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in dem Parteiengewühle rein zu erhalten gewußt, von welchen man aber vermu-thete, daß sie eine den Bauern günstige Gesinnung hegten, verleumderisch ange-klagt und inquisitorisch verfolgt, wie die Professoren Snell und Troxler. (Vergl.über diese Episode der basler Unruhen: Troxler, „Basels Jnquisi'tionsproceßwahrend seiner politischen Wehen 1831", Zürich 1831.) Die Tagsatzung,die oberste Bundesbehörde der Schweiz, seit dem neuen Jahre in Luzern außer-ordentlich versammelt, aus den verschiedenartigsten Elementen zusammengesetztund meist noch dem Interesse der Aristokratie ergeben, hatte bis jetzt keinen ent-schiedenen Schritt zur Verhütung des Bürgerkrieges gethan, und selbst in ihrerMitte waren einzelne Glieder, welche in dem Siege der basler Stadtpartei denAnfang einer glücklich eingeleiteten Reaction der Aristokratie gegen die Volksfrei-heit sahen. Spat erst schickte sie ihre Abgeordneten zur Vermittlung, und am23. Jan. wurde ihr Beschluß bekannt gemacht, nach welchem Basel eingeladenward, Amnestie zu ertheilen und die Waffen niederzulegen. Das Landvolk appel-lirte an die ganze Eidgenossenschaft; die liberalen Zeitungen führten einen heftigenKrieg gegen Basel, welches häufig die Millionenstadt genannt wurde, um die da-selbst herrschende Art der Aristokratie zu bezeichnen, und erlaubten sich selbst Über-treibungen. Sie foderten die freisinnigen Schweizer zu einem Zuge gegen Baselaus, um es zu zwingen, die Rechte des Landvolkes anzuerkennen und dem Geisterepräsentativer Demokratie zu huldigen. Die Tagsatzüng, deren Abgeordnete inBasel wenig ausrichteten, erließ an alle schweizerischen Regierungen dringende Er-mahnungen, ihre Bürger wo möglich von einem Kreuzzuge gegen Basel abzuhal-ten. Die Stadt Basel dagegen ließ Schanzen aufwerfen, neue Thore und Fall-brücken erbauen und blieb unter den Waffen. Die siegreiche Stadtpartei führte nunwieder die Regierung; den 5. Februar wurde die von einer Commissi'on revidirteVerfassung bekannt gemacht, am 9—11. im großen Rathe berathen und angenom-men, und dem Volke zur Annahme vorgelegt. Am 8. Febr. war, um einigermaßendem Willen der Tagsatzung zu genügen, ein Amneftiegesetz erlassen, das aber in derThat diesen Namen nicht verdiente. Es war offenbar ein Kampf der Stadt- undLandpartei; an jene hatte sich die, beinahe ganz aus Bürgern der Stadt bestehendealte Regierung angeschlossen und ihre Leitung übernommen, sie siegte und verfolgtenun die Besiegten als Empörer gegen die Regierung, die factisch nicht mehr bestan-den. Auf dem Lande herrschten Verwirrung, Unzufriedenheit und verhaltenerGrimm; es wurden Versammlungen gehalten und Proclamationen gegen die An-nahme der neuen Verfassung erlassen. Die Hauptgründe gegen diese waren, daßsie aus keinem, vom Volke gewählten Verfassungsrathe hervorgegangen, und mitBürgerblut befleckt sei. Dennoch wurde sie am 28. Febr. mit Stimmenmehrheitangenommen, weil Mehre unter dem Landvolk? der Unruhen und Zerrüttungmüde, und Andere theils bestochen waren, theils aus Furcht für die Annahme stim-men mußten. Am 13. März endlich wurden die Bürgerwachen in der Stadt feier-lich abgedankt und eine große Parade gehalten, an welcher 3600 Mann Theil nah-men, unter diesen ein Corps von 80 Mann, meist ehemalige französische Söldnerunter Anführung eines gewissen Hauptmann Stöckli, welche einen Todtenkopfführten und die Todtenköpfler genannt wurden. So weit ging der Fanatismus!Zur wahren Versöhnung mit dem Lande wurde von der siegestrunkenen Stadtnichts gethan; sowol die Wahlen für den großen als für den kleinen Rath sielen inihrem Interesse aus, und letztere nicht ohne offenkundige Ränke; die Bittschriftendes Landvolks um vollständige Amnestie, von 1490 Bürgern unterzeichnet, vonwelchen 16 im Namen von sieben ganzen Gemeinden unterschrieben hatten, wur-den von dem neuen großen Rath am 15. Jun. mit 68 Stimmen gegen 16 starrund bitter zurückgewiesen, nachdem die Vertreter des Landvolks, wegen Verwandt-schaft mit den zu amnestirendenssn colltumaciam verurtheilten Mitgliedern der prs»