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diese Weise Ehen schließen werden, so lange kein anderes kanonisches trennendes Hinderniß ihnen entge-gensteht, von den geistlichen Hirten zu belehren seyn, daß sie eine wahre und gültige Ehe einge-gangen sind. Ueberdies wird es die Pflicht der geistlichen Hirten seyn, alle Katholiken, besondersaber die katholischen Frauen, welche mit Akatholiken zwar gültige aber doch unerlaubte Heirathengeschlossen haben, zu gelegener Zeit in der Liebe Gottes und der Geduld Christi zu vermahnen, daßsie des begangenen schweren Frevels wegen Buße thun und ihren Verpflichtungen nachkommen mögen,vornehmlich derjenigen, wodurch sie gegen ihre Kinder immer gebunden seyn werden, nämlich fürdie katholische Erziehung aller derselben, nach Kräften und emsig zu sorgen. Nach diesem haltenWir es für überflüssig. Ehrwürdige Brüder, Euch ans Herz zu legen, daß Ihr darauf achtenmöget, mit welcher Klugheit in diesen Fällen zu verfahren sey, damit keine gehässige Gesinnungwider die katholische Religion daraus erwachse, da es Uns ja erwiesen und bekannt ist, daß Eurebrüderliche Liebe dies vollkommen wisse.
So handelt also, und so mögen die von Euch crmahnten Pfarrer handeln, daß alle sehen,wie die katholischen Priester von keinem andern Geiste als dem, ihre Pflicht zu erfüllen, beseeltsind, wenn sie in dem, was zur Religion gehört, die Regeln der Kirche bewahren, und wiesie von demselben Geiste geleitet werden, wenn sie in dem, was zur bürgerlichen Ordnung gehört,die Königlichen Gesetze nicht aus knechtischer Furcht, sondern um des Gewissens Willen be-folgen. Uns schmerzt es zwar sehr, daß Wir Euch den Verlegenheiten, worin Ihr Euch befindet,nicht vollständig entheben konnten. Aber wollet den Muth nicht sinken lassen. Der DurchlauchtigsteKönig selbst, welcher Seinen geneigten Witten gegen Seine katholischen Unterthanen feierlichst kundgethan, und durch die That selbst bei andern Gelegenheiten bewährt hat, wird (wie Wir die festeZuversicht haben) nicht dulden, daß Ihr in dieser Angelegenheit, die Eure religiösen Pflichten un-mittelbar betrifft, länger beunruhigt werdet, sondern durch Eure Verlegenheiten, Seiner Milde ge-mäß bewogen, und Unfern Wünschen gleichmäßig willfahrend, Euch nachlassen, daß Ihr anch indieser Angelegenheit die Vorschriften der katholischen Religion bewahren und ungehindert ausführenkönnet. Daß die Sache diesen glücklichen Ausgang gewinne, ist von Gott, in dessen Hand dieHerzen der Könige sind, dcmüthig zu erflehen: wie Wir durch anhaltende Gebete thun und nichtzweifeln, daß Ihr gleichfalls inbrünstig thun werdet. Indessen wollen Wir, daß von der vorzüg-lichen Liebe, mit der Wir Euch umfassen, der apostolische Segen Zeugniß gebe, welchen Wir Eurerbrüderlichen Liebe, so wie dem ganzen Klerus und dem Eurer Sorge anvertrauten gläubigen Volkein aller Liebe ertheilen.
Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 23sien März 183V, im ersten Jahre UnsersPontifikats.
(gez.) Papst Pius VIII.
II.
Instruction des Kardinal Albani vom 27sten März 18Z0.
(Ucbcrfttzung von Beilage v. paz. K.)
An den Erzbischof von Köln und die Bischöfe von Trier, Paderborn und Münster.
Unser Heiligster Herr, durch die göttliche Vorsehung Papst Pius VIII., hat in seinem anden Erzbischof von Köln und die Bischöfe von Trier, Paderborn und Münster erlassenen Schreibenvom 23sten März 183V ihnen schon- zu erkennen gegeben, von wie großer Bekümmerniß er selbst obder drückenden Verlegenheiten ergriffen sey, worin dieselben sich, wie er erfahren hat, deswegenbefänden, weil ein, in ihren Landen im Jahre 1823 erlassenes bürgerliches Gesetz festgestellt hat,daß die aus gemischten Ehen gebornen Kinder beiderlei Geschlechts in der Religion des Vaters oderwenigstens nach seiner Willcnsbcsiimmung erzogen werden sollen, und den Priestern untersagt hat, vonPersonen, die dergleichen Ehen schließen wollen, ein bindendes Versprechen über die religiöse Er-
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