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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
148
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!48 Baden

ner Versammlung von Israeliten zu diesem Zweck überlassen werden sollte. Inder Mitte des Zun. kam die Preßsreiheit zum Bericht, gegen Ende des Monatszur Verhandlung. .Dieser anerkannte Lebenspunkt des constitutionnellen Systemswurde auf das vielseitigste erörtert, selbst einfache Landleute traten als Rednerauf. Als neue Momente in einem so oft behandelten Stoffe erschienen theils dieaus der neuen Zeit gegriffene Erfahrungslehre, daß die Preßfreiheit als warnendvor der Revolution schütze, theils die Festsetzung des Verhältnisses zu den Beschrän-kungen des Bundestags, wobei die NichtVerbindlichkeit eines blos provisorisch ge-,gebenen Ausnahmegesetzes gegen die eignen Verpflichtungen der Bundesacte, gegenden Ausspruch der Verfassung und gegen das constitutionnelle Princip energischgeltend gemacht wurde. Im folgenden Monat wurde eine andere Hauptfrage erör-tert. Es wurde Bericht erstattet und verhandelt über die Zehntablösung, und nachlebhaften Debatten über den Ursprung des Zehntens aus Privat- oder öffentlichemRecht, über seinen Charakter als gutsherrliche Abgabe oder als Steuer, über acht-zehn-, fünfzehn-, zwölf- oder zehnfachen Ablösungsfuß, siegte der funfzehnfache mitder Bestimmung, daß ein Dritttheil aus Staatsmitteln beigetragen werden sollte.Unterdessen hatte die Adelskammer schon im Jun. die erste Differenz angeregt, indemsie sich dem Beschlüsse der Volkskammer über die Herrenfrohnen nicht anschloß; imAugust wurde indeß diese Spur von Misverhaltniß wieder etwas verwischt, da sieauf den Bericht Wcssenberg's dem Antrag auf unbeschrankte Preßfreiheit mit Ein-schluß der Schwurgerichte beitrat. Zu dieser Zeit entstand eine gewisse Spannungdurch den Eintritt Türkheim's, eines Mitgliedes der Adelskammer und Repräsen-tanten aristokratischer Grundsätze, in das Ministerium des Auswärtigen. Aus die-sem Verhältniß entwickelten sich häusige Anfragen in Bezug auf Schritte desMinisteriums von politischer Tendenz, so unter andern wegen ungesetzlicher Behand-lung eines politischen Flüchtlings aus der Schweiz und wegen Ernennung einesilliberalen Censors, wobei der Staatsrath Winter die betreffende Sitzung für de-plorabel erklärte. Ein neuer Anlaß zur Verstimmung fand sich bei der Prüfungenin der letzten Budgetsperiode verwendeten Staatsgelder, worüber noch im Augustdie Verhandlung begann. Es zeigten sich Überschreitungen, ungesetzliche Maßre-geln und Verschleuderungen in großer Anzahl, die ganze Heillosigkeit der vorigenRegierung wurde aufgedeckt. Die Kammer reclamirtc bedeutende Summen, zumTheil aus der Verlassenschaftsmasse des Großherzogs Ludwig selbst, der z. B. ne-ben der Civilliste ungesetzlicherweise noch eine Besoldung als Kriegsminister bezo-gen hatte; andere Summen wurden nachbewilligt, wie die Überschreitung von132,000 Fl. bei dem Penstonsfonds, wobei jedoch die Revision verlangt wurde;in andern Punkten wurde Beschwerdesührung beschlossen, wie gegen die am schwer-sten compromittirten Vorstände der Forst- und der Militairadministration, welchesich durch Berufung auf unconstitutionnelle Cabinetsbefehle zu rechtfertigen such-ten. Ein durch Ankauf von Staatspapieren verursachter Verlust von 100,000 Fl.bei der Amortisationscassc wurde in Betracht der guten Absicht nachgesehen, ent-ging jedoch mit Noch der Bestimmung zu einem weitern Beschwerdepunkt. Zwi-schen diese Verhandlungen, welche sich durch die Monate August und Septemberhinzogen, siel die Verhandlung Uder die sogenannten landesherrlichen Declaratio-mn, welche als einseitig erlassene Gesetzbestimmungen über die Verhältnisse derStandes- und Grundherren für rechtsungültig erklärt wurden, und die Discus-sion über die Verantwortlichkeit der Minister, wobei das Anklagerecht für jedeKammer einzeln, und ein großes Schwurgericht aus Notabeln als Staatsgerichts-hof angesprochen wurde. Während man sehnsüchtig der Vorlage eines Preßgesetzesharrte, welche nach der Übergabe der betreffenden Adresse im Anfang Septembersals ganz nahe angekündigt worden war, erscholl die Kunde von dem Falle War-schaus, einer Katastrophe, welche zu rief in die europäischen Verhältnisse eingriff,