— 42 —
nicht nur die kanonischen Satzungen verletzen, sondern auch unmittelbar und sehr schwer gegen dasnatürliche und göttliche Gesetz sündigen. Und schon daraus sehet Ihr ein, daß auch Wir Unsdes schwersten Vergehens vor Gott und der Kirche schuldig machen würden, wenn Wir in Be-treff der Schließung solcher Ehen in den dortigen Landen von Euch oder den Pfarrern Eurer Diö-zesen dasjenige geschehen lassen wollten, wodurch sie, wenn auch nicht den Worten nach, doch durchdie That selbst ohne Unterschied gebilligt würden. Wir daher, unter höchlicher Belobung EuresEifers, womit Ihr bis jetzt bemüht gewesen, die Eurer Sorge anvertrauten Katholiken von ge-mischten Ehen abwendig zu machen, ermahnen Euch inständigst im Herrn, daß Ihr darauf in Zu-kunft gleichfalls mit aller Geduld und Einsicht emsig bedacht seyn möget, als welche Ihr dereinst imHimmel reichen Lohn für dieses Bemühen empfangen werdet.
Demgemäß also, so oft sich besonders eine katholische Frau mit einem akatbolischen Manneverheirathen will, wird sie mit Fleiß von dem Bischöfe oder von dem Pfarrer darüber, was derAusspruch der Kirchengesetze wegen dergleichen Heurathen sey, zu belehren, und ernstlich vor demschweren Frevel zu verwarnen seyn, ' dessen sie bei Gott schuldig wird, wenn sie sich unterfängt, jene zuverletzen, und besonders wird es angemessen seyn, sie zu ermahnen, sich jenes unerschütterlichenDogmas unserer Religion zu erinnern, daß außerhalb des wahren katholischen Glaubens niemandselig werden könne, und danach zu erkennen, wie sie gegen die Kinder, welche sie von Gott er-warte, schon jetzt höchst grausam handeln würde, wenn ste eine solche Ehe einginge, in welcher siedie künstige Erziehung derselben von der Willkühr des akatholischen Mannes abhängig wisse. Dieseheilsamen Ermahnungen werden auch, wie es die Klugheit eingeben wird,, besonders alsdann zuwiederholen seyn, wenn der Tag der Vermählung heranzunahen scheint, und während durch die ge-wöhnlichen Aufgebote erforscht wird, ob andere der Ehe entgegenstehende kanonische Hindernisse vor-handen seyen. Wenn es sich in einigen Fällen zutragen sollte, daß dergleichen väterliche Bemühun-gen der geistlichen Hirten vergeblich sind, dann ist freilich davon abzustehen, diese katholische Per-son mit namentlich gegen sie ausgesprochnen Censuren zu strafen, damit nicht irgend eine Aufregunghervorgebracht werde und der Sache des Katholizismus kein schlimmerer Nachtheil widerfahre,- aberandererseits wird sich auch der katholische Seelsorger nicht nur jedes heiligen Ritus, wodurch erdie nachher stattfindende Eheschließung ehren würde, sondern auch jeglicher Handlung, wodurch ersie zu billigen scheinen könnte, enthalten müssen. In dieser Beziehung ist an einigen Ortenlediglich.Folgendes nachgesehen worden, daß Pfarrer, welche sich, um schlimmere Nachtheile vonder Sache des Katholizismus abzuwenden, genöthigt fanden, bei der Schließung dieser Ehenpersönlich anwesend zu seyn, zwar geschehen ließen, daß solche (wenn nämlich kein anderes kano-nisches Ehehinderniß entgegen stand), in ihrer Gegenwart eingegangen wurden, um sodann, nachdem sie die Einwilligung beider Theile vernommen, ihrer Amts-Obliegenheit gemäß, den Akt alseinen gültig vollzogenen in das Kirchenbuch einzutragen, sich aber stets hüteten, dergleichen uner-laubte Ehen durch irgend eine Handlung von ihrer Seite zu billigen, und noch mehr, sie mit hei-ligen Gebeten und irgend einem kirchlichen Ritus zu begleiten. Hiernächst haben Wir in Betreffderer Bescheid zu geben, welche sich unterfangen haben, gemischte Ehen ohne die Anwesenheit eineskatholischen Pfarrers einzugehen. Und zwar haben Wir geglaubt, über diese Sache also beschließenzu müssen, daß, soweit es geschehen kann, die Aergernisse, welche nach Eurer Angabe aus derglei-chen Verbindungen entspringen, vermieden werden, ferner daß diejenigen Katholiken, welche in eineralso eingegangenen Verbindung leben, leichter vermocht werden können, ihre Sünde durch heilsameThrä'nen der Buße zu sühnen, und endlich, daß für die Zukunft eine bestimmte Regel bestehe, wo-nach alle über die Kraft von Ehen, die auf solche Weise eingegangen werden sollen, urtheilen kön-nen. Was indessen die Verbindungen betrifft, die bis zur gegenwärtigen Zeit dort ohne Anwesenheitdes Pfarrers geschlossen sind, so werden Wir Eurer brüderlichen Liebe binnen kurzem die noth-wendigen Vollmachten übertragen, durch welche Ihr im Stande seyn werdet, den daraus erwach-senen Nebeln, wenigstens zum großen Theile, abzuhelfen. Nun aber wollen und befehlen Wirdurch dieses Unser Schreiben, daß die gemischten Ehen, welche von jetzt ab (nämlich vom 25stenMärz I83U) in Euren Diöcese» ohne Beobachtung der vom Tridentiner Eoncil vorgeschriebenenForm geschlossen werden^ wenn ihnen kein anderes kanonisches trennendes Hinderniß entgegensteht,für wahre und gültige Ehen zu halten sind; wie Wir durch Unsere Apostolische Machtvollkommen-heit erklären und bestimmen, daß diese Ehen wahre und gültige seyn sollen, womit alles, wasdawider ist, außer Kraft gesetzt wird. Deswegen werden alle Katholiken, welche in Zukunft auf