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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
Entstehung
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Die Lage nun ist folgende:

Das Brcve Sr. Heiligkeit Pius VIII. vom 25stcn März 1K30 ist Ihnen bekannt. InGcmäßhcit dieses Brcvc's und zur Erleichterung der Ausführung desselben ist dann eine Uebereiu-kunft unter einer Scits meinem sel. Herrn Vorfahren, dem Grafen Spiegel und andererseits demAllergnädigst angeordneten Minister-Residenten, Herrn Dunsen, abgeschlossen, welche Ucbcrcinkunftvon Sr. Majestät dem Könige Allergnädigst bestätigt worden ist. In dieser Ucbcrcinkunft wirdauch bestimmt, daß eine Instruktion an die General-Vicariate erlassen werden solle, welches auchdamals geschehen ist.

In dieser Instruktion heißt es unter andern: den katholischen Wöchnerinnen in ge-mischten Ehen scy die Aussegnung niemals zu verweigern, weil die Verweigerungeine Art von Ccnsur (hier scheint die Instruktion die Verweigerung der Ausscgnung als unterjene Ccnsurcn gehörend zu nehmen, welche das Oberhaupt der Kirche in folgenden Worten unter-sagt hat: tum «ana olzstinendum cnt n cailrolicn endem persona ccnsuris in iilam nominatimcxpvcssis ccuripieudn nc tuinultus unguis cxeitclur etc. etc.") wäre, und die Tochter derKirche nur noch mehr von ihr entfernen und ihren Einwirkungen entziehenwürde.

Was nun diese Aussegnnng betrifft: so kann, wie Sie sehen, in den gegenwärtigen Um-standen die Ausscgnung zwar nicht ans dem Grunde verweigert werden, weil die Katholikin einenProtestanten gehcirathct har, »och weil sie die Kinder der Gefahr des Abfalls vom Glauben aus-sctzt, wie der Papst sagt: iu>n modo cnnvnicus violat sanctioncs, sccl dircctc ctiain Frnvissi-ine^ue ! naturalem ac divinum Ickern pcccat. "")

Aber in jenen Fällen, wo die Aussegnung der Wöchnerinnen auch dann verweigert werdenwürde, wenn beide Eheleute katholisch wären, kann und muß sie auch bei gemischten Ehen verwei-gert werden.

So z. B. muß die Anssegnung, wofern sie vor der Taufe des Kindes begehrt wird, bisnach geschehener Taufe verweigert oder aufgeschoben werden.

Ferner, wofern die Wöchnerin durch ihr völlig unkatholischcs und öffentlich ärgerliches,gegen die katholische Kirche Trotz bekennendes Benehmen es dahin bringt, daß die Aussegnungeiner solchen Person den Katholiken und selbst den vernünftigen Protestanten zum Skandal gereichen,thcils auch Spott veranlassen würde. ,

Dann ist schon der Fall eingetreten und dürfte noch öfter eintreten, daß die katholischeBraut sich weigert, vielleicht durch ihren protestantischen Bräutigam, oder durch den Prediger zudieser Weigerung bewogen, sich ihrem Pfarrer zum vorschriftsmäßigen Braut-Examen zu stellen,oder der protestantische Bräutigam fordert, dabei gegenwärtig zu seyn. Der Herr Ober-Präsidenthat sogar schon von mir verlangt, entweder das Braut-Examen ganz nachzulassen, oder es inGegenwart des protestantischen Bräutigams abhalten zu lassen, und nun zuletzt hat Hochdcrselbeden Wunsch ausgesprochen, ich möchte die Pfarrer anthorisiren, den Losschcin auch dann zu erthci-len, wenn die Katholikin sich dem Braut-Examen nicht stellt. So gern ich nun dem Herrn Ober-Präsidenten gefällig fcpn wollte, so habe ich doch weder das Braut-Examen ganz nachlassen, nochdie Gegenwart des protestantischen Bräutigams zugestehen können. Das letzte würde, wie Jederleicht einsehen wird, nur zu Zwistigkeitcn und neuen Beschwerden führen, und durch gänzliche Nach-lassung des Braut-Examens würde ich zugleich sowohl wider die sehr bestimmte Verfügung desheiligen Vaters fehlen, als auch mit der schon erwähnten Instruktion in Widerspruch gcrathcn,indem daselbst folgende Worte stehen:

Vor Allem müssen sie (die Pfarrgeistlichen) sich liebevolle Belehrung und gründlichen Re-ligionsunterricht im Allgemeinen sowohl als im Bcfondern ernstlich angelegen seyn lassen.Dadurch muß auf die religiöse Gesinnung des katholischen Thciles eingewirkt werden, so daß ergeneigt und gestimmt wird, nicyt nur seinem Glauben treu zu bleiben, sondern auch aus und nach

°) ..dann ist i» der That davon abzuüclM, eben jene katholische Person durch namentlich gegen sie ausge-sprochene Ccusurcu zu strafen, damit lein Aufstand erregt werde u. s, w."

°°) , sie verletzt nicht nur die kanonischen Satzungen, sondern versündigt sich auch unmittelbar und auf dasschwcrstc gegen das natürliche und göttliche Gesetz."