte, wozu auch B. gehörte. Unter den Bewohnern des Cantons verbreitetesich aber durch den Einfluß der französischen Revolution eine unruhige Bewegung.Es wurden in mehren Gegenden große Volksversammlungen gehalten; die vomgroßen Rache ernannte Commission schien nicht zu genügen, und man foderte im-mer lauter, ja drohend eine constituirende Versammlung, einen Verfassungsrath.B. eilte selbst im December nach Altstatten, wo sich 3000 Menschen aus der Um-gegend versammelt hatten. Vergebens suchte er sie durch die Kraft seiner Rede zuberuhigen, man gestattete ihm zwar Gehör, aber seiner Vorstellungen ungeachtetbeharrte die Versammlung bei ihrem Entschlüsse. Der große Rath beschloß als-bald die Bildung eines Verfassungsrathes, der im Januar 1831 sich versammelteund B. zum ersten Secretair ernannte. Wie es die Umstände foderten, kühn undentschlossen, oder nachgiebig und gewandt, lenkte er, von einigen Gleichgesinntenunterstützt, die Verhandlungen so glücklich, daß nach vielen, oft stürmischen, jadurch tobende Volksmassen unterbrochenen Sitzungen, eine neue Verfassung zuStande kam, die freilich nicht in allen Punkten B.'s Wünschen genügte. Erkämpfte stets für die Aufrechthaltung und vollständige Ausführung der rein demo-kratisch-repräsentativen Formen, einer fast unbändigen Partei gegenüber, welche sichdie sogenannte reine Demokratie zum Ziele gesetzt hatte. B.'s Bestrebungen wa-ren den Freunden des Bestehenden ebenso unwillkommen als den Radicalen, undwährend er sich jene entfremdete, ward er diesen verhaßt. Als der Sturm sich ge-legt hatte, wurde die neue Verfassung am 1. März 1831 angenommen, und da nachdem Inhalte derselben die Stadt St.-Gallen unter den ihr gewährten 15 Reprä-sentanten einen Katholiken wählen konnte, so kam auch B. in den großen Rath.Er allein schien in jener stürmischen Zeit das Ruder führen zu können, und viel-leicht mochten Viele auch hoffen, den einflußreichen Mann durch einen solchenGunstbeweis für die Stadt und ihre besondern Vortheile günstig zu stimmen. ImMai wurde B. von dem großen Rache zum ersten Mitglieds des kleinen Rathsernannt, der die oberste verwaltende und vollziehende Behörde bildet. Bald nach-her besuchte er als erster Abgeordneter des Cantons die Tagsatzung zu Luzern, woer, als entschiedener Verfechter der Reform, für die Sache des Volkes und des ge-läuterten Republikanismus mit ausgezeichneter Geisteskraft thätig war. Als Prä-sident des kleinen Rathes besitzt er in dieser Behörde wie in dem großen Rathefortdauernd den bedeutendsten Einfluß. So ging dieser Mann, dem selbst seinepolitischen Gegner einen klaren Geist und festen Willen nicht absprechen, in dieRevolution ein, als sie unvermeidlich war, bemeisterte sie in ihrem plötzlichen Aus-bruche und sucht ihr nun die größtmögliche Ernte für seinen Canton abzugewinnen.Bei allen Umwandlungen, welche der Schweiz noch bevorstehen mögen, wird ereine bedeutende Stelle einnehmen. Sein Streben scheint auf eine Centralsiationin der Bundesverfassung gerichtet zu sein. Längst hat sein Blick die vielen Ge-brechen des jetzt bestehenden lockern Bundes der 22 Cantone erkannt, und wenn es >