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Eigensinn des Erzbischofs lind die Gesetzwidrigkeit seines Verfahrens in die Unmöglichkeit versetztworden, mit dem Erzbischofe scldst die Angelegenheit zu ordnen.
Um diesem die Betretung des gesetzlichen Weges zu erleichtern, und jeden Vorwand zuweiteren eigenmächtigen Einschreitungeu zu nehme», wurden auf Befehl des geistlichen Ministeriums,am 2Isten April sämmtliche Professoren der katholisch-theologischen Fakultät und außerdem dieProfessoren Herren Walter und Windischmann eingeladen, die dcsfallsige» Verfügungen desMinisteriums zu vernehmen. Sie unterzeichneten sämmtlich eine Urkunde (Beilage 8.), welche sieaufs Bestimmteste verpflichtete, sich alter jene Polemik betreffenden Handlungen zu enthalten,
„sowohl (wie es mit den Worte» des Ministers heißt) der besonder» Ehrerbietung wegen,„welche diejenigen, die es angeht, dem apostolischen Stuhle schuldig sind, als wegen ihrer Ob-liegenheit, den kirchlichen Sinn der Jugend zu pflegen."
Die Regierung hatte nun offenbar alles erschöpft, was von ihrer Seite geschehen konnte. Manerwartete mit Ungeduld, aber doch mit Zuversicht, eine Mittheilung des Erzbischofs über seineForderungen und Beschwerden. Uebrigens konnte ihm das seit der Konferenz vom Igten MärzVorbereitete und mit aller Oeffentlichkeit Geschehene nicht unbekannt geblieben sehn.
Als nun unmittelbar vor dem Anfange der Vorträge den Alumne» des Convictorimus vor-schriftsmäßig die Vorlesungen für das neue Semester bestimmt werden sollten, erklärten die Mei-sten, daß sie sich an jene Entscheidung des Erzbischofs halten müßten. Hier galt es Aufrechthal-tung der Zucht, der Gesetze, des Ansehens der Regierung. Der Gehorsam gegen die geistlichenOberen und Lehrer der Anstalt wurde Allen als Bedingung des Bleibens in derselben gestellt. DieFolge war, daß von Siebzig nach und nach mehr als Sechzig austraten: ein schwerer Verlust fürdie Kirche, welche des Nachwuchses sehr bedarf, und ein hartes Loos für die jungen Männer, welcheso aus ihrer Laufbahn gerissen wurden. Viele Studenten verließen die Universität: die Lchrsäle verödeten.
Diese Folgen mußte der Erzbischof voraussehen: sie wurde» auch dem päpstlichen Stuhlenicht verhehlt. Wenn man sich nun fragt, welches der bewegende Grund einer so unerklärlichenHandlungsweise des Erzbischofs war, so scheint klar, daß, da nicht angenommen werden darf, essey der Zweck des Erzbischofs gewesen, seiner Kirche einen Schaden zuzufügen, und da bloßer Ei-gensinn allein schwerlich so verblenden kann, sein Zielpunkt nur dieser gewesen sehn könne, durchstarren Widerstand die katholische Fakultät und das Convictorium zu zerstören und die Auflösungder Bonner Universität, als solcher, so viel an ihm lag, herbeizuführen. Es war so leicht, den ei-gentlichen Zweck der Kirche zu erreichen in der Form des bestehenden Geschäftsganges: es war sounmöglich, irgend etwas dafür auszurichten auf dem eingeschlagenen Wege: wie ist dies zu erklären,als eben dadurch, daß der höhere, um jeden Preis zu erkaufende Zweck der Umsturz der bestehendenAnstalten wart Es ist schwer, dies als Plan eines deutschen Bischofs zu begreifen.
Seinerseits legte nun der Erzbischof denjenigen Priestern, welche um Zulassung zur Ausübungdes Beichtvateramts nachsuchten, und andern nicht näher bezeichneten, wie verlautet den Neugeweih-ten, jene achtzehn Thesen zur Unterschrift vor, von welchen die Regierung gegen Ende Maidurch die nach Bonn an einige Geistliche gesandten Exemplare Kenntniß erhielt. Die erste» scchs-zehn dieser Thesen haben offenbar den Zweck, theologische Lehren auszusprechen, welche der Erzbischofdurch die Hermesifchen Schriften gefährdet glaubte. Ob dieser Weg, das Verdammungs-Urtheildes Kirchen-Oberhaupts zur Vollziehung zu bringen, der richtige wart ob der Erzbischof sich indem Ausdruck jener Lehren innerhalb seiner Befugnisse gehalten, und nicht über das von der Kirchevorgeschriebene Maaß der katholischen Lehrbcstimmungen hinausgegangen t Ob endlich alle theologi-schen Lehrsätze so ausgesprochen sind, daß ihre Anerkennung als allgemeine Kirchenlchre ohne Ge-wissenszwang gefordert werden kannt Dies sind Fragen, die hier ganz unerörtert bleiben müssen.Allein wie konnte irgend eine Regierung die achtzehnte These dulden, welche den Geistlichen fol-gende Erklärung auslegt:
„ich verspreche und gelobe meinem Erzbischof in allem, was sich auf Lehre und Disziplin„bezieht, Ehrerbietung und Gehorsam, ohne allen inneren Vorbehalt, und bekenne, daß ich von„der Entscheidung meines Erzbischofs nach der Ordnung der katholischen Hierarchie an nie-„mand, als an den Papst, als Haupt der ganzen Kirche, provvciren kann und soll."")
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