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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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Regierung, und auch die Meinung des Verbreiters jenes Unterrichts in Dänemarkdarfauch in den Volksschulen und im Volke nicht gehemmt, die Entwickelung desMenschen nicht durch tödtenden Mechanismus gestört werden. Ob man nunauch immer, besonders bei der schnellen Verbreitung der neuen Methode, die Grenzezwischen dem Zuviel und Zuwenig in jener Rücksicht genau hat treffen können, ob deredle Stifter, dem unter der Leitung der danischen Kanzlei die Mitwirkung bei derEinführung des wechselseitigen Unterrichts in die Schulen des Landes anvertrautworden, nicht, bei sonst löblichem Eifer für die Sache, in gewisser Rücksicht zu weitgegangen sei: diese sowie mehre dahin zielende Fragen sind neulich durch eine gutge-schriebene Necension in derMaancdsfkrift for Literatur", Oct. 1831, der öffentlichenErwägung vorgelegt worden, die schon verschiedene kleinereAufsatze veranlaßt hat. Be-reits früher, 1819 u. 1823, ward die Zweckmäßigkeit der Methode in einer Reihe vonStreitschriften besprochen; jetzt, nachdem die Sache durch Erfahrung und praktischePrüfung für öffentl. Untersuchung reifer geworden, und persönliche Erbitterung undParteisucht sich ohne Zweifel weniger in die Verhandlungen mischen werden, dürftevielleicht ein mehr befriedigendes Resultat als damals zu erwarten sein. Die jährlichgedruckten Berichte über den Fortgang des wechselseitigen Unterrichts in Danemarkzeigen, daß, nachdem die Einführung der modisicirten Methode in alle Volksschulendurch eine königl. Entscheidung vom 21. Aug. 1822 war erlaubt worden, nach Ver-lauf von vier Iahren schon 1545 der gedachten Schulen die neue Lehrart angenom-men hatten, und daß beim Schlüsse des Jahres 1830 diejenigen Schulen des däni-schen Reichs, in welchen die Methode eingeführt war, sich auf 2673 beliefen. A.war lange Director der Normalschule für den wechselseitigen Unterricht in Kopenha-gen, hat aber mit dem Jahre 1832 seine Theilnahme an der Leitung dieser Angele-genheit aufgegeben. Er ist einer der Vorstester der militairischen hohen Schule inKopenhagen, administrirender Director des Taubstummeninstituts, Comman-deur vom Danebrogorden, Ritter mehrer fremden Orden und Mitglied mehrerin- und auslandischen gelehrten Gesellschaften. Seine wichtigsten Schriften be-treffen jene von ihm in Dänemark eingeführte Unterrichtsmethode, und darüberist besonders zu erwähnen:Om endbyrdes Underviisnings Vcsen og Vecd"(Über das Wesen und den Werth des wechselseitigen Unterrichts, Kopenh. 182227, 3 Thle.), die er im Verein mit dem damaligen Propst Mönster (gest. 1829als Bischof in Aarhuus in Jütland) herausgab. (4)

Abrantes (Herzogin von), s. Junot.

Absolutismus. Seit die Idee von constitutionnellen Einrichtungen indas Leben der Völker übergegangen ist, und mehre Staaten nach dieser Idee sichneu gestaltet haben, treten diejenigen Staaten, wo der Grundsatz der unbeschränk-ten Gewalt herrschend geblieben ist, in einen immer schroffem Gegensatz. Wäh-rend dort die Gewalt der Fürsten durch Staatsgrundgesetze bestimmt ist; währenddie Theilnahme an der Verwaltung von den untersten Kreisen des Gemeindelebensbeginnt und, gleichmaßig fortschreitend, auch in den höhern Regionen des öffent-lichen Lebens sich wirksam zeigt; während die obersten Staatsbeamten, bei der grund-gesetzlich anerkannten UnVerantwortlichkeit des Staatsoberhauptes, für alle vonihnen ausgegangenen Regierungshandlungen durch die Volkswortführer zur Ver-antwortung gezogen werden können, ist hier der Herrscher in der Ausübung seinerGewalt durch kein Gesetz gebunden, weil er der einzige Gesetzgeber im Staate istund zugleich die von ihm gegebenen Gesetze vollzieht, und für alle Regierungshand-lungen nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Diese Unbeschranktheit der Herr-schergewalt, im Gegensatze der durch constitututionnelle Einrichtungen gebundenen,nennt man Absolutismus. Er erkennt nicht an, daß der Staat, als eine Rechts-gesellschaft, auf einem Vertrage beruhen muß; die Meinung, daß die Herrscherge-walt ein unmittelbar von Gott verliehenes Recht sei, ist in ihrem rohesien S-inne