N. Erlaß des Ministers der geistlichen Angelegenheiten an den Erzbischof.
Äcr Ober-Präsident v. Bodelschwingh hat mir die Verfügung in Abschrift eingereicht, welcheEw. Erzbischöfl. Hochwürden unter dem 25sten December v. I. an den Probst Cia essen in An-sehung der Aussegnung bei gemischten Ehen erlassen haben. So wenig davon die Rede ist fürFälle, wo katholische Eheleute die Aussegnung verlangen und diese aus kirchlichen Gründen ver-sagt werden muß, eine Ausnahme für gemischte Ehen in Anspruch zu nehmen, eben so wenig läßtsich für diese, als solche, eine Ausnahme, nämlich ein besonderes Verfahren, rechtfertigen. DieStelle des päpstlichen Breve, welche in der Eingangs gedachten Verfügung angeführt worden, be-zieht sich, wie keiner Erläuterung bedarf, auf die Trauung, und eine nachtheilige Auszeichnung, wiedie wiederholte Mißbilligung der Eingehung einer gemischten Ehe, bei der Aussegnung enthält, istnichts anderes als eine Art Censur nach eingegangener gemischter Ehe, welche das päpstliche Breveausdrücklich untersagt hat.
Mit der Gewissenhaftigkeit, womit Ew. Erzbischöfl. Hochwürdcn Sich pflichtmäßig an dieInstruktion wegen Ausführung des päpstlichen Breve halten zu wollen erklären, läßt sich eine nichtbloß mit dem versöhnlichen, der katholischen Kirche wesentlich Vortheil bringenden Geiste dieserInstruktion, sondern auch mit dem päpstlichen Breve in unverkennbarem Widerspruche siehende An-ordnung neuer Censurcn nicht vereinigen.
Zu der Einsicht und dem richtigen Takte Ew. Erzbischöfl. Hochwürden hege ich indeß dasVertrauen, daß Sie das Mißverhältnis; in der Sache erkennen und durch geeignete Einleitungen,deren Bestimmung ich Ihnen überlasse, Beschwerden vorbeugen werden, welche dem Willen desPapstes geradezu entgegen, der katholischen Kirche wesentlich Nachtheil zuziehen würden, ohne daßirgend ein Vorthcil aus einer entgegengesetzten Behandlung der Sache erwachsen könnte.
Berlin, den 13ten März 1837.
(gez.) v. Altensiein.
An
des Erzbischofs von Köln HerrnFrh. Droste zu VischeringErzbischöfl. Hochwürden zu Köln.
Schreiben des Grafen Stolberg an den Erzbischof.
^)ie Aeußcrungen und Insinuationen des .lourmck Uv lhiie^e und anderer Blätter, so wie meh-rere aus der Nheinprovinz eingegangene Gerüchte machen es dringend wünschenswerth, daß SeineMajestät der König durch eine einfache und unumwundene Erklärung Seitens Euer ErzbischöflichenHochwürden über die Aufrechthaltung der bestehenden Ordnung hinsichtlich der gemischte» Ehendefinitiv beruhigt werden.
Zu diesem Zwecke haben Allerhöchstdieselben mich mit dem entsprechenden Auftrage zu be-ehren geruht. Diesem gemäß erscheint es, nach den hierüber stattgefundenen Verabredungen, voll-kommen genügend, daß Ew. Erzbischöfliche» Hochwürden die Gewogenheit haben, mir in Erwide-rung dieser vertraulichen Zeilen zu erklären,
wie Ew. Erzbischöflichen Hochwürden fest entschlossen sind, nach dem Geiste derErgebenheit gegen des Königs Majestät und nach der Liebe und dem Frieden, derHochdieselben beseelt"), die hinsichtlich der Ausführung des Breve PiuS des VIII.im Jahre 1834 an das General - Vuariat von Köln erlassene Instruktion unver-
') Die spätere Fassung der folgenden Worte lautet: „die gemäß dem Breve Pius VIII. und der Instruktion„an das General-Vicariat von I8Z4 eingeführte Praris bestehen zu lassen und in dem dadurch festgestellten„Geschäftsgange nichts zu ändern."