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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
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In Begehung auf die künftige Verwaltung der Erzdiözese Köln, sollte, nach der KöniglichenOrdre vom ISten November, sobald die Nothwendigkeit der zwangsweisen zu veranlassenden Ent-fernung des Erzbischofs eingetreten, das Metropolitan-Kapitel von dem Ober-Präsidenten aufgefor-dert werden, nach den kanonischen Vorschriften bestimmungsmäßig diejenigen Maaßregcln einzuleitenund zu treffen, welche zur Aufrechthaltung des unentbehrlichen Geschäftsganges erforderlich und demZustande der eingetretenen Hemmung des erzbischöflichen Amtes angemessen sehen, auch über diesenVorgang an den päpstlichen Stuhl mit den ihm geeignet scheinenden Anträgen sofort unmittelbarzu berichten.

Demgemäß hat der Ober-Präsident, während zur Belehrung des Publikums eine fürdiesen Fall auf Allerhöchsten Befehl von den Ministerien der geistlichen Angelegenheiten, der Justizund des Innern und der Polizei erlassene, unter beiliegende Bekanntmachung in den öffentlichenBlättern erschien, das Metropolitan-Kapitel am 2lsten November feierlich versammelt, demselbendie entsprechende Eröffnung gemacht und ihm zugleich das unter X. beiliegende Schreiben des Mi-nisters der geistlichen Angelegenheiten übergeben.

Noch an demselben Tage ist sodann von dem Metropolitan-Kapitel die interimistische Ver-waltung der Erzdiözese übernommen worden.