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rück, Berkheim und Berstett, die hauptsächlichsten Repräsentanten des alten Sy-stems; an die Stelle des Ersten trat der Staatsrath Winter, jedoch ohne denNamen eines Ministers. Am 17. März 1831 wurde der Landtag eröffnet. DieThronrede erneuerte das Gelübde derHeilighaltung der Verfassung; die Dankadres-sen antworteten mit dem Ausdrucke des öffentlichen Vertrauens, die der Volkskam-mer mit Hindeutung auf das Bedürsniß, die Verfassung durch die noch fehlendenGarantien zu vervollständigen. Darin lag der Ausspruch des Bewußtseins, wieunendlich groß die Aufgabe des Landtags war. Seit 1823 hatte das constitution-nelle Leben nicht nur still gestanden, sondern war rückwärts gegangen; aus sich selbstwiedergeboren, verlangte es jetzt feste Stützen und Sicherung gegen neue Unbill.Auch war die Regierung voll redlichen Willens für materielle Interessen, in poli-tischen Fragen dagegen noch n-icht klar entschieden, auch einer selbständigen Haltunggegen auswärtige Einflüsse noch zu ungewohnt, um das moralische Gewicht ihrerStellung vollkommen zu würdigen. Die Adelskammer, ihrer Zusammensetzungnach unter dem Einflüsse von Standesinteressen und Standesvocurtheilen, fühlteauf der andern Seite doch auch den Einfluß des Zeitgeistes und das Bedürfniß derPopularität; auch zählte sie in ihrer Mitte wohlgesinnte und patriotische Volks-freunde, wie Wessenberg (f. Bd. 12), Zell, den Fürsten von Fürstenberg undAndere. Die drei Zweige der gesetzgebenden Gewalt mußten zu dem Gelingen einerReform zusammenwirken; die Volkskammer aber hatte den natürlichen Beruf, denAnstoß zu geben und die Bewegung einzuleiten; die Mittel dazu besaß sie in derUnterstützung durch eine ausgebildete öffentliche Meinung und in einer seltenenVereinigung von Talenten. Man zählte in dieser Versammlung die Namenvon Männern wie Buhl, Fecht, Hüber, von Itzstein, Knapp, von Rotteck (s.Bd. 9), Winter (f. Bd. 12) von Heidelberg, wohlbekannt durch die Landtagevon 1819 und 1822, zum Theil durch ehrende Verfolgungen zu den ZeltenderReaction bezeichnet; man zählte die Namen der drei Oppositionsglieder von l825und 1828, Duttlinger, Föhrenbach und Grimm; literarisch bekannte Namen,wie Mittermaier und Welcker; und neben diesen Namen von altem parlamenta-rischen oder schriftstellerischen Rufe solche, welche die öffentliche Laufbahn erst be-traten, wie Aschbach, Bekk, Herr, Hoffmann, Merk, Rindeschwender, Nutsch-mann und Andere. Die Wahl der Kammer erhob Föhrenbach zum Präsiden-ten, Rotteck und Duttlinger zu Vicepräsi'denten; die Abgeordneten Duttlinger,Mittermaier, von Itzstein, von Rotteck und Welcker wurden zu Vorständen derfünf Abtheilungen erwählt. Nach den ersten Vorbereitungen ergriff die Volks-kammer mit fester Hand die Initiative zu Reformen, wie sie in der Dankadressebereits angedeutet waren, das Bewußtsein ihrer Aufgabe und ihrer Mittel auseine großartige Weise ankündigend. So eröffnete sich gleich im Anfang jeneReihe von Motionen, von denen einige auf dem langen Wege von Motionsbe-gründung, Prüfung in den Abtheilungen und Commissi'onsbericht bis zur Dis-kussion durch beide Kammern und Übergabe an die Regierung, wenn der vorge-legte Gesetzentwurf wieder dieselbe Bahn zu durchlaufen hatte, erst gegen Ende desLandtags ans Ziel gelangten. Unter diesen Motionen war der Antrag Welcker'sauf Censurfreiheit, charakteristisch für die Zeitlage als Federung der ganzen und un-geschmälerten Preßfreiheit, gestützt auf das Vernunftrecht und zugleich auf dashistorische Recht der Verfassung; die Motion Jtzstein's auf Wiederherstellung der1825 abgeänderten Artikel der Verfassung, der Theilerneuerung der Kammer stattGesammterncuerung, und der zweijährigen Landtagsperiode statt der dreijährigen,der politflchen Farbe nach zugleich eine Protestation gegen das Regierungssystem,die Wahlbestechungen und die servile Kammer von 1825; ferner die Motion Dutt-linger's auf die Vollendung der Gesetzgebung über Verantwortlichkeit der Minister,wozu noch das in der Verfassung selbst zugesagte Procedurgesetz fehlte. Gleiche