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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
Entstehung
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Päpstliches Breve vom 25. März 4830.

(Ucbcrsctzunz von Beilage t!. p.iz. ^>.)

Papst Pius

Ehrwürdige Brüder, Unfern Gruß und Apostolischen Segen zuvor. In Euren vor zwei JahrenanLeoXki. glorreichen Andenkens, Unfern Vorfahren, gerichteten Schreiben habt Ihr, EhrwürdigeBrüder, die große Verlegenheit vorgetragen, in der Ihr Euch deshalb befindet, weil in einem vorwenigen Jahren erlassenen bürgerlichen Gefetz verordnet worden ist, daß in gemischten Ehen dieKinder beiderlei Geschlechts in der Religion des Vaters oder wenigstens nach seiner Willensmeinungerzogen werden sollen, und zugleich den Priestern untersagt wird, von Personen, die dergleichen Eheneingehen wollen, in Betreff der religiösen Erziehung ihrer künftigen Nachkommenschaft ein bindendesVersprechen z» erlangen. Und auch Wir selbst haben bereits seit jener Zeit die hohe Bekümmernißgetheilt, von welcher eben jener vortrefflichste Papst, dieser Eurer peinlichen Lage halber, welche jeneSchreiben vollständiger entwickelten, bewegt war. Aber von einer noch schwereren Last fühlen WirUns jetzt gedrückt, da Unserer Niedrigkeit nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse aufbehalten ist.Euch diejenigen Bescheids zu geben, die Unser Vorfahr, durch den Tod behindert, nicht ertheilcnkonnte. Sintemalen diesem heiligen Stuhle durchaus nicht gestattet ist. Alles zu erlauben, wasnach Eurer Angabe zu Erfüllung jenes Gesetzes in den dortigen Landen verlangt wird. Dochzweierlei ist es, was Uns nicht wenig ermuthigt, nämlich Eure, so wie der Euch untergebenenPriester Beeiferung, die Lehre der Kirche zu bewahren, und ihre Regeln aufrecht zu halten, welcheIhr auch durch die vorhin erwähnten an Leo Xil. gerichteten Schreiben bewiesen habt; und desDurchlauchtigsten Königes von Preußen Nachsicht, welcher, wie Ihr gleichfalls angedeutet, Euchgewissermaßen veranlaßt hat, diesen Apostolischen Stuhl in Eurer Verlegenheit unter offener Ent-wicklung des ganzen Standes der Dinge um Rath anzugehen. Denn diescrhalb verlassen Wir Unsmit Recht darauf, daß nicht nur Ihr diesen Unfern Erlassen vollständig Folge leisten werdet, son-dern auch die Majestät des Durchlauchtigsten Königes Selbst Euch nicht zürnen werde, wennIhr Derselben in bürgerlichen Angelegenheiten von Herzen gehorchend, in demjenigen jedoch, wasnicht die bürgerlichen Wirkungen der Ehe, sondern deren Heiligkeit selbst angeht, und die religiö-sen Pflichten der Ehegatten betrifft, die heiligen Vorschriften der katholischen Religion beobachtet.Indem Wir daher näher zur Sache kommen, haben Wir nicht nvthig, Euch, Unsere Brüder, dieIhr in der ganzen heiligen Lehre wohlerfahren seyd, darüber zu belehren, wie das Verhalten derKirche gegen die gemischten Ehen seh, um die es sich handelt. Euch ist also nicht unbekannt, wiedie Kirche selbst dergleichen Verbindungen, die nicht geringe Unzierde und geistliche Gefabr mit sichführen, abgeneigt ist, und wie deshalb dieser Apostolische Stuhl stets und mit dem größten Eiferbeharrlich dafür Sorge getragen hat, daß die kanonischen Gesetze, welche diese Ehen verbieten,gewissenhaft beobachtet würden.

Wenn es sich findet, daß die Römischen Päpste von jenem Heiligsien Verbote der Kir-chengesetze zuweilen dispensirt haben, so haben sie es fürwahr aus gewichtigen Ursachen und sehrungern gethan, auch sind sie gewohnt, ihren Dispensationen die ausdrückliche Bedingung hinzu-zufügen, daß der Ehe geeignete Gewährleistungen vorhergehen sollten, nicht nur damit der katholischeEhegatte durch den akatholischen von seinem Glauben nicht abwendig gemacht werden könne, javielmehr sich für verpflichtet halten müsse, den letztern nach Kräften von seinem Jrrthume zurück-zuführen, sondern auch, damit die aus dieser Ehe zu erwartenden Kinder beiderlei Geschlechts le-diglich in der Heiligkeit der katholischen Religion erzogen würden. Ihr wißt aber, EhrwürdigeBrüder, wie alle diese Gewährleistungen darauf abzielen, daß in dieser Angelegenheit die natür-lichen und göttlichen Gesetze unverletzt gehalten werden: indem es ja doch ausgemacht ist, daßKatholiken, sowohl Männer wie Franen, die Ehen mit nichtkatholischen Personen also eingehen,daß sie sich oder ihre künftige Nachkommenschaft der Gefahr des Abfalls leichtsinnig übergeben,

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