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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
161
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Baiern

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des Innern hebt dessen Selbständigkeit und Unabhängigkeit auf. Religiöse Dul-dung, Freiheit des Gewissens und der gottesdienstlichen Gebräuche und Übungen,von der Vernunft, der Verfassung und den Gesetzen gleich laut geboten, sind in denjüngsten Zeiten mannichfaltig zu beeinträchtigen versucht worden. Umgriffe undAnmaßungen fanatischer katholischer geistlicher Obern, sogar in bürgerliche Freiheitund Rechte, sind ungescheut hervorgetreten und von einem bigotten Minister un-terstützt worden. Klöster sind bereits gegen 60 wieder aufgerichtet; Umzüge, reli-giöse Andachten zur ungewöhnlichen Zeit, z. B. der Christmetten um Mitternacht,und mehr dergleichen leeres Formelwerk lebt wieder auf, zum Hohn der Aufklärungund einer bessern Vergangenheit. Auch in der protestantischen Kirche drängen sichein blinder Zelotismus und geistlose Orthodoxie hervor, welche an dem Cbef derobersten geistlichen Stelle eine Stütze finden. Bald nach dem letzten Regierungs-wechsel zeigte sich eine günstige Wendung für die freie Bewegung der Presse. DieCensur wurde kaum noch auf politische Zeitungen beschrankt, und alle übrigen lite-rarischen Erscheinungen waren von diesem Übel und sonstigen polizeilichen Befeh-dungen erlöst. Indessen änderten sich diese Gesinnungen der Regierung, und dieCensur wurde kurz vor dem letzten Landtage strenger als je wieder eingeführt, aufBeschwerde der Stände jedoch die diesfällige Ordonnanz wieder außer Wirkunggesetzt. Das Contingent Baierns zum deutschen Bundesheer betragt 35,MO M.und 23,700 in Reserve. Die Ergänzungsart der bairischen Armee ist durch ein Ge-setz bestimmt; die Militairpflichtigkeit ist allgemein, beginnt mit dem 22. Jahreund der Dienst dauert sechs Jahre. Der Militairetat betrug früher 8, jetzt 6 Mill.Wesentliche Veränderungen sind seit mehren Jahren bei dem Militaic nicht vorge-gangen; Ersparungen, jedoch nicht immer zum Besten der Sache, traten auch hierein. Die Aufhebung des Aufrückens nach dem Dienstalter, und die vielen willkür-lichen Versetzungen der Offiziere haben Mismuth, und die verzögerte Besetzungerledigter Stellen Unzufriedenheit erzeugt. Das Militair hat den Eid auf die Ver-fassung nicht geleistet. Es besteht eine Kriegsschule, ein Invalidenhaus, eineWitwen- und Waisen-Pensionsansialt, und eine besondere Unterstützungscassefür Offiziere und Unteroffiziere. Vor vier Jahren wurde der Bau der FestungIngolstadt angefangen, ruht aber jetzt. Die Nationalgarde ist im ganzen Landeorganisirt und kann 3 400,000 Mann liefern. Ein Gensdarmcriecorpssorgt für die innere Sicherheit und versieht zugleich den Zollwachdienst an denGrenzen. Die Gesängnisse sind, mit wenig Ausnahme, in schlechtem Zu-stande. Auch die Sanitätsanstalten lassen noch viel zu wünschen übrig; es fehltbesonders auf dem platten Lande an Ärzten, Krankenanstalten, und in manchenKreisen an einem Irrenhause. Medizinische Pfuschereien, Quacksalbereien, Wun-dercuren scheinen eher im Zu- als Abnehmen zu sein. Das Obermedicinalcolle-gium des Königreichs Baiern besteht aus einem einzigen Manne. Sparsuchtübertreibt ihre Operationen auch hier; es sind dafür 154,000 Fl. ausgeworfen.

Von der landständischen Wirksamkeit liegen die beiden Landtage von 1828und 1831 in dem Zeitkreise dieser Übersicht. Es kann jedoch, bei dem beschränktenRäume, hier nur von den Resultaten die Rede sein. Als solche sind vom Landtagvon 1828 die Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachenund die Errichtung der Landräthe, einer Art Provinzialstände, zu betrachten. ÜberEntscheidung der Competenzconflicte und Bildung von Ehrengerichten hatte dieRegierung Gesetzentwürfe vorgelegt, die aber wegen der von den Ständen darangemachten Änderungen nicht zur Ausführung kamen. Auch eine neue Proceßord-nung und ein Strafgesetzbuch wurden den Kammern vorgelegt und von ständischenAusschüssen geprüft, kamen aber wegen Kürze der Zeit nicht mehr zur Berathungder Versammlung selbst, wurden vielmehr von der Regierung später einer wieder-holten Revision unterworfen. Die schon früher bemerkte, in der Form der landstan-Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. 1. 11