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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
156
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machte den bisherigen Schwankungen in den Formen der Verwaltung ein En-de, stellte, wiewol meist nur nach schon bestandenen Normen, die Rechte derStaatsbürger fest, theilte die gesetzgebende Gewalt mit der Nationalrepräsentationund hob folglich die bisherige unbeschrankte Herrschaft im Innern auf. Vergleichtman diese Constitution mit den in den letzten Iahren in andern deutschen Staatenerschienenen Verfassungen, beurtheilt man sie nach den Grundsätzen des inneuernZeiten ausgebildeten allgemeinen constitutionnellen Staatsrechts, und beobachtetman die Resultate ihrer Anwendung, ihrer Vollziehung, so kann man sich, so man-ches Gute sie hat, die Unvollkommenhciten derselben nicht verbergen, und sie erscheintals ein bloßer Versuch, der nur eigentlich erst mit Benutzung seines Guten und mitVerbesserung seiner Mangel zu einem den Federungen der Zeit, des Rechts, dernatürlichen Freiheit und der Wahrheit entsprechenden Werke umgearbeitet werdensollte. Es würde zu weit führen und die Grenzen dieser geschichtlichen Übersichtüberschreiten, wollte man den Ursachen der Gebrechen nachspüren, an welchen dieseVerfassung unverkennbar leidet. Aber als Hauptgrund darf man unbedenklich denwichtigen Umstand annehmen, daß sie ohne Theilnahme der Nation gegeben wurde,folglich der ersten und wesentlichen Eigenschaft eines Staatsgrundgesetzes erman-gelt. Die Folgen dieser Unterlassung treten bei der Prüfung des Werkes selbstsogleich hervor, noch mehr aber ergeben sie sich aus der Geschichte der Verwaltungund der Landtage. Während die Verfassungsurkunde unter Andcrm die Gleichheitder Rechte und der Staatsbürger vor dem Gesetz als Basis ausspricht und derenGewährleistung zusagt, bestätigt sie die Vorrechte einiger privilegirten Standeund ermuthigt dadurch diese bevorzugten Classen zu jener starren Festhaltung undallmaligen Erweiterung veralteter usurpirter Vorrechte und Feudalbefugnisse, undzu jenen zeitwidrigen Übergriffen und Bevortheilungcn, welche, als Beeinträchtigun-gen allgemeiner menschlicher und gesellschaftlicher Rechte, den eigentlichen Gahrstoffder Unzufriedenheit unserer Zeit enthalten. Neben der Zusicherung einer vollkom-menen Religions-, Glaubens-, Meinungs- und Preßfreiheit gewahrt man einCon-cordat mit dem papstlichen Stuhl, als integrirenden Theil dieses Staatsgrundze-setzes, abgeschlossen 1817, aber dem Zeitalter Gregors entnommen, und ein Censur-edict, das durch allerlei widersprechende Clauscln die willkürlichen Eingriffe der Poli-zei rechtfertigt, sowie eine Ermächtigung der katholischen Geistlichkeit, das Ver-bot der ihr misfälligen Bücher zu erwirken; die Constituirung einer Volksrepräsen-tation, unter dem, dieselbe in kleinern Staaten paralysirenden Zweikammernsysteme,einer beschränkten Wahlordnung mit Vorbehalt der facultativen Ausschließungöffentlicher Diener und auffallender Begünstigung gewisser Stände u. s. w. DieRegierung, dem Geiste einer freien Verfassung fremd, ungeübt in constitutionnellenFormen, in der gewohnten unbeschränkten Herrschaft befangen, konnte in der Über-gangsperiode ihre neue Stellung nicht begreifen, und trennte die Interessen der Kro-ne von denen des Volkes unter dem scheinbaren wind gefährlichen Beistande einersich ihr anschmiegenden, vorurtheilsvollen Adelskammer und der ihr stets ergebenenGeistlichkeit. Wie überall in den deutschen wiedergeborenen constitutionnellenStaaten, so zeigte sich besonders in Baiern die Schädlichkeit jenes Zweikammern-systems, und die zahllosen Beispiele, wie die besten Bestrebungen der Volkskammerund selbst der Regierung an dem unbeugsamen Wioersvruche der Erbkammer schei-terten, zeigen am deutlichsten, daß, so lange dieses fehlerhafte System beibehaltenwird, an eine kräftige Wirksamkeit, an ein Gedeihen ständischer Verfassung nicht zudenken ist. So weit es unter solchen mislichen Verhaltnissen möglich war, erfaßtedie Deputirtenkammcr von 1819 ihren Standpunkt, wie die Verhandlungen jenesersten Landtages zeigen, welche eine klare Überzeugung von den Mängeln der Ver-fassung, eine genaue Kenntniß von der Lage des Landes, feinen Leiden und Bedürf-nissen und eine Fülle von Verbesserungsvorschlägen enthalten. Überraschend war