Augsburgische Confession
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auch der Nachwelt bedeutend gemacht, z. B. durch die Einweihung neuer Schul-gebäude, wie in Sachsen, durch Abschaffung sämmtlicher kirchlichen Gebühren undder Nebengefalle der Geistlichen und Schullehrer gegen Entschädigung, wie in Hild-burghausen und Meiningen, oder durch die Vereinigung der beiden evangelischenKirchen. In dem preußischen Staate wurde das Fest, wie 1817 die Jubelfeierder Reformation, überall würdig begangen, besonders glänzend aber in Luther'SGeburtsstadt Eisleben. Unter den Städten Baierns zeichneten sich durch festlicheAnordnungen Nürnberg, Kulmbach, Kempten, Kausbeuern aus. In den sächsi-schen Fürstenthümern war die Feier besonders würdig in Gotha und Koburg, woauf der Festung Luther's Zimmer alterthümlich ausgestattet, und der Schuljugendein erhebendes Fest gegeben ward. Auch auf der Wartburg, die am Festabend er-leuchtet war, wurde ein Schulfest gefeiert. Eine der schönsten Festlichkeiten ver-anstaltete der Herzog von Meiningen am 26. Jun. unter der Luthersbuche beiLiebenstein, ein erhebendes religiöses Volksfest, an welchem Tausende Antheil nah-men und des großen Mannes sich erinnerten, der dort auf dem Rückwege vonWorms (1521) mit freundlicher Gewalt angehalten ward, um ihn auf der Wart-burg gegen die Nachstellungen seiner Feinde zu schützen. Im Königreiche Sachsenwurde das Fest vorzüglich in Freiberg, Zwickau und Bautzen durch einträchtiges Zu-sammenwirken der Behörden würdig gefeiert, während in den beiden Hauptstädten desLandes, Dresden und Leipzig, ängstliche Rücksichten untergeordneter Behörden denWünschen der Bewohner hemmend entgegentraten oder durch Unthätigkeit die Fest-freude störten, und dadurch Anlaß zu verhängnißvollen Aufregungen gaben. Da-gegen wurde das Fest selbst in manchen Ländgemeinden erhebend gefeiert, wie inCadiz unweit Dresden, und bei nächtlicher Beleuchtung in den prächtigen Trüm-mern der Klosterkirche auf dem Oybin bei Zittau. In Crimmitzschau wurde dieFeier durch die Einsegnung eines Greises erhöht, welcher als achtjähriger Knabedas Jubelfest 1730 mitgefeiert hatte. In mehren deutschen Ländern nahmen auchdie Resormirten Antheil an dem Jubelseste, und nicht blos in der Stadt Essenfeierten, wie 1730, die Katholiken gemeinschaftlich mit den Protestanten das Fest;man sah solche christliche Eintracht auch in Schlesien, in der Lausitz und an denGrenzen Sachsens, wo die böhmischen Katholiken erfreuliche Beweise ihrer Teil-nahme zeigten, in Dresden aber gab das Fest mehren Katholiken Anlaß, ihrenWiderspruch gegen einige wichtige Satzungen ihrer Kirche laut zu erklären. Vonden Protestanten in Ungarn wurde das Fest gefeiert; über irgend eine Feier aber inden östreichischen Staaten deutscher Zunge liegen keine Nachrichten vor. In allenprotestantischen Kirchen des Elsasses wurde das Fest am 25. Jun. begangen, undauf gleiche Weise in Nußland, wo die Geistlichen am Festtage zum ersten Male ihreneue Amtstracht anlegten, die derjenigen gleicht, die seit Luther in Sachsen undden meisten Gegenden Deutschlands von den protestantischen Predigern getragenwird. In Schweden wurde nach einer königlichen Anordnung am 28. Nov. 1830ein Jubelfest zur Erinnerung an die Einführung der christlichen Religion in Schwe-den durch Ansgar 830, an die Übergabe der augsburgischen Consession und zugleichan die Landung Gustav Adolfs in Deutschland gefeiert. Die meisten deutschen Uni-versitäten und Gelehrtenschulen begingen das Fest durch besondere Feierlichkeiten, undvorzügliche Auszeichnung verdienen Berlin, Halle, Breslau, Greisswald, Bonn, Tü-bingen, Erlangen, Rostock — wo unter andern der Satz vertheidigt wurde, daß dieRationalisten des Namens evangelischer Christen sehr würdig sind —, Jena undGöttingen, wo der ehrwürdige Planck das zweiundfunszigste Jahr seiner Wirk-samkeit im Dienste der Kirche und Wissenschaft angetreten harte. Es erschienenbei der festlichen Gelegenheit, außer andern Gedichten, mehre neue zur kirchlichenFeier bestimmte Lieder, z. B. von Neuster, Mörlin und Trautschold, und auch dieMünzkunft war thätig, dauernde Erinnerungen an das Fest zu geben, unter wel-Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. I. 9