— 38 —
Aus Großmuth und Achtung vor der hohen Würde des Erzbischofs, beschlossen Seine Ma-jestät der König, weder ein gerichtliches noch ein administratives Verfahren eintrete» zu lassen, son-dern vor der Hand auf eine Maaßregel Sich zu beschränke», welche in andern ähnlichen Fällen nurdie nothwendige Begleiterin des einen wie des anderen Verfahrens zu sehn pflegt, derselben aber durchdie Art der Ausführung einen solchen feierlichen Charakter zu geben, daß jene Großmuth und Ach-tung auch in diesem letzten Akte gegen den Erzbischof sich abspiegelten.
In dieser Ansicht und Gesinnung wurde die Ausführung der beschlossenen Maaßregel demOber-Präsidenten der Provinz übertragen. Es sollte dieser, unter Zuziehung mehrerer, durch ihreamtliche Stellung ausgezeichneter Zeugen, dem Erzbischof sein Schreiben vom 3!sten Oktober zurAnerkennung vorlegen und ihn zur Erklärung auffordern, ob er bei dem Inhalte desselben beharre,es selbst auch noch an Ermahnungen an den Prälaten nicht fehlen lassen, sich dem gerechten Ver-langen des Landesherrn zu fügen, sodann aber, wenn auch diese fruchtlos seyen, dem Prälaten an-kündigen, daß unter den obwaltenden Umständen die Ausübung seines erzbischöflichen Amtes und folg-lich auch sein Aufenthalt in der Erzdiöcese nicht länger gestattet werden könne, ihm jedoch frei stehe,sich außerhalb jener Diöcese in seinem Heimathslande, der Provinz Westphalen, einen beliebigen Auf-enthaltsort zu wählen, von wo aus er sich demnächst schriftlich oder auch persönlich nach Rom zuwenden nicht verhindert seyn würde, sofern er nur, damit weiterer Verwirrung der Verhältnisse vor-gebeugt werde, das Versprechen leiste» wolle, hinführo keinerlei Amtshandlung vorzunehmen: im Falleder Verweigerung dieses Versprechens, sollte dagegen dem Erzbischof, zur nothwendige» Sicherungdes eben bezeichneten Zwecks, die in der Nähe seiner Heimath belegene Stadt Minden als einstwei-liger Wohnsitz angewiesen und seine unverzügliche Abreise dahin veranlaßt werden.
Der unterm ISten November d. I. ausgefertigten Königlichen Ordre ist der Ober-Präsidentmit gewissenhafter Sorgfalt am 2ststen desselben Monats nachgekommen.
An diesem Tage, Abends gegen 6 Uhr, begab sich derselbe in Begleitung des Regierungs-Präsidenten Rup penthal, des Ober-Bürgermeisters Stein berg er und des Regierungs-RathsBirks (beide letztere katholischer Confession), sämmtlich in voller Uniform, zu dem Erzbischof, undrichtete in besonnener stufenweiser Entwicklung seinen Auftrag aus. Der Prälat erkannte sein Schrei-ben vom 3Isten Oktober an; er bestätigte von Neuem die darin abgegebene Erklärung; die eindring-lichsten Vorstellungen des Ober-Präsidenten, welche die Zeugen nicht ohne Rührung ließen, warenfruchtlos; nur der Gewalt wollte der Erzbischof weichen. Dem Königlichen Kommissarius blieb da-her nichts übrig, als das Aeußerste seines Auftrages, die zwangsweise zu veranlassende Reise nachMinden, in Ausführung zu bringe». Den näheren Hergang erzählt in allgemeinen Zügen, wie dieAufregung des Augenblicks und die Kürze der Zeit sie erlaubte, das die Beilage ^ bildende Protokoll.
Die in den vorhergegangenen Tagen stattgefundene Aufregung, welche in der Erwartungdes einige Tage darauf (23sten November) eintretenden Namensfestes des Erzbischofs noch neueNahrung fand, hatte den Ober-Präsidenten bewogen, zur Vermeidung möglicher Epcesse, einige Vor-sichtsmaaßregeln zu veranlassen. Zu dem Ende waren in der Zeit, als sich derselbe bei dem Erz-bischof befand, die Zugänge der ziemlich abgelegenen Straße, in welcher die erzbischöftiche Curieliegt, durch Jnfanterie-Detaschements gesperrt, und die Curie selbst durch Polizei-Offizianten umstellt.Mit Ausnahme der nächsten Straßen wurde jedoch das Publikum von der Ausführung der Maaß-regel nichts gewahr, an den Absperrungspunkten der Straßen hatten sich kaum mehr Menschen ein-gefunden, als die sich gerade in ihrem Wege aufgehalten sahen, und diese waren ruhig. Der Erz-bischof fuhr nach 7 Uhr ab, in seinem eigenen Wagen, wie er gewünscht hatte, zusammen mit demObersten und Brigadier der 8ten Gendarmerie-Brigade, von Sandrart, den, da wegen möglicher-weise unterwegs eintretender Wechselfälle eine militairische Begleitung nicht zu umgehen war, derOber-Präsident gerade deshalb ausgewählt hatte, weil er aus früherer Zeit mit dem Erzbischofbekannt ist.
Am 22sten November kam der Erzbischof in Minden an. Es nahm ihn ein auf seinenWunsch schleunig ermitteltes Privat-Quartier in dem Hause eines Kaufmanns auf. Die dortigenBehörden sind angewiesen, ihm alle seiner Würde wie seiner Person gebührenden Rücksichten ange-deihen zu lassen und ihn im Gebrauche seiner persönlichen Freiheit nicht mehr zu beschränken, alses der Zweck, ihm die Ausübung erzbischöflicher Amtshandlungen unmöglich zu machen, nothwen-dig erfordert.