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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
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V. Antwort des Erzbischofs auf denselben.

8!uf Ew. Exccllcnz gefälliges Schreiben vom 2üstcn l. Mts. beehre ich mich gehorsamst zu crwie-dern, daß ich nicht weiß, Veranlassung gegeben zu haben zu der Meinung, als erkennte ich selbstdie Unzulässigkcit mehrerer von mir in der Herrn es schcn Angelegenheit gcthancn Schritte an: dieSache ist rein kirchlich, da bloß von der Lehre die Rede ist.

Was nun die gemischten Ehen betrifft, so erkläre ich hiermit wiederholt und zwar im Ein-klänge mit meiner, vor meiner Wahl Ew. Excellenz eingesendeten vertraulichen schriftlichen Erklärung:daß ich in den Angelegenheiten der gemischten Ehen gemäß dem päpstlichen Breve undder Seitens der Bischöfe an die Gencral-Vicariate erlassenen Instruktion, und zwar soverfahren werde, daß ich, so viel thunlich, beiden folge, wo aber die Instruktion mitdem päpstlichen Breve nicht in Einklang zu bringen ist, mich nach dem päpstlichenBreve richte.

Ich muß jedoch gehorsamst bemerken, daß in meiner eben erwähnten, an Ew. Excellenz vor meinerWahl eingesendeten Erklärung von der an die Vicariate erlassenen Instruction keine Rede war,auch nicht sepri konnte, da Ew. Excellenz derselben nicht erwähnt hatten; und ferner,, daß meinervorstehenden Erklärung nicht Gewissens-Zweifel, sondern die feste Ucberzeugung zum Grunde liege:Kein Bischof dürfe eine Erklärung geben, welche mit der angeführten im Widerspruche ist.

Ich darf übrigens nicht unterlassen, auch für mich die Gewissensfreiheit in Anspruch znnehmen und die Rechte der katholischen Kirche und die freie Ausübung der katholischen Kirchcn-gewalt zu verwahren, dabei auch gehorsamst zu bemerken, daß meine Verpflichtung gegen die Erz-diöccse und gegen die ganze Kirche mir verbietet, sowohl meine Amtsvcrrichtungen einzustellen, alsmein Amt niederzulegen. In allen weltlichen Dingen bin ich Sr. Majestät gehorsam, wie eseinem treuen Untcrthan geziemt.

Köln, am Zlsien Oktober 1337.

(gez.) Clemens August

Frh. Droste zu Vischering,Erzbischof von Köln.

Publicandmn der Königlichen Minister der geistlichenAngelegenheiten, der Justiz und der Polizei.

s^er Erzbischof von Köln, Clemens August Frh. Droste zu Vischering, hat bald nach demAntritte seiner Würde die mit derselben verbundene amtliche Wirksamkeit auf eine Weise auszuübengesucht, welche, ganz unverträglich mit den Grundgesetzen der Monarchie, von keinem andern Bischofderselben in Anspruch genommen wird, auch in keinem andern deutschen Lande zugelassen ist.

Seine Majestät der König durfte ein solches Benehmen um so weniger erwarten, als Al-lerhöchstdicsclbcn in den Rheinländer, die Herstellung der daselbst während der Fremdherrschaft intiefen Verfall gcrathenen katholischen Kirche Sich mit besonderer Sorgfalt, haben angelegen feynlassen. Die Wiederherstellung der Kirchengcwalt durch eine von allen Angehörigen der katholischenKirche dankbar aufgenommene Ucbercinkunst mit dem Papste, die treue und gewissenhafte Ausfüh-rung derselben von Seiten der Staats-Behördc», die großen Anstalten für die Bildung und Erzie-hung der katholischen Bevölkerung und Geistlichkeit, das förderliche Zusammenwirken der Staats-und kirchlichen Behörden mußten den Erzbischof auf das eindringlichste an feine Pflicht erinnern,daß er auch seiner Scits nichts verabsäumen dürfe, um die freundlichen Verhältnisse, welche sichwährend des Laufes der letzten Jahrzehnde zwischen der Staats» und katholischen Kirchengewalt