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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
Entstehung
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brüchlich auszuführen, und in dem dadurch festgestellten Geschäftsgänge nichtszu ändern.

Was den H. II jener Instruktion betrifft, fo erkläre ich, nach den dcsfallstgcn Aeußerungen Ew.Erzbischöfiichen Hochwürden gern, daß es nicht die Absicht ist, auf den Ausdruck jenes Paragraphendie Forderung der unbedingten Ausscgnung zu begründen. Die nicht erfolgte katholische Trauungund der sträfliche Leichtsinn, welcher die Verweigerung derselben verursacht, kann auch hier vomPfarrer als Grund der Verweigerung angesehen werden, ohne daß er sich mit jenem Paragraphenin Widerspruch fetzt.

Die Entscheidung bleibt, wenn die Wöchnerin Klage führen sollte, lediglich der gewissen-haften und versöhnlichen Entscheidung Ew. Erzbischöfiichen Hochwürden überlassen.

Damit nun in Zukunft nicht unangenehme Mißverständnisse und Reibungen entstehen, sobin ich Seitens Seiner Majestät des Königs ermächtigt, Euer Erzbischöflichen Hochwürdcn aufjene Erklärung zu eröffnen, daß bei clwanigcn Beschwerden über einen katholischen Pfarrer des Erz-stiftes, der kanonische Geschäftsgang, durch Rekurs der katholischen Partei an das General-Vica-riat, ausschließlich wird aufrecht erhalten werden. Es werden auch den Negicrungs-Präsidentendie erforderlichen Weisungen in diesem Sinne crthcilt werden.

Demnach werden also in Zukunft durchaus keine Einschrcitungcn der Civil- oder Militair-Behördcn gegen etwaige zu Beschwerden veranlassende Verweigerungen katholischer Pfarrer mehrStatt finden. Namentlich wird auch die amtliche Einmischung der evangelischen Geistlichkeit in derBehandlung dieses Gegenstandes aufhören.

Seine Majestät gehen hierbei von dem festen Vertrauen aus, daß Ew. ErzbischöflichenHochwürdcn durch zweckmäßige Belehrung der Hochdcnenselbcn untergebenen Pfarrer jedem clwani-gcn Mißverständnisse der bestehenden Ordnung zuvorzukommen oder nötigenfalls durch unverzüg-liche Einschrcitung abzuhelfen bemüht feyn werden.

In der Ueberzeugung, Ew. Erzbischöflichen Hochwürdcn wollen, nach der edlen Gradheitund Offenheit Ihres Charakters mich durch einige Zeilen recht bald in Stand setzen, Seine Ma-jestät den König unfern allergnädigsten Herrn über jenen Punkt zu beruhigen, benutze ich mit Freu-den die Veranlassung, Hochdenenselben die Versicherung wahrer Hochachtung auszusprechen.

Köln, den 17ten September 1837.

Graf zu Stolberg.

Sr. Erzbischöflichen Hochwürden dem HerrnErzbischof Clemens August FreiherrnDroste zu Vischering

hier.

O. Kurzer?ioee8 verdal oder Rekapitulation der in der Konferenzvom 47teu September besprochenen Hauptpunkte.

Köln, den 48ten September 4837.

?

Äie in der gestrigen Unterredung besprochene Fassung der beruhigenden Erklärung, die des Kö-nigs Majestät von dem Herrn Erzbischof von Köln verlangt, hat, nach meiner Ansicht, folgendenSinn.

Der Herr Erzbischof fand Bedenken, die früher vorgeschlagene Fassung anders zu geneh-migen, als mit dem Zusätze (vorauszuführen")-.

gemäß dem Breve."

Es wurde hierauf bemerkt, daß dieser Zusatz entweder nichts sage, indem es sich, im Geiste der-