234
vr. Gg. Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck
2.
Hennynghe, S. des Roding (Nr. 1), mit seinem Bater1. Januar 1356 als Zeuge aufgeführt.
3.
Henning, 1421 unter denen genannt, welche von seiten Mecklen-burgs die brandenburgischen Lande beschädigt haben. 1427 ist er beieinem Einfall mecklenburgischer Banden in Gefangenschaft geraten. Erhat sich auslösen müssen und dabei sein Pferd eingebüßt. (Vielleichtgehörte er dem Prenzlauer Zweige an.)
4.
Hermann, Bruder des Hans und Peter (Nr. 5 u. 6),befindet sich, als 4. April 1524 der Kurfürst von Brandenburg nachdem Allssterben der Grafen von Ruppin die Brüder und Vettern be-lehnt, außer Landes.
5.
Hans, Bruder des Her m a n n (Nr. 4), empfängt 4. April 1524die Belehnung.
6 .
Peter, Bruder des Hermann (Nr. 4), 4. April 1524 belehnt.
7.
A ch i m, wohl Vetter der drei Gebrüder (Nr. 4—6), 4. April 1524belehnt.
8 .
Gebert, Vetter der drei Gebrüder (4—6), hat an den Güternderselben nicht die gesamte Hand: dieselbe soll jedoch 4. April 1524erbeten werden.
9.
Henning hat 1524 seinen Sitz in Kampehl und wird zusammenmit Freidank (Nr. 10) mit Hebungen zu Katerbow belehnt.
10 .
Freidank, auf Kampehl, 1524 mit einer Rente zu Katerbowbelehnt.